Der Gemeinderat der Gemeinde Nesse-Apfelstädt hat am 27.11.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Auf dem Berge" - 2. Änderung in der Fassung vom November 2025 als Satzung beschlossen.
Beschluss-Nr. GR/2025-0062 vom 27.11.2025:
Bebauungsplan „Auf dem Berge" 2. Änderung: Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2025:
Gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erfolgte mit Schreiben vom 19.02.2026 die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha. Mit Schreiben vom 10.03.2026 wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha der Posteingang des o.g. Bebauungsplans gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bestätigt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt. Sie hat die Veröffentlichung der Satzung vor Ablauf eines Monats nach der Eingangsbestätigung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO ausdrücklich zugelassen.
Der Bebauungsplan „Auf dem Berge" - 2. Änderung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung in der elektronischen Ausgabe des Amtsblatts 4/2026 der Gemeinde Nesse-Apfelstädt am 15.04.2026 tritt der Bebauungsplan „Auf dem Berge" - 2. Änderung in Kraft.
Das Plangebiet befindet sich im Nordosten der Ortslage Kornhochheim und umfasst 2 Geltungsbereiche. Der Geltungsbereich 1 umfasst das Allgemeine Wohngebiet in der Flur 2 der Gemarkung Kornhochheim mit den Flurstücken 118/2, 118/4, 118/7, 118/11, 118/13, 118/14, 118/15, 118/17, 118/18, 118/19, 118/20, 118/21, 118/23, 118/24, 118/25, 118/26, 118/27, 118/28, 118/29, 118/30, 118/31, 118/32, 118/33, 118/34, 118/35, 118/36, 118/37, 118/38, 118/39, 118/40, 118/41, 118/42, 118/43, 118/44, 118/45, 118/46, 118/47, 118/48, 118/49, 118/50, 118/51, 118/52, 118/53, 118/54 und 163/3 (Teilfläche) mit einer Fläche von ca. 4,7 Hektar. Der Geltungsbereich 2 umfasst die Ausgleichsfläche M2 in der Flur 4 der Gemarkung Neudietendorf mit einer Teilfläche des Flurstücks 669. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes soll Baurecht für die Schaffung zusätzlicher Wohnbaugrundstücke im Süden des Geltungsbereiches 1 geschaffen werden. Für den räumlichen Geltungsbereich sind der beigefügte Lageplan sowie der Übersichtslageplan maßgebend.
Jedermann kann den Bebauungsplan „Auf dem Berge" - 2. Änderung und die dazugehörige Begründung, den Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom November 2025), sowie die zusammenfassende Erklärung in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Nesse-Apfelstädt, OT Neudietendorf, Zinzendorfstraße 1, 99192 Nesse-Apfelstädt, Bauverwaltung, Zimmer 06 zu folgenden Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen:
| Montag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Nach § 10a Abs. 2 BauGB werden der in Kraft getretene Bebauungsplan „Auf dem Berge" - 2. Änderung sowie die Begründung, die zusammenfassende Erklärung und der Umweltbericht ergänzend im Internet an folgender Stelle verfügbar sein:
| • | auf der Internetseite der Gemeinde Nesse-Apfelstädt unter |
|
| https://www.nesse-apfelstaedt.de/rechtsgrundlagen/1/satzungen.html |
Wir weisen darauf hin, dass der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung entgegen der Vorschriften des BauGB derzeit noch nicht auf einem zentralen Internetportal des Landes veröffentlicht werden kann, da ein solches Portal bisher nicht existiert.
Hinweis auf Rechtsfolgen:
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die in § 215 Abs. 1 BauGB genannten Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans „Auf dem Berge" - 2. Änderung schriftlich gegenüber der Gemeinde Nesse-Apfelstädt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen des Bebauungsplans „Auf dem Berge" - 2. Änderung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans „Auf dem Berge" - 2. Änderung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensfehler ist gegenüber der Gemeinde Nesse-Apfelstädt vorher unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gerügt worden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Nesse-Apfelstädt, 24.03.2026
Christian Jacob
Bürgermeister ⇔- Siegel -