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Gemeindenachrichten
Ausgabe 6/2023
Regionalnachrichten für alle Einwohner im Gebiet der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
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Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Nesse-Apfelstädt am 25.05.2023

Die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Nesse-Apfelstädt haben in ihrer Sitzung am 25.05.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss Nr. GR/2023-0032

Kontrolle der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27.04.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Nesse-Apfelstädt stimmt in seiner Sitzung am 25.05.2023 der vorliegenden Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.04.2023 zu.

Beschluss Nr. GR/2023-0033

Stellungnahme zum Bauantrag: Nutzungsänderung Rindermastställe in Mehrzweckhallen - Kornhochheimer Straße 38

Der Gemeinderat der Gemeinde Nesse-Apfelstädt beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Nutzungsänderung der Rindermastställe 2 und 3 in Mehrzweckhallen auf dem Grundstück „Kornhochheimer Straße 38“ (Gemarkung Kornhochheim, Flur 2, Flurstück 718 sowie Flur 3, Flurstücke 204/3 und 206/3) zu erteilen.

Beschluss Nr. GR/2023-0034

Übertragung der Befugnis zur Durchführung von vereinfachten Umlegungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Nesse-Apfelstädt beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023 gemäß § 80 Abs. 5 Satz 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) die Übertragung der Befugnis zur Durchführung von vereinfachten Umlegungen (§§ 80 - 84 BauGB) für das gesamte Gemeindegebiet Nesse-Apfelstädt auf das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Katasterbereich Gotha.

Von der Übertragung bleibt die Rechtsstellung der Gemeinde als Verfahrensbeteiligte unberührt.

Die Übertragung gilt mit folgenden Einschränkungen:

Die Vereinfachte Umlegung darf nur in Abstimmung mit der Gemeinde durchgeführt werden.

Das Verfahren darf nur durchgeführt werden, wenn die Übernahme der Kosten durch die Beteiligten geregelt ist.

Entscheidungen über das weitere Vorgehen bei Nichtabhilfe von Widersprüchen und das Einlegen von Rechtsmitteln gegen gerichtliche Entscheidungen werden nur im Einvernehmen mit der Gemeinde getroffen.

Diese Übertragung der Befugnis kann durch Beschluss des Gemeinderats aufgehoben werden.

Beschluss Nr. GR/2023-0035

Stellungnahme zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung zweier Windenergieanlagen im OT Kleinrettbach

Der Gemeinderat der Gemeinde Nesse-Apfelstädt beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023, die Anfrage der Unteren Immissionsschutzbehörde im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid nach § 9 BImSchG über raumordnerische Zulässigkeit des Vorhabens, ob dem Vorhaben Ziele durch Darstellungen im Flächennutzungsplans der Gemeinde entgegenstehen, wie folgt zu beantworten:

  1. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nesse-Apfelstädt vom 21.03.2005 weist die vorgesehenen Baugrundstücke in der Gemarkung Kleinrettbach, Flur 1, FlSt. 128/1 sowie Flur 2, FlSt. 151/45 als „Flächen für die Landwirtschaft“ aus.
  2. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nesse-Apfelstädt vom 21.03.2005 weist keine Flächen für „die Ausstattung des Gemeindegebiets mit Anlagen, Einrichtungen und sonstigen Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, insbesondere zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme Kopplung“ nach § 5 Abs. 2 Satz 2b BauGB aus