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Gemeindenachrichten Amtsblatt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
Ausgabe 4/2025
Regionalnachrichten für alle Einwohner im Gebiet der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
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Bekanntmachungen

Die Mitglieder des Gemeinderates haben in ihrer Sitzung am 27.03.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss Nr. GR/2025-0009

Kontrolle der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 27.02.2025

Der Gemeinderat stimmt in seiner Sitzung am 27.03.2025 der vorliegenden Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.02.2025 zu.

Beschluss Nr. GR/2025-0010

"Gewerbegebiet Teilüberplanung Ortsausgang West": Abwägung Entwurf

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 27.03.2025 zur Abwägung der seitens der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Teilüberplanung Ortsausgang West“ vorgetragenen Stellungnahmen folgendes:

1.

Die im Rahmen der Veröffentlichung im Internet und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Teilüberplanung Ortsausgang West“ eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.03.2025 geprüft und in die Abwägung eingestellt.

Berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wie im Abwägungsprotokoll ausgewiesen. Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses.

2.

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

Beschluss Nr. GR/2025-0011

4. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Nesse-Apfelstädt: Abwägung Entwurf

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 27.03.2025 zur Abwägung der seitens der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans vorgetragenen Stellungnahmen folgendes:

1.

Die im Rahmen der Veröffentlichung im Internet und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nesse-Apfelstädt eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.03.2025 geprüft und in die Abwägung eingestellt.

Berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wie im Abwägungsprotokoll ausgewiesen. Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses.

2.

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

Beschluss Nr. GR/2025-0012

Wehr Apfelstädt: Erteilung einer Grunddienstbarkeit zur dauerhaften Nutzung von gemeindeeigenen Grundstücken

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 27.03.2025 zugunsten des Freistaates Thüringen bereits jetzt, der Eintragung einer Grunddienstbarkeit für die dauerhafte Nutzung gemeindeeigener Flurstücke zuzustimmen für den Fall, dass dies im Rahmen des Umbaus des Apfelstädter Wehrs notwendig wird. Die Grunddienstbarkeit wird voraussichtlich folgende Flächen betreffen:

Gemarkung Apfelstädt, Flur 3, Flurstück 29/113: Teilfläche von ca. 150 m²

Gemarkung Apfelstädt, Flur 5, Flurstück 169/4: Teilfläche von ca. 409 m²

Gemarkung Apfelstädt, Flur 5, Flurstück 169/11: Teilfläche von ca. 610 m²

Die Grunddienstbarkeit dient der Wartung und Unterhaltung des noch zu errichtenden Raugerinnes am Wehr in Apfelstädt.

Beschluss Nr. GR/2025-0013

Grundsatzbeschluss zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 27.03.2025:

1.

Die Gemeinde Nesse-Apfelstädt führt für das gesamte Gemeindegebiet eine kommunale Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) und Thüringer Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (WPGAG) durch.

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen Vorbereitungen für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung zu treffen.

3.

Unter Nutzung zweckgebundener Zuweisungen nach der Thüringer Wärmeplanungskostenerstattungsverordnung (ThürWPKEVO) bedient sich die Gemeinde bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung fachkundiger externer Unterstützung. Hierzu sollen entsprechende Angebote eingeholt werden.

4.

Für die erforderlichen Zuarbeiten an externe Planer zur erstmaligen Erstellung sowie für die dauerhafte Begleitung der Umsetzung und Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung wird bedarfsgerecht gemeindeintern eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Die Umsetzung obliegt dem Bürgermeister.