Auf der Grundlage der §§ 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -), § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG), § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) in den jeweils gültigen Fassungen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Nesse-Apfelstädt in der Sitzung am 27.02.2025 folgende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) beschlossen:
§ 1
Steuersätze der Realsteuern
Die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuern werden für die Gemeinde Nesse-Apfelstädt wie folgt festgesetzt:
| (1) | Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 435 v. H. |
| (2) | Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) | 493 v. H. |
| (3) | Gewerbesteuer | 400 v. H. |
§ 2
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Nesse-Apfelstädt, den 04.03.2025
Christian Jacob
Bürgermeister — Siegel
Bekanntmachungsvermerk der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
Mit Schreiben vom 03.03.2025 hat das Landratsamt Gotha als Rechtsaufsichtsbehörde (AZ.: 05/Fra) den Eingang der am 27.02.2025 vom Gemeinderat der Gemeinde Nesse-Apfelstädt beschlossenen Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Nesse-Apfelstädt (Beschluss-Nr. GR/2025-0004) bestätigt.
Die Satzung darf gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO i.v.m. § 2 Abs. 5 Satz 3 ThürKAG vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung öffentlich bekannt gemacht werden. Die Eingangsbestätigung ist am 03.03.2025 eingegangen.
Hinweis gem. § 21 Abs. 4 ThürKO
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen der vorstehenden Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensfehler ist gegenüber der Gemeinde Nesse-Apfelstädt vorher unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gerügt worden.
Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Nesse-Apfelstädt sowie der Hinweis gem. § 21 Abs. 4 ThürKO werden im Amtsblatt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt Nr. 03/2025 vom 19.03.2025 öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung gilt mit diesem Tag als bekannt gemacht. Sie tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Nesse-Apfelstädt, den 04.03.2025
Christian Jacob
Bürgermeister — Siegel