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Gemeindenachrichten
Ausgabe 5/2023
Regionalnachrichten für alle Einwohner im Gebiet der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
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Haushaltssatzungder Gemeinde Nesse-Apfelstädt (Landkreis Gotha)für die Haushaltsjahre 2023/2024

der Gemeinde Nesse-Apfelstädt (Landkreis Gotha) für die Haushaltsjahre 2023/2024

Aufgrund der §§ 55 ff. ThürKO erlässt die Gemeinde Nesse-Apfelstädt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023/2024 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

2023:

in den Einnahmen und Ausgaben mit

10.366.000,00 €

2024:

in den Einnahmen und Ausgaben mit

10.497.500,00 €

und im Vermögenshaushalt

2023:

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.854.900,00 €

2024:

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.729.050,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind im Haushaltsjahr 2023 und im Haushaltsjahr 2024 nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden im Haushaltsjahr 2023 nicht festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird im Haushaltsjahr 2024 auf 100.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden im Haushaltsjahr 2023 und im Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

300 v.H.

b) für die Grundstücke (B)

389 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird

im Jahr 2023 auf 1.700.000,00 € und

im Jahr 2024 auf 1.700.000,00 €

festgesetzt.

§ 6

entfällt

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Nesse-Apfelstädt, den 17.04.2023

gez. Christian Jacob

Bürgermeister  —  Siegel

Bekanntmachungsvermerk

Mit Schreiben vom 11.04.2023 hat das Landratsamt Gotha als Rechtsaufsichtsbehörde (AZ.: 05/Fra) den Eingang der am 30.03.2023 vom Gemeinderat der Gemeinde Nesse-Apfelstädt beschlossenen Haushaltssatzung der Gemeinde Nesse-Apfelstädt für die Haushaltsjahre 2023/2024 (Beschluss-Nr. 2023-0019) bestätigt.

Die Haushaltssatzung darf gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO frühestens nach Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet. Die Eingangsbestätigung ist am 13.04.2023 eingegangen. Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung der Gemeinde Nesse-Apfelstädt nicht.

Hinweis gem. § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen der vorstehenden Haushaltssatzung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung gem. § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensfehler ist gegenüber der Gemeinde Nesse-Apfelstädt vorher unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gerügt worden.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Nesse-Apfelstädt für die Haushaltsjahre 2023/2024 sowie der Hinweis gem. § 21 Abs. 4 ThürKO werden im Amtsblatt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt Nr. 05/2023 vom 17.05.2023 öffentlich bekannt gemacht.

Öffentliche Auslegung und anschließende Einsichtnahme

Der Haushaltsplan der Gemeinde Nesse-Apfelstädt für die Haushaltsjahre 2023/2024 mit all seinen Bestandteilen liegt gem. § 57 Abs. 3 ThürKO zu jedermanns Einsichtnahme während der üblichen Dienstzeiten in der Zeit von Donnerstag, den 18.05.2023 bis Mittwoch, den 31.05.2023 am Sitz der Gemeinde Nesse-Apfelstädt, OT Neudietendorf, Zinzendorfstraße 1, 99192 Nesse-Apfelstädt in der Haupt- und Finanzverwaltung (Zimmer 02) öffentlich aus.

Nach Ablauf dieser Frist besteht weiterhin während der üblichen Dienstzeiten und unter Beachtung der jeweils geltenden Hygiene- und Zugangsbestimmungen am Sitz der Gemeinde Nesse-Apfelstädt, OT Neudietendorf, Zinzendorfstraße 1, 99192 Nesse-Apfelstädt, Haupt- und Finanzverwaltung (Zimmer 02) die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Haushaltssatzung bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO.

Nesse-Apfelstädt, den 17.04.2023

gez. Christian Jacob

Bürgermeister  — Siegel