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Gemeindenachrichten Amtsblatt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
Ausgabe 2/2025
Regionalnachrichten für alle Einwohner im Gebiet der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
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Mitteilungen

Finanzielle Lage der Gemeinde

Das Haushaltsjahr 2024 konnte glücklicherweise dank Haushaltsperre und aktiven Sparbemühungen ohne Fehlbetrag abgeschlossen werden. Dies ist die gute Nachricht. - Dennoch sind die Gemeindefinanzen an einem Scheideweg. Aus dem Verwaltungshaushalt konnten nicht die Mittel für die laufende Kredittilgung in Höhe von insgesamt 167.800 Euro erwirtschaftet werden, hierfür standen nur rund 117.670 Euro zur Verfügung, damit ist die sogenannte dauernde Leistungsfähigkeit um 50.130 Euro unterschritten. Sollte dies in den Folgejahren wiederholt passieren, muss ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden. Die allgemeine Rücklage (Sparbuch der Gemeinde) beträgt zum Jahresende 2024 nur noch rund 141.000 Euro und unterschreitet ebenfalls die Mindestrücklage von ca. 200.000 Euro.

Gründe für die Haushaltslage waren die im Vergleich zum Vorjahr um rund 670.000 Euro geringeren Gewebesteuern, die leicht sinkenden Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sowie die für die Gemeinde ebenso gestiegenen Kosten in fast allen Bereichen des täglichen Lebens. Fakt ist auch, dass die eingeplanten Mittel für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der gemeindlichen Gebäude, Gerätschaften und Straßen trotz Haushaltssperre zum Großteil aufgebraucht wurden und eigentlich viel mehr hatte repariert und instandgesetzt werden müssen. Es fehlt jedoch das nötige Geld.

Damit sind wir nicht komplett handlungsunfähig, die laufenden Investitionsmaßnahmen sind größtenteils mit finanziellen Mitteln abgesichert und in Abarbeitung. Mit dem nun vorliegenden Jahresabschluss wird der Haushaltsplan 2025 aufgestellt, welcher wieder ein Sparhaushalt sein wird. Der Gemeinderat wird hier daher weiter strikt Prioritäten setzen müssen und geplante Maßnahmen zeitlich verschieben.

Wie weiter mit der Grundsteuer

Bekanntlich erklärte 2018 das Bundesverfassungsgericht das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig. Grund war hier ein Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlungsgebot, da laut der alten Rechtslage gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt wurden. Ab dem 1. Januar 2025 ist die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts zu erheben.

Die bisherige Grundsteuer basierte auf teils Jahrzehnte alten Einheitswerten. Diese beruhten Großteils auf Werten aus dem Jahr 1935, sogenannten Ersatzbemessungen wo kein Einheitswert vom Finanzamt festgesetzt wurde und auf Neufestsetzungen von Einheitswerten insbesondere nach Neubauten und größeren Umbauten.

Im Ergebnis hatte sich die Einheitsbewertung von den tatsächlichen Werten der Immobilien entkoppelt. Das heißt, nach alten Recht waren teils für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage unterschiedliche Grundsteuerzahlungen fällig.

Zwischenzeitlich liegen der Gemeindeverwaltung für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) rund 78% und für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute gewerbliche und private Grundstücke) fast 96,5 % der neuen Grundlagenbescheide vom Finanzamt vor. Bei land- und forstwirtschaftlichem Grundvermögen ist das fehlende Vorliegen von Grundlagenbescheiden des Finanzamtes oft auf fehlende Angaben zu den aktuellen Eigentümern in den Grundbüchern zurückzuführen.

Erklärtes Ziel von Bund und Ländern bei der Reform des Grundsteuergesetzes ist die Aufkommensneutralität. Dies bedeutet, das Grundsteueraufkommen in der jeweiligen Gemeinde soll nach der Reform in etwa so hoch sein, wie davor. Für den einzelnen Steuerpflichtigen bedeutet dies jedoch nicht, dass die Grundsteuer genauso hoch ausfällt wie vor der Reform. Diese kann ganz unterschiedlich und individuell höher, gleichbleibend oder auch niedriger ausfallen. Nur das Gesamtaufkommen der Grundsteuer im Gemeindehaushalt sollte im Vergleich zum Vorjahr möglichst gleichbleiben. In unsere Gemeinde betrugen die Einnahmen im Jahr 2024 durch die Grundsteuer A rund 67.700 Euro und durch die Grundsteuer B rund 734.600 Euro.

Allgemein festzustellen bleibt und dies wurde bereits mehrfach in den Medien berichtet, dass es durch das nun geltende Grundsteuerrecht zu einer Verschiebung bei der Ermittlung der Einheitswerte zwischen den Wohngrundstücken und den Nichtwohngrundstücken gekommen ist. Dies bedeutet auch für unsere Gemeinde, dass reine Wohngrundstücke in der Regel nun einen höheren Grundsteuerwert haben und Gewerbeimmobilen einen wesentlich niedrigeren.

Zum Vergleich die kumulierten vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbeträge der Grundsteuer B in der Gemeinde Nesse-Apfelstädt:

2024

ca. 170.440 Euro

2025

ca. 123.010 Euro

Selbst wenn man unterstellt, dass für die noch fehlenden 3,5% an Grundsteuermessbeträgen eine Erhöhung des kumulierten Wertes auf ca. 127.500 Euro stattfindet, ist das Dilemma für den Gemeinderat schnell abzulesen. Die Gemeinde muss um die bisherigen und weiter dringend notwendigen Einnahmen in Höhe von ca. 734.600 Euro zu erhalten, den Hebesatz entsprechend erhöhen, ansonsten fehlt im Gemeindehaushalt eine erhebliche Einnahmeposition. Die Situation bei der Grundsteuer A ist ähnlich, erschwerend kommt hier die Problematik der Grundstücke ohne bekannte Eigentümer hinzu, wo ebenso keine kurzfristige Klärung zu erwarten ist.

Der Gemeinderat hat hierzu schon mehrfach beraten und nach Lösungen gesucht, er wird voraussichtlich im Februar die Hebesätze für die Grundsteuer beschließen. Nach der Bekanntmachung der Satzung werden dann voraussichtlich ab Anfang April die neuen Grundsteuerbescheide versandt.

Zwischenzeitlich ist die Problematik der Verschiebung des Steueraufkommens zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken bei der Landesregierung angekommen. Der Ministerpräsident Mario Voigt hat in seiner Regierungserklärung im Thüringer Landtag vom 30.01.2025 zur Grundsteuer folgendes ausgeführt:

„Gleichzeitig stellen wir mit der Überprüfung der Grundsteuerreform sicher, dass die Umsetzung für Bürgerinnen und Bürger gerecht bleibt. Thüringen gehört zu den Ländern, die das Bundesmodell anwenden, doch bereits jetzt zeigen sich erste Schwachstellen. Wir werden genau prüfen, ob Anpassungen notwendig sind, um eine faire Belastung für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sowie Unternehmen sicherzustellen.“

Ob und was sich hier genau ändern wird bleibt abzuwarten, die Gemeinde wird aber die weitere Entwicklung im Blick haben und sich ergebende Optionen aufgreifen, soweit diese sinnvoll sind. Für die Erhebung im Jahr 2025 ist aber festzustellen, dass wahrscheinlich keine Änderung der grundlegenden rechtlichen Situation zu erwarten ist. Gegebenenfalls kann und muss erst ab dem Erhebungszeitraum 2026 darauf zurückgegriffen werden.

Bundestagswahl am 23.02.2025 - Wählen gehen!

Früher als geplant, findet Ende Februar die Neuwahl des Deutschen Bundestages statt. Die Fristen sind aufgrund der außerplanmäßigen Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten nach dem Ende der Regierungskoalition und der gescheiterten Vertrauensfrage des Bundeskanzlers kürzer als im regulären Verfahren. Dennoch haben alle an der Vorbereitung der Wahlen beteiligten Verwaltungen und die Parteien die notwendigen Schritte zur Vorbereitung und zur sicheren Durchführung der Bundestagswahl bewältigt. Schön ist, dass es in unserer Gemeinde genügend Freiwillige gegeben hat, welche sich ehrenamtlich in den Wahlvorständen bei der Durchführung der Wahlhandlung und der Ergebnisfeststellung einbringen wollen. Vielen Dank im Voraus auch an diejenigen, welche aufgrund der Vielzahl der Meldungen nicht berücksichtigt werden konnten. Die nächste Wahl kommt bestimmt und dann benötigt die Gemeinde wieder Ihr Engagement bei Absicherung der Wahldurchführung.

Meine Aufforderung an alle Wahlberechtigten, nehmen Sie Ihr politisches Grundrecht aktiv wahr, gehen Sie wählen und stärken Sie damit unsere Demokratie!

Ihr Christian Jacob

Bürgermeister