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Gemeindenachrichten
Ausgabe 5/2023
Regionalnachrichten für alle Einwohner im Gebiet der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
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Bekanntmachungen - Öffentliche Stellenausschreibung - geringfügige Beschäftigung zur Unterstützung der technischen Kräfte für die Kindergärten der Gemeinde (m/w/d)

Öffentliche Stellenausschreibung

Die Gemeinde Nesse-Apfelstädt schreibt zur alsbaldigen Besetzung folgende Stelle aus:

geringfügige Beschäftigung zur Unterstützung der technischen Kräfte für die Kindergärten der Gemeinde (m/w/d)

Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem:
  • Vorbereitung und Unterstützung bei der Speisenausgabe
  • Reinigung des Geschirrs und der Küche
  • Reinigung von Gruppenräumen, Nassbereichen sowie von öffentlichen Bereichen
Voraussetzungen:
  • hauswirtschaftliche Erfahrung
  • Freude an einer Arbeit in Kindernähe
  • Zuverlässigkeit, Flexibilität, Teamfähigkeit
  • selbstständige und gründliche Arbeitsweise

Die Beschäftigung erfolgt vorrangig im Kindergarten „Sonnenschein“, OT Apfelstädt, bei Bedarf jedoch auch in den weiteren kommunalen Kindergärten. Die Arbeitszeit beträgt bis zu max. 40 Stunden/Monat. Die Vergütung beträgt maximal 520,00 Euro/Monat. Der Einsatz erstreckt sich in der Regel auf die Mittagsstunden und erfolgt nach Bedarf.

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse bis 05.06.2023 an die:

Gemeinde Nesse-Apfelstädt

Bürgermeister Christian Jacob – persönlich –

OT Neudietendorf

Zinzendorfstraße 1

99192 Nesse-Apfelstädt

Hinweise:
  • Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besonders berücksichtigt.
  • Die Gemeinde Nesse-Apfelstädt gewährleistet die berufliche Gleichstellung nach dem Thüringer Gleichstellungsgesetz. Die Stelle ist für alle Geschlechter (männlich/weiblich/divers) gleichermaßen geeignet.
  • Die Bewerber erklären sich mit der Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen einverstanden und stimmen der vorübergehenden Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens zu.
  • Digital eingehende Bewerbungen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig und werden daher nicht berücksichtigt.
  • Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 2 ThürDSG i. V. m. § 17 DSGVO ordnungsgemäß vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages.
  • Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden seitens der Gemeinde Nesse-Apfelstädt nicht erstattet. Bitte verzichten Sie aus Kostengründen auf Schnellhefter und Prospektmappen.

Christian Jacob

Bürgermeister