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Gemeindenachrichten Amtsblatt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
Ausgabe 3/2026
Regionalnachrichten für alle Einwohner im Gebiet der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
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Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Nesse-Apfelstädt am 24.02.2026

Die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Nesse-Apfelstädt haben in ihrer Sitzung am 24.02.2026 folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss Nr. GR/2026-0013

Kontrolle der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 29.01.2026

Der Gemeinderat stimmt in seiner Sitzung am 24.02.2026 der vorliegenden Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.01.2026 zu.

Beschluss Nr. GR/2026-0014

Kenntnisnahme der Jahresrechnung 2025

Der Gemeinderat nimmt in seiner Sitzung am 24.02.2026 die vorgelegte Jahresrechnung der Gemeinde Nesse-Apfelstädt für das Haushaltsjahr 2025 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Rechnungsprüfung gemäß § 82 Abs. 1 ThürKO durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Gotha zu veranlassen.

Beschluss Nr. GR/2026-0015

Stellungnahme zum Bauantrag (Bau-Turbo): Umbau Wohnhaus und Ersatzneubau Nebengebäude - Bergstraße 12

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 24.02.2026 die Zustimmung der Gemeinde zum Bauantrag „Umbau und Sanierung Einfamilienhaus und Ersatzneubau Nebengebäude“ auf dem Grundstück „Bergstraße 12“ (Gemarkung Neudietendorf, Flur 4, Flurstück 570) zu erteilen.

Beschluss Nr. GR/2026-0016

Stellungnahme zum Bauantrag: Brandschutz Kindergarten Arche - Bahnhofstraße 15

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 24.02.2026 das gemeindliche Einvernehmen zum Änderungsbauantrag für die brandschutztechnische Ertüchtigung des Evangelischen Kindergartens „Arche“ auf dem Grundstück „Bahnhofstraße 15“ (Gemarkung Neudietendorf, Flur 2, Flurstücke 304/3 und 304/7) zu erteilen.

Beschluss Nr. GR/2026-0017

Gemeinschaftsmaßnahme Hopfenberg: Überplanmäßige Ausgabe

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 24.02.2026 die Genehmigung einer weiteren überplanmäßigen Ausgabe in der HHSt 2.63004.94020 in Höhe von max. 20.000 €. Die Ausgabe ist unabweisbar.