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Gemeindenachrichten Amtsblatt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
Ausgabe 4/2025
Regionalnachrichten für alle Einwohner im Gebiet der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
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Sonstige amtliche Mitteilungen

Die Straßenreinigungspflicht nach geltender Straßenreinigungssatzung umfasst das Beseitigen aller Verunreinigungen, die auf den Gehweg und die Straße fallen - unabhängig davon, ob Passanten sie absichtlich weggeworfen haben (z. B. Zigarettenschachteln, Getränkedosen usw.), ob sie von Tieren (z. B. Hundekot) stammen oder einfach durch die Natur bedingt sind.

Deshalb reicht das Kehren allein nicht aus. Gras- und Unkrautbewuchs sind zusätzlich von der Gehwegfläche und aus der Regenrinne zu entfernen. Laub muss umgehend beseitigt werden, wenn z. B. bei Nässe eine Rutschgefahr entsteht, oder wenn so viel Laub auf dem Gehweg liegt, dass Passanten stolpern oder zu Fall kommen könnten.

Gehwege im Sinne der Straßenreinigungssatzung sind die für den Fußgängerverkehr ausdrücklich bestimmten und äußerlich von der Fahrbahn abgegrenzten Teile der Straße, ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand und auf die Breite der Straße (z.B. Bürgersteige, unbefestigte Gehwege, Seitenstreifen) sowie räumlich von einer Fahrbahn getrennte selbständige Fußwege. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Sicherheitsstreifen bis 0,5 m, sog. Schrammborde, sind keine Gehwege im Sinne dieser Satzung. (4) Überwege sind die als solche besonders gekennzeichneten Überwege für den Fußgängerverkehr sowie die Überwege an Straßenkreuzungen und Einmündungen in Verlängerung der Gehwege.

Die Reinigungspflicht beschränkt sich nicht nur auf den Gehweg der vor dem eigenen Grundstück liegt, sondern gilt auch bis zur Mitte der Fahrbahn der öffentlichen Straße. Unter Fahrbahn ist all das zu verstehen, was nicht zum Gehweg gehört. Die Fahrbahnreinigung betrifft die gesamte übrige Straßenoberfläche, also neben der Fahrbahn auch die Trennstreifen, die Bankette, die Bushaltestellenbuchten sowie die (vom Gehweg abgegrenzten) Radwege. Die Pflicht der Anlieger zur Reinigung der Gehwege und Straßen ergibt sich aus der Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) im Gebiet der Gemeinde Nesse-Apfelstädt.

Diese kann auf unserer Homepage www.nesse-apfelstaedt.de/Verwaltung/Ortsrecht oder zu den bekannten Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Auskünfte zu Fragen rund um die Reinigungspflicht erteilt Ihnen die Ordnungsverwaltung, Tel. 036202/84040. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Durchsetzung der Straßenreinigungssatzung zur Erhaltung eines sauberen und gepflegten Ortsbildes erforderlich ist.