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Gemeindenachrichten Amtsblatt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
Ausgabe 7/2024
Regionalnachrichten für alle Einwohner im Gebiet der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
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Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Nesse-Apfelstädt am 23.05.2024

Die Mitglieder des Gemeinderates haben in ihrer Sitzung am 23.05.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss Nr. GR/2024-0027

Kontrolle der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 25.04.2024

Der Gemeinderat stimmt in seiner Sitzung am 23.05.2024 der vorliegenden Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.04.2024 zu.

Beschluss Nr. GR/2024-0028

Vergabe von Bauleistungen: Erneuerung Teilstück Rettbacher Straße

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 23.05.2024 die Vergabe der Bauleistung für die Baumaßnahme zur Erneuerung der Rettbacher Straße im Abschnitt Hauptstraße bis Mühlgraben in Apfelstädt an die Firma Herzog Bau GmbH aus Am Marbach 10 99869 Tüttleben zum Preis von 108.885,00 € brutto.

Beschluss Nr. GR/2024-0029

Vergabe Beschaffung eines Netzersatzaggregates zur Ersatzstromversorgung

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 23.05.2024 die Vergabe der Beschaffung eines Netzersatzaggregates an die WA Notstromtechnik GmbH, 33415 Verl zum Bruttogesamtpreis von 39.389,00 Euro.

Beschluss Nr. GR/2024-0030

Bestätigung des Vertrages zur zentralen Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Feuerwehr

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 23.05.2024 den beiliegenden Vertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und der Gemeinde Nesse-Apfelstädt zur zentralen Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Feuerwehr Nesse-Apfelstädt.

Beschluss Nr. GR/2024-0031

Bewilligung von Ehrensold

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 23.05.2024, dass dem ehrenamtlich tätigen Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Apfelstädt, Herrn Rainer Seyring für die Zeit nach seinem Ausscheiden aus dem Amt Ehrensold in Höhe von einem Drittel der zuletzt bezogenen Aufwandsentschädigung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 2 ThürKWBG (Thüringer Gesetz über Kommunale Wahlbeamte) gewährt wird.