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Gemeindenachrichten
Ausgabe 6/2023
Regionalnachrichten für alle Einwohner im Gebiet der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
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Mitteilungen



Besondere Jubiläen in der Gemeinde

Die Gustav Zitzmann Mühle Ingersleben GmbH beginn am Pfingstwochenende ein nicht alltägliches Betriebsjubiläum, was an drei Tagen mit vielen Gästen ausgiebig gefeiert wurde. Das mittelständige Familienunternehmen kann auf eine 125-jährige Betriebsgeschichte mit vielen Höhen und Tiefen, Krisenzeiten und unter verschiedenen Gesellschaftsordnungen zurückblicken. Dennoch hat es die Familie mit ihren Mitarbeitern verstanden, den Betrieb aufrecht zu erhalten und stetig fortzuentwickeln. An dieser Stelle die herzlichsten Glückwünsche und alles Gute für die Zukunft! Vielen Dank für das nicht selbstverständliche und vielfältige Engagement für die Belange der Dorfgemeinschaft und die regelmäßige Veranstaltung zum Deutschen Mühlentag mit überregionaler Strahlkraft.

Ebenfalls bei strahlendem Sonnenschein konnte der evangelische Kindergarten „Arche“ in Neudietendorf seinen 25. Geburtstag und die Inbesitznahme des Kindergartens in der ehemaligen Siegellackfabrik feiern. Mit vielen Gästen begingen die Kinder, Eltern und das Team des Kindergartens ausgelassen das Ereignis. An dieser Stelle ebenfalls die herzlichsten Glückwünsche und für die Zukunft weiterhin ein gutes Miteinander zum Wohle der hier lebenden Familien.

„Dauerbaustelle“ Ortsdurchfahrt Neudietendorf

Leider wurde das für die Verkehrsfreigabe des ersten Teilabschnittes auf mit Mitte Juni gesetzte Ziel wieder nicht vom Bauunternehmen eingehalten. Vielfältige Gründe werden vom Auftragnehmer hierfür angeführt, wie nicht verfügbare Subunternehmen für die Pflasterarbeiten oder für die Anhebung der Schachtabdeckungen in der Fahrbahn. All das ist mehr als unbefriedigend und eine Zumutung für alle Betroffenen. Zumindest ist es gelungen, dass die Anzahl der Bauarbeiter auf der Baustelle zwischenzeitlich erhöht wurde und die Arbeiten teils auch am Sonnabend vorangebracht werden. Dennoch lässt sich das Bauunternehmen trotz nachdrücklicher Forderungen aller Auftraggeber auf keine verbindliche Aussage zur Fertigstellung des 1. Teilabschnittes ein. Lediglich die Angabe, das nun spätestens Ende Juli 2023 die Fahrbahn des ersten Teilabschnittes freigegeben werden könnte, wird getätigt. Dem Grunde nach sind alle Auftraggeber damit nicht einverstanden. Permanent wird hier der Druck auf die Baufirma aufrechterhalten und hart gestritten, damit eine schnellstmögliche Fertigstellung dieses Bereiches und eine Verkehrsfreigabe erfolgt. Letztendlich scheitert die Verkehrsfreigabe jedoch am tatsächlichen Baufortschritt und den damit gesetzten Rahmenbedingungen für eine sichere Nutzung dieses Bereiches für Fahrzeuge und Fußgänger. Erschwerend kommt hinzu, dass nunmehr (endlich) von der Deutschen Telekom im Bereich Drei-Gleichen-Straße Ecke Kornhochheimer Straße die Umverlegung eines wichtigen Fernmeldekabels beauftragt wurde, was zwingend für die Baufortführung im Bereich des zukünftigen Kreisverkehrsplatzes erforderlich ist. Hier wird zwangsläufig ebenso im Fahrbahnbereich gearbeitet, was zur Folge hat, dass dort zur Absicherung der Baustelle eine Ampelanlage aufgestellt werden muss. Diese zusätzliche Verkehrsregelung beeinflusst auch die Möglichkeit, eine halbseitige Verkehrsführung im Baustellenbereich „Waidplatz“ einzurichten und würde zu zusätzlichen Problemen an dieser Stelle führen. Somit ist auch dies kein sinnvoller Lösungsansatz.

Ich bitte daher um Verständnis für diese weiterhin bestehenden Beeinträchtigungen, gleichzeitig versichere ich Ihnen aber, dass alle Auftraggeber und hier insbesondere die Gemeinde mit Nachdruck gegenüber dem Bauunternehmen die Fertigstellung des ersten Teilabschnittes und eine zügige Fortführung der weiteren Abschnitte einfordern.

Energiewende - Auswirkungen vor Ort

Die Energiekrise und die durch die Gesetzgeber in den letzten Monaten erlassenen Regelungen weg von konventionellen Energieträgern hin zu klimaneutralen/erneuerbaren Energieträgern hat Sie sicher schon alle beschäftigt und teils auch zu Verunsicherung geführt. Nunmehr sind innerhalb kürzester Zeit wesentlich kürzere Fristen zur Erreichung von Klimazielen und die Umstellung auf erneuerbare Energien gesetzlich festgeschrieben. Mit erheblichen Auswirkungen auf die Bürgerschaft, die Energieversorger und natürlich auch auf die Kommunen. Es gibt aufgrund der neuen gesetzlichen Reglungen aktuell einen erheblichen Andrang auf die Sicherung von Flächen in unserem Gemeindegebiet für großflächige Photovoltaikanlagen und für Windkraftanlagen. Dem Grunde nach ist unser Gemeindegebiet aufgrund der aktuellen Gesetze und der Lage an verkehrswichtiger Infrastruktur (Bundesautobahn und Schienenwege) großflächig für Freiflächen-Photovoltaikanlagen geeignet, weiterhin werden erneut im Umfeld Potentialflächen für Windenergieanlagen von der Regionalen Planungsgemeinschaft aufgrund gesetzlichen Handlungszwanges geprüft.

Auf den abgedruckten Bildern ist annähernd erkennbar, welche Flächen in Frage kommen könnten.

Potentialflächen Windenergie

Potentialflächen Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Der Gemeinderat hat hierzu bereits mehrfach intensiv in öffentlicher Sitzung beraten und sich folgende grundsätzliche Meinung gebildet:

- Der Verbrauch von wertvollem Ackerland für großflächige Photovoltaikanlagen soll möglichst vermieden werden. In Abstimmung mit den ortsansässigen Landwirten wurden Flächen mit geringer Wertigkeit für die Landwirtschaft identifiziert. Auf diese sollen potentielle Investoren gelenkt werden.

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Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und zwingenden Vorgaben für die Flächenausweisung für neue Windkraftanlagen führen mit großer Wahrscheinlichkeit auf unserem Gemeindegebiet zur Ausweisung von möglichen Eignungsflächen durch die regionale Planungsgemeinschaft. Sollte dies unvermeidbar sein, ist mit den potentiellen Investoren dahingehend zu verhandeln:

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das für den Bürger vor Ort möglichst ein finanzieller Vorteil für die Beeinträchtigungen gewährt wird (z.B. günstiger Stromtarif, Zuschuss zu den Stromkosten, Beteiligung an den Anlagen),

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die Kommune bzw. ein kommunales Unternehmen sich ebenfalls an den Anlagen wirtschaftlich beteiligen kann, um selbst am finanziellen Ertrag zu Gunsten der Allgemeinheit vor Ort beteiligt zu sein,

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notwendige naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vor Ort zu erbringen,

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das die gesetzlich zulässigen Entgeltzahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz an die Gemeinde zum Zwecke der freien Verfügung zu Gunsten der örtlichen Bedürfnisse erfolgen.

Wichtig ist jedoch immer der Umstand, dass auch Sie als Einwohner und möglicher Flächeneigentümer immer bei einem vorgelegten Vertragsangebot die möglichen Auswirkungen der einzelnen Maßnahme im Blick haben. Prüfen Sie hier genau, was Sie zu welchen Konditionen und welcher Laufzeit unterschreiben. Im Zweifelsfall fragen Sie in der Nachbarschaft, bei den Ortschaftsbürgermeistern oder der Gemeinde nach, was es mit dem Angebot auf sich hat und ob anderen schon etwas bekannt ist.

Rechtlichen Rat können Sie sich bei jedem Rechtanwalt Ihres Vertrauens holen.

Die Gemeinde wird hier weiter eng an der Sache bleiben und sich auch dem Thema kommunale Wärmeplanung im Rahmen der vorhandenen personellen und sachlichen Möglichkeiten widmen, soweit hier verbindliche Regelungen vorliegen, nach denen zukünftig vorzugehen ist. Gern unterstützt die Gemeinde auch mögliche Privatinitiativen zur zukünftigen Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort.

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

für die bevorstehenden Sommerferien wünsche ich erholsame Urlaubstage und gutes Sommerwetter mit hoffentlich auch mal einem kühlenden Landregen. Allen Schulabsolventen die herzlichsten Glückwünsche zu den bestandenen Prüfungen und viel Erfolg auf den weiteren Lebenswegen.

Ihr Christian Jacob

Bürgermeister