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Gemeindenachrichten Amtsblatt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
Ausgabe 3/2025
Regionalnachrichten für alle Einwohner im Gebiet der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
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Bekanntmachungen

Satzung

über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Nesse-Apfelstädt

Auf der Grundlage der §§ 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -), § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG), § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) in den jeweils gültigen Fassungen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Nesse-Apfelstädt in der Sitzung am 27.02.2025 folgende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) beschlossen:

§ 1

Steuersätze der Realsteuern

Die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuern werden für die Gemeinde Nesse-Apfelstädt wie folgt festgesetzt:

(1)

Grundsteuer für land- und

forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A)

435 v. H.

(2)

Grundsteuer für Grundstücke

(Grundsteuer B)

493 v. H.

(3)

Gewerbesteuer

400 v. H.

§ 2

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Nesse-Apfelstädt, den 04.03.2025

Christian Jacob

Bürgermeister  —  Siegel

Bekanntmachungsvermerk der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Nesse-Apfelstädt

Mit Schreiben vom 03.03.2025 hat das Landratsamt Gotha als Rechtsaufsichtsbehörde (AZ.: 05/Fra) den Eingang der am 27.02.2025 vom Gemeinderat der Gemeinde Nesse-Apfelstädt beschlossenen Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Nesse-Apfelstädt (Beschluss-Nr. GR/2025-0004) bestätigt.

Die Satzung darf gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO i.v.m. § 2 Abs. 5 Satz 3 ThürKAG vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung öffentlich bekannt gemacht werden. Die Eingangsbestätigung ist am 03.03.2025 eingegangen.

Hinweis gem. § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen der vorstehenden Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensfehler ist gegenüber der Gemeinde Nesse-Apfelstädt vorher unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gerügt worden.

Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Nesse-Apfelstädt sowie der Hinweis gem. § 21 Abs. 4 ThürKO werden im Amtsblatt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt Nr. 03/2025 vom 19.03.2025 öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung gilt mit diesem Tag als bekannt gemacht. Sie tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Nesse-Apfelstädt, den 04.03.2025

Christian Jacob

Bürgermeister — Siegel