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Gemeindenachrichten
Ausgabe 3/2024
Regionalnachrichten für alle Einwohner im Gebiet der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
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Mitteilungen



Wiederholte Aufforderung zur Stellungahme zum 2. Sachlichen Teilplan „Windenergie“ Mittelthüringen

Derzeit läuft die öffentliche Auslegung des Entwurfs des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie“ Mittelthüringen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme für jedermann. Hierzu habe ich schon im letzten Amtsblatt berichtet.

Unser Gemeindegebiet ist konkret von einem möglichen Windvorranggebiet (W 35 - Apfelstädt) in der Gemarkung Apfelstädt zwischen Apfelstädt, Neudietendorf und Klein- und Großrettbach berührt.

Zum aktuellen Thema „Energiewende“ hat der Bundesrechnungshof am 07.03.2024 einen „Bericht nach § 99 Bundeshaushaltsordnung zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit der Stromversorgung“ vorgelegt.

Im Internet ist dieser unter: https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2024/energiewende/kurzmeldung.html zu finden.

Die Gesamtbewertung und der Ausblick werden darin wie folgt niedergeschrieben:

„Die Energiewende im Bereich Stromversorgung ist - auch angesichts der angestrebten Elektrifizierung von Industrieprozessen, des Verkehrs sowie der Wärmeerzeugung - von herausragender Bedeutung, um die nationalen und europäischen Klimaschutzziele zu erreichen. Die Stromversorgung muss sicher, bezahlbar und umweltverträglich sein (§ 1 EnWG).

Dieser Bericht zeigt auf, dass die Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der Energiewende ungenügend sind und deshalb gravierende Risiken für jedes dieser energiepolitischen Ziele bergen: Verzug beim Ausbau der erneuerbaren Energien, der notwendigen gesicherten, steuerbaren Kraftwerksleistungen sowie der Stromnetze gehören hierzu ebenso wie hohe Strompreise und Wissenslücken hinsichtlich der Umweltwirkungen der Transformation. Zugleich fehlt der Bundesregierung seit dem Aussetzen des Monitoring-Prozesses „Energie der Zukunft“ ein Instrument, um Wechselwirkungen zwischen den energiepolitischen Zielen zu erfassen. Mit ihrem Vorgehen läuft die Bundesregierung Gefahr, dass 58 mögliche Konflikte zwischen den energiepolitischen Zielen ungelöst bleiben und die Energiewende scheitert.

Die Bundesregierung sollte die Prüfungsfeststellungen nutzen, um die aufgezeigten Defizite zu beseitigen. Denn das Gelingen der Energiewende ist von zentraler Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland, die gesellschaftliche Akzeptanz der Transformation sowie das Erreichen der Klimaschutzziele.“

Im Ergebnis bedeutet dies, dass bei dem laufenden, wichtigen Prozess einiges nicht rund läuft. Insbesondere der Zeitplan, die Kosten, die Versorgungssicherheit, der notwendige Netzausbau und letztendlich die Umweltwirkungen sind nach Auffassung des Bundesrechnungshofes nicht ausreichend berücksichtigt und bedürfen einer schnellstmöglichen Anpassung.

Laut den aktuell geltenden Gesetzen sind die unteren Verwaltungsebenen gezwungen, zum Ausbau der regenerativen Energieerzeugung die Ausweisung von sogenannten Windvorranggebieten zur Errichtung von neuen Windkraftanlagen vorzunehmen. Hierzu besteht nunmehr die Möglichkeit, im Rahmen des laufenden Verfahrens eine Stellungnahme einzureichen.

Die Unterlagen des Entwurfs des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie“ Mittelthüringen mit den zweckdienlichen Unterlagen werden vom 26.02.2024 bis einschließlich 25.04.2024 auf den Internetseiten der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen veröffentlicht und stehen unter nachfolgender Adresse zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit:

https://regionalplanung.thueringen.de/mittelthueringen

Zudem liegen die Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraums in analoger Form (Papierform) sowie über ein digitales Lesegerät bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen zur Einsichtnahme durch jedermann in der nachfolgenden Stelle und während der nachfolgend angegebenen Öffnungszeiten aus:

Regionale Planungsstelle Mittelthüringen

beim Thüringer Landesverwaltungsamt,

Jorge-Semprún-Platz 4,

99423 Weimar,

Haus II (Anmeldung beim Pförtner)

Montag

08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

Dienstag

08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

Mittwoch

08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

Donnerstag

08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

Freitag

08:30 - 12:00 Uhr

Um eine vorherige Terminvereinbarung telefonisch unter 0361/57 332-1600 wird gebeten.

Als zusätzliches Informationsangebot stehen während des Veröffentlichungszeitraums Unterlagen in analoger Form sowie über digitales Lesegerät beim

Landratsamt Gotha

Amt für Bauordnung und Bauleitplanung, Raum 2.5,

Emminghausstraße 8, 99867 Gotha

Montag, Mittwoch

und Freitag:

09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag:

09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr

Donnerstag:

09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

zur Verfügung.

Der Gemeindeverwaltung liegen die Unterlagen zwecks Einsichtnahme nicht vor.

Stellungnahmen zum Entwurf des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie“ Mittelthüringen einschließlich seiner Begründung und dem Umweltbericht können vom 26.02.2024 bis einschließlich 25.04.2024 eingereicht werden und sollen elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:

teilplan.wind@tlvwa.thueringen.de

Stellungnahmen, die an diese E-Mail-Adresse übermittelt werden, erhalten eine Eingangsbestätigung.

Darüber hinaus können Stellungnahmen persönlich oder postalisch abgegeben oder mündlich zur Niederschrift beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 300, Regionale Planungsstelle Mittelthüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, vorgebracht werden.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, sich über den Entwurf der Planung zu informieren und bringen Sie im Rahmen der Anhörung Ihre Anregungen und Einwände gegenüber der Regionalen Planungsstelle Mittelthüringen vor.

Die Gemeinde wird zum vorgesehenen Windvorranggebiet nochmals zur Information eine Einwohnerversammlung durchführen. Diese soll im Bürgerhaus Apfelstädt stattfinden, der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest. Er wird schnellstmöglich bekannt gegeben.

Baumaßnahme Ortsdurchfahrt in Neudietendorf - Informationen zum weiteren Bauablauf

Die Bauarbeiten an der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L1044 in Neudietendorf gehen dank der guten Witterung voran und treten in die nächsten Phasen ein.

Für die kommenden Bauphasen wird ab dem 11.03.2024 wieder eine großräumige Umleitung für den überörtlichen Verkehr eingerichtet, so dass insbesondere der Schwerverkehr großräumig um die Ortslage Neudietendorf geführt wird. Hierfür stehen bereits die erforderlichen Vorankündigungstafeln und die Umleitungsstrecke wurde ausgeschildert.

1. Phase Vorbereitung Bau des Kreisverkehrs

Vom 11.03.2024 bis voraussichtlich zum 07.04.2024 wird im Bereich des zukünftigen Kreisverkehrsplatzes eine Umfahrung für Kfz und eine Umgehung für die Fußgänger hergestellt und notwendige Vorarbeiten für die Verlegung von Versorgungsleitungen erfolgen. In dieser Zeit kommt es im Bereich der zukünftigen Überfahrten zur Drei-Gleichen-Straße und der Kornhochheimer Straße zu Einengungen der Fahrbahn. Die Verkehrsachsen Neudietendorf - Kornhochheim und Neudietendorf - Apfelstädt sind für den örtlichen Verkehr befahrbar.

2. Phase Bau des Kreisverkehrs

Ab den 08.04.2024 bis voraussichtlich Mitte Oktober 2024 wird der zukünftige Kreisverkehrsplatz und die Anbindung an die Drei-Gleichen Straße bis hinter die Einmündung Brauhaustraße gebaut. Die Verkehrsachse Neudietendorf - Kornhochheim ist für den örtlichen Verkehr eingeschränkt mittels Ampelregelung befahrbar. Die Straße in und aus Richtung Apfelstädt ist gesperrt. Der Verkehr aus und in Richtung Apfelstädt wird über Kornhochheim umgeleitet.

Start Glasfaserausbau durch die Thüringer Netkom

Die konkreten Planungen für den Bau des Glasfasernetzes in den Ortsteilen Apfelstädt, Gamstädt und Ingersleben wurden in den jeweiligen Bürgerinformationsveranstaltungen vorgestellt und nunmehr beginnen ab März 2024 die Verlegungsarbeiten vor Ort. Für die Ortslagen Kleinrettbach, Kornhochheim und Neudietendorf sind die Ausbauplanungen mit der Gemeinde abgestimmt, der Ausbau in diesen Orten beginnt voraussichtlich im Laufe des zweiten Halbjahres. Hierzu finden im Vorfeld ebenfalls Bürgerinformationsveranstaltungen statt.

In folgenden Bereichen haben die beauftragten Bauunternehmen bereits die notwendigen Erlaubnisse beantragt und beginnen in Kürze mit den Verlegungsarbeiten:

Apfelstädt: Wohngebiet Gleichenblick und Lindenstraße

Gamstädt: Lange Straße, Breite Straße, Die Aue, Messinggasse

Ingersleben: Karl-Marx-Straße (Ortseingang aus Richtung Marienthal bis Einmündung Max-Laumann Straße), Petrikirchhofstraße, Petrikirchhofplatz

Für die Verlegung werden überwiegend die Gehwege und Grünflächen genutzt, ggf. ist die Fahrbahn zu queren. Die Baustellen werden entsprechend straßenbegleitend gesichert.

Ich bitte um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen während der Bauphase.

Ihr Christian Jacob

Bürgermeister