Die Mitglieder des Gemeinderates haben in ihrer Sitzung am 29.04.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. GR/2025-0016
Kontrolle der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27.03.2025
Der Gemeinderat stimmt in seiner Sitzung am 29.04.2025 der vorliegenden Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.03.2025 zu.
Beschluss Nr. GR/2025-0017
Freigabe Finanzierung: Sanierung Kirchturm St. Michaelis Kirche Gamstädt
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 29.04.2025 finanzielle Mittel in Höhe von 15.000,00 € als gemeindlichen Anteil zur Finanzierung der Sanierung des Kirchturms der St. Michaelis Kirche im Ortsteil Gamstädt freizugeben.
Beschluss Nr. GR/2025-0018
Vergabe von Bauleistungen: Straßenbau Schulstraße und Hoher Sand
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 29.04.2025 die Vergabe der Bauleistung für den Straßenbau an der Gemeinschaftsmaßnahme Ingersleben „Schulstraße und Hoher Sand“ zum Preis von 79.608,77 für den Kostenanteil der Gemeinde an die Firma M+H Bau GmbH Killenberg Straßen-, Hoch- und Tiefbau aus Arnstadt.
Beschluss Nr. GR/2025-0019
4. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Nesse-Apfelstädt: Feststellungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 29.04.2025 die Feststellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nesse-Apfelstädt im Bereich des B-Plans „Gewerbegebiet Teilüberplanung Ortsausgang West“ in der Fassung vom 29.04.2025. Die als Anlage beigefügte Begründung in der Fassung vom 29.04.2025 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Der Bürgermeister wird gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch beauftragt, für die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nesse-Apfelstädt die Genehmigung beim Landesverwaltungsamt zu beantragen.
Beschluss Nr. GR/2025-0020
"Gewerbegebiet Teilüberplanung Ortsausgang West": Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 29.04.2025 den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Teilüberplanung Ortsausgang West“ in der Fassung vom 29.04.2025 als Satzung. Die als Anlage beigefügten Unterlagen (Begründung in der Fassung vom 29.04.2025, Umweltbericht in der Fassung vom 09.09.2024 sowie Bestands- und Konfliktplan in der Fassung vom 09.09.2024) werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.