Ausgabe 5/2023
Regionalnachrichten für alle Einwohner im Gebiet der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
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Bekanntmachungen - Öffentliche Stellenausschreibung - geringfügige Beschäftigung zur Unterstützung der technischen Kräfte für die Kindergärten der Gemeinde (m/w/d)
Öffentliche Stellenausschreibung
Die Gemeinde Nesse-Apfelstädt schreibt zur alsbaldigen Besetzung folgende Stelle aus:
geringfügige Beschäftigung zur Unterstützung der technischen Kräfte für die Kindergärten der Gemeinde (m/w/d)
Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem:
- Vorbereitung und Unterstützung bei der Speisenausgabe
- Reinigung des Geschirrs und der Küche
- Reinigung von Gruppenräumen, Nassbereichen sowie von öffentlichen Bereichen
Voraussetzungen:
- hauswirtschaftliche Erfahrung
- Freude an einer Arbeit in Kindernähe
- Zuverlässigkeit, Flexibilität, Teamfähigkeit
- selbstständige und gründliche Arbeitsweise
Die Beschäftigung erfolgt vorrangig im Kindergarten „Sonnenschein“, OT Apfelstädt, bei Bedarf jedoch auch in den weiteren kommunalen Kindergärten. Die Arbeitszeit beträgt bis zu max. 40 Stunden/Monat. Die Vergütung beträgt maximal 520,00 Euro/Monat. Der Einsatz erstreckt sich in der Regel auf die Mittagsstunden und erfolgt nach Bedarf.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse bis 05.06.2023 an die:
Gemeinde Nesse-Apfelstädt
Bürgermeister Christian Jacob – persönlich –
OT Neudietendorf
Zinzendorfstraße 1
99192 Nesse-Apfelstädt
Hinweise:
- Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besonders berücksichtigt.
- Die Gemeinde Nesse-Apfelstädt gewährleistet die berufliche Gleichstellung nach dem Thüringer Gleichstellungsgesetz. Die Stelle ist für alle Geschlechter (männlich/weiblich/divers) gleichermaßen geeignet.
- Die Bewerber erklären sich mit der Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen einverstanden und stimmen der vorübergehenden Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens zu.
- Digital eingehende Bewerbungen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig und werden daher nicht berücksichtigt.
- Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 2 ThürDSG i. V. m. § 17 DSGVO ordnungsgemäß vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages.
- Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden seitens der Gemeinde Nesse-Apfelstädt nicht erstattet. Bitte verzichten Sie aus Kostengründen auf Schnellhefter und Prospektmappen.
Christian Jacob
Bürgermeister