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Gemeindenachrichten Amtsblatt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
Ausgabe 5/2026
Regionalnachrichten für alle Einwohner im Gebiet der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
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Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Nesse-Apfelstädt am 28.04.2026

Die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Nesse-Apfelstädt haben in ihrer Sitzung am 28.04.2026 folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss Nr. GR/2026-0028

Kontrolle der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26.03.2026

Der Gemeinderat stimmt in seiner Sitzung am 28.04.2026 der vorliegenden Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.03.2026 zu.

Beschluss Nr. GR/2026-0029

Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 28.04.2026 zum Nachweis des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zum Erhalt des Zuwendungsbescheides im Haushaltsjahr 2026 durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr folgende überplanmäßigen Ausgaben:

HHSt. 63006.94002, Baumaßnahme Umbau Bushaltestelle „Regelschule“ mit 242.000,00 €

HHSt. 63006.94005, Baumaßnahme Straße des Friedens mit 71.000,00 €

HHSt. 63000.94040, Baumaßnahme Brücke Eckardtsgasse Ingersleben mit 43.000,00 €

Die Ausgaben sind unabweisbar. Die Deckung erfolgt durch die vorübergehende Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage sowie der Finanzausgleichssonderrücklage. Der Bürgermeister wird beauftragt, entsprechende Haushaltsansätze für vorgenannte Baumaßnahmen im Haushaltsplan 2026 aufzunehmen.

Beschluss Nr. GR/2026-0030

Maßnahmen zur strategischen Entwicklung der Neudietendorfer Wohnungsgesellschaft mbH

Der Gemeinderat beauftragt in seiner Sitzung am 28.04.2026 den Bürgermeister und gemäß § 31 ThürKO Alleinvertretungsberechtigten der Gesellschafterin, die aufgrund des sozialen Wohnungsbaus für die Objekte am Flurzaun 7-22, OT Neudietendorf bestehende Belegungsbindung unter Einhaltung der bestehenden Nachwirkfristen zum Ende des Jahres 2036 auslaufen zu lassen. Dazu sind folgende Maßnahmen zu ergreifen.

1.

Die mit Bescheiden vom 24.11.1992 (Az. 11610001/92 Thür. Landesverwaltungsamt) bzw. 23.07.1992 (Az. 11600015/91 Thür. Landesverwaltungsamt) nach Thüringer Wohnungsbauförderrichtlinie als Darlehen bewilligten öffentlichen Mittel mit einer Darlehenssumme von 3.526.400,00 € bzw. 2.748.700,00 € und einer Restschuld von 4.161.615,80 € per 31.12.2025 werden vorzeitig zum 31.05.2026 vollständig durch die Gesellschaft zurückgezahlt.

2.

Die in Folge der Rückzahlung zu beachtende Nachwirkfrist gem. § 16 Abs. 1 WoBindG bis zum Ablauf des zehnten Kalenderjahres nach dem Jahr der Rückzahlung wird beachtet.

3.

Zur Umsetzung des Punktes unter Nr. 1 werden entsprechende Angebote zur Umschuldung der Mittel auf dem freien Kapitalmarkt eingeholt. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister unter der vorgesehenen Beteiligung des Aufsichtsrates das wirtschaftlich günstigste Angebot zur Umschuldung anzunehmen und entsprechende Willensbekundungen zum Abschluss der Darlehensverträge abzugeben.

4.

Der Gemeinderat ist über den Vollzug und das Ergebnis der Maßnahmen fortlaufend zu informieren.

5.

Von den Maßnahmen eventuell betroffene Mieter sind über die künftigen Auswirkungen ab dem Jahr 2037 in geeigneter Weise zu unterrichten.