Der Gemeinderat der Gemeinde Nesse-Apfelstädt hat am 28.11.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nesse-Apfelstädt vom 11.11.2024 sowie die dazugehörige Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Beschluss vom 28.11.2024:
4. Änderung Flächennutzungsplan: Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 28.11.2024 die Zustimmung zum Planentwurf mit Begründung der „4. Änderung - Flächennutzungsplan“ in der Fassung vom 11.11.2024 und die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Website der Gemeinde Nesse-Apfelstädt, sowie die gleichzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Gemeinde Nesse-Apfelstädt besitzt seit dem 10.02.2005 einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan.
Eine 1. Änderung des Flächennutzungsplans wurde mit Datum vom 17.06.2009 rechtswirksam. Sie betrifft eine damit einhergehende Darstellung einer gemischten Baufläche südlich des Ortsteils Apfelstädt.
Eine 2. Änderung des Flächennutzungsplans wurde mit Datum vom 23.07.2013 rechtswirksam. Sie betrifft eine damit einhergehende Darstellung einer Sondergebietsfläche „Photovoltaik“ westlich des Ortsteils Neudietendorf.
Eine 3. Änderung des Flächennutzungsplans betrifft die Darstellung einer Wohnbaufläche im Ortsteil Neudietendorf. Das dazu beschlossene Änderungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Nunmehr wird im Rahmen des B-Plan-Verfahrens „Gewerbegebiet Teilüberplanung Ortsausgang West“ eine 4. Änderung notwendig. Das Verfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nesse-Apfelstädt erfolgt gemäß dem Hinweis des Thüringer Landesverwaltungsamtes nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB.
Die Änderung bezieht sich auf den westlichen Rand des Ortsteils Apfelstädt und umfasst ca. 0,8 Hektar. Ziel der Planung ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Erweiterung einer Gewerbeansiedlung. Der Geltungsbereich umfasst in der Flur 5 der Gemarkung Apfelstädt die Flurstücke 171/9, 173/3, 174/23, sowie eine Teilfläche des Flurstücks 169/12. Die Flächen grenzen an die Wandersleber Straße 17 an. Für den räumlichen Geltungsbereich ist der beigefügte Lageplan sowie der Übersichtslageplan maßgebend.
Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial) zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden somit die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Die Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung des vom Gemeinderat gebilligten und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Entwurfs zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt
vom Donnerstag, den 2. Januar 2025
bis einschließlich Montag, den 3. Februar 2025
Der vom Gemeinderat zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf ist zusammen mit dieser Bekanntmachung im Internet an folgender Stelle verfügbar:
| • | auf der Internetseite der Gemeinde Nesse-Apfelstädt unter |
|
| https://www.nesse-apfelstaedt.de/bekanntmachungen/ |
Zusätzlich liegt der Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans zu folgenden Dienstzeiten öffentlich aus:
| Montag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Dienstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Freitag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Der Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung ist die
Bauverwaltung der Gemeinde Nesse-Apfelstädt, 1. Obergeschoss, Zimmer 06, Zinzendorfstraße 1, 99192 Nesse-Apfelstädt OT Neudietendorf.
Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:
| • | Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans vom 11.11.2024 |
| • | Begründung zum Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans vom 11.11.2024 |
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden:
bauleitplanung@nesse-apfelstaedt.de
Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch per Post an die Gemeinde Nesse-Apfelstädt, OT Neudietendorf, Zinzendorfstraße 1, 99192 Nesse-Apfelstädt gesendet oder während der o.g. Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Nesse-Apfelstädt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ein späterer Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen die 4. Änderung des Flächennutzungsplans ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Entsprechend § 3 Abs. 3 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung i. S. des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Nesse-Apfelstädt ausdrücklich darauf hin, dass ein Flächennutzungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Nesse-Apfelstädt, 02.12.2024
Christian Jacob
Bürgermeister