Die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Nesse-Apfelstädt haben in ihrer Sitzung am 25.05.2023 folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. GR/2023-0032
Kontrolle der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27.04.2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Nesse-Apfelstädt stimmt in seiner Sitzung am 25.05.2023 der vorliegenden Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.04.2023 zu.
Beschluss Nr. GR/2023-0033
Stellungnahme zum Bauantrag: Nutzungsänderung Rindermastställe in Mehrzweckhallen - Kornhochheimer Straße 38
Der Gemeinderat der Gemeinde Nesse-Apfelstädt beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Nutzungsänderung der Rindermastställe 2 und 3 in Mehrzweckhallen auf dem Grundstück „Kornhochheimer Straße 38“ (Gemarkung Kornhochheim, Flur 2, Flurstück 718 sowie Flur 3, Flurstücke 204/3 und 206/3) zu erteilen.
Beschluss Nr. GR/2023-0034
Übertragung der Befugnis zur Durchführung von vereinfachten Umlegungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Nesse-Apfelstädt beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023 gemäß § 80 Abs. 5 Satz 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) die Übertragung der Befugnis zur Durchführung von vereinfachten Umlegungen (§§ 80 - 84 BauGB) für das gesamte Gemeindegebiet Nesse-Apfelstädt auf das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Katasterbereich Gotha.
Von der Übertragung bleibt die Rechtsstellung der Gemeinde als Verfahrensbeteiligte unberührt.
Die Übertragung gilt mit folgenden Einschränkungen:
| • | Die Vereinfachte Umlegung darf nur in Abstimmung mit der Gemeinde durchgeführt werden. |
| • | Das Verfahren darf nur durchgeführt werden, wenn die Übernahme der Kosten durch die Beteiligten geregelt ist. |
| • | Entscheidungen über das weitere Vorgehen bei Nichtabhilfe von Widersprüchen und das Einlegen von Rechtsmitteln gegen gerichtliche Entscheidungen werden nur im Einvernehmen mit der Gemeinde getroffen. |
Diese Übertragung der Befugnis kann durch Beschluss des Gemeinderats aufgehoben werden.
Beschluss Nr. GR/2023-0035
Stellungnahme zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung zweier Windenergieanlagen im OT Kleinrettbach
Der Gemeinderat der Gemeinde Nesse-Apfelstädt beschließt in seiner Sitzung am 25.05.2023, die Anfrage der Unteren Immissionsschutzbehörde im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid nach § 9 BImSchG über raumordnerische Zulässigkeit des Vorhabens, ob dem Vorhaben Ziele durch Darstellungen im Flächennutzungsplans der Gemeinde entgegenstehen, wie folgt zu beantworten: