Bitte überprüfen Sie regelmäßig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente.
Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind verpflichtet, ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen gültigen Identitätsnachweis zu besitzen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises finden Sie auf der Vorderseite, die Ihres Reisepasses auf der ersten Seite unter den Daten zur Person.
Bitte beachten Sie, dass die Dokumente bereits ab dem Folgetag des Ablaufdatums ihre Gültigkeit verlieren.
Es empfiehlt sich, etwa vier bis sechs Wochen vor Ablauf, einen neuen Ausweis zu beantragen.
Dies ist während der Öffnungszeiten am Dienstag von 9.00 Uhr-12.00 Uhr und 13.00 Uhr-18.00 Uhr sowie am Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr möglich.
Für Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten stehen wir Ihnen telefonisch -bevorzugt montags und donnerstags - jeweils von 9.00 Uhr -15.00 Uhr (Tel.: 03620284041) zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass auch Kinder unabhängig vom Alter - für Reisen ein eigenes Ausweisdokument benötigen.
Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren haben eine maximale Gültigkeit von 6 Jahren.
Für die Beantragung ist ein digitales biometrisches Passfoto erforderlich, das bequem direkt vor Ort im Einwohnermeldeamt aufgenommen werden kann. Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei erleichterte Anforderungen im Vergleich zu Erwachsenen.
Ab dem sechsten Lebensjahr werden zudem Fingerabdrücke erfasst, die ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert und anschließend sowohl in der Behörde als auch beim Passhersteller wieder gelöscht werden.
Bitte berücksichtigen Sie auch hier eine Bearbeitungszeit von etwa 4 Wochen.
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt