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Gemeindenachrichten Amtsblatt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
Ausgabe 7/2024
Regionalnachrichten für alle Einwohner im Gebiet der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
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Öffentliche Bekanntmachung

Feststellung der Wahlergebnisse zur Kommunalwahl am 26.05.2024

Für die Kommunalwahlen am 26.05.2024 in der Gemeinde Nesse-Apfelstädt hat der Wahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 die nachfolgenden Wahlergebnisse festgestellt.

Wahl des Ortschaftsbürgermeisters im Ortsteil Apfelstädt:

Die Wahl erfolgte ohne Bindung an zugelassene Wahlvorschläge, da nur ein Wahlvorschlag zugelassen war.

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

Wahlberechtigte

1138

Wähler

727

Wahlbeteiligung

63,9 %

Ungültige Stimmabgaben

38

Gültige Stimmabgaben

689

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Mehr als die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag Kaufmann, Markus (Freie Wählergemeinschaft Apfelstädt).

Gewählt als Ortschaftsbürgermeister im Ortsteil Apfelstädt ist Herr Markus Kaufmann.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht, 18.- März-Straße 50, 99876 Gotha (Rechtsaufsichtbehörde) anfechten.

Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Nesse-Apfelstädt, den 03.06.2024

gez. Andreas Guhr

Wahlleiter

Wahl des Ortschaftsbürgermeisters im Ortsteil Gamstädt:

Die Wahl erfolgte ohne Bindung an zugelassene Wahlvorschläge, da nur ein Wahlvorschlag zugelassen war.

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

Wahlberechtigte

369

Wähler

238

Wahlbeteiligung

64,5 %

Ungültige Stimmabgaben

17

Gültige Stimmabgaben

221

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Mehr als die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag Leuteritz, Peter (Einzelbewerber).

Gewählt als Ortschaftsbürgermeister im Ortsteil Gamstädt ist Herr Peter Leuteritz.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht, 18.- März-Straße 50, 99876 Gotha (Rechtsaufsichtbehörde) anfechten.

Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Nesse-Apfelstädt, den 03.06.2024

gez. Andreas Guhr

Wahlleiter

Wahl des Ortschaftsbürgermeisters im Ortsteil Kleinrettbach:

Die Wahl erfolgte ohne Bindung an zugelassene Wahlvorschläge, da nur ein Wahlvorschlag zugelassen war.

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

Wahlberechtigte

232

Wähler

174

Wahlbeteiligung

75,0 %

Ungültige Stimmabgaben

10

Gültige Stimmabgaben

164

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Mehr als die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag Fiebrich, Marco (Freie Wählergemeinschaft Kleinrettbach).

Gewählt als Ortschaftsbürgermeister im Ortsteil Kleinrettbach ist Herr Marco Fiebrich.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht, 18.- März-Straße 50, 99876 Gotha (Rechtsaufsichtbehörde) anfechten.

Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Nesse-Apfelstädt, den 03.06.2024

gez. Andreas Guhr

Wahlleiter

Wahl des Ortschaftsbürgermeisters im Ortsteil Kornhochheim:

Die Wahl erfolgte ohne Bindung an zugelassene Wahlvorschläge, da nur ein Wahlvorschlag zugelassen war.

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

Wahlberechtigte

693

Wähler

506

Wahlbeteiligung

73,0 %

Ungültige Stimmabgaben

78

Gültige Stimmabgaben

428

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Mehr als die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag Kohl, Carsten (CDU).

Gewählt als Ortschaftsbürgermeister im Ortsteil Kornhochheim ist Herr Carsten Kohl.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht, 18.-März-Straße 50, 99876 Gotha (Rechtsaufsichtbehörde) anfechten.

Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Nesse-Apfelstädt, den 03.06.2024

gez. Andreas Guhr

Wahlleiter

Wahl des Ortschaftsbürgermeisters im Ortsteil Neudietendorf:

Die Wahl erfolgte als Verhältniswahl, da zwei Wahlvorschläge zugelassen waren.

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

Wahlberechtigte

1777

Wähler

1098

Wahlbeteiligung

61,8 %

Ungültige Stimmabgaben

13

Gültige Stimmabgaben

1085

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Mehr als die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag Schreeg, Andreas (Freie Wähler Neudietendorf).

Gewählt als Ortschaftsbürgermeister im Ortsteil Neudietendorf ist Herr Andreas Schreeg.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht, 18.-März-Straße 50, 99876 Gotha (Rechtsaufsichtbehörde) anfechten.

Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Nesse-Apfelstädt, den 03.06.2024

gez. Andreas Guhr

Wahlleiter

Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Nesse-Apfelstädt

Die Wahl erfolgte als Verhältniswahl, da sieben Wahlvorschläge zugelassen waren.

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

Wahlberechtigte

5042

Wähler

3334

Wahlbeteiligung

66,1 %

Ungültige Stimmabgaben

78

Gültige Stimmabgaben

3256

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen

9682

Von den gültig abgegebenen Stimmen entfielen auf:

Folgende Stimmverteilung ergibt sich für die einzelnen Wahlvorschläge:

Folgende 20 Bewerber in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Absatz 5 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürkWG) gewählt worden:

Rechtsbehelfsbelehrung:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht, 18.-März-Straße 50, 99876 Gotha (Rechtsaufsichtbehörde) anfechten.

Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Nesse-Apfelstädt, den 03.06.2024

gez. Andreas Guhr

Wahlleiter

Wahl des Ortschaftsrates im Ortsteil Apfelstädt:

Die Wahl erfolgte als Verhältniswahl, da zwei Wahlvorschläge zugelassen waren.

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

Wahlberechtigte

1138

Wähler

727

Wahlbeteiligung

63,9 %

Ungültige Stimmabgaben

17

Gültige Stimmabgaben

710

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen

2109

Von den gültig abgegebenen Stimmen entfielen auf:

Folgende Stimmverteilung ergibt sich für die einzelnen Wahlvorschläge:

Folgende 8 Bewerber in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Absatz 5 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) gewählt worden:

Rechtsbehelfsbelehrung:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht, 18.-März-Straße 50, 99876 Gotha (Rechtsaufsichtbehörde) anfechten.

Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Nesse-Apfelstädt, den 03.06.2024

gez. Andreas Guhr

Wahlleiter

Wahl des Ortschaftsrates im Ortsteil Gamstädt:

Die Wahl erfolgte als Verhältniswahl, da zwei Wahlvorschläge zugelassen waren.

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

Wahlberechtigte

369

Wähler

238

Wahlbeteiligung

64,5 %

Ungültige Stimmabgaben

16

Gültige Stimmabgaben

222

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen

654

Von den gültig abgegebenen Stimmen entfielen auf:

Folgende Stimmverteilung ergibt sich für die einzelnen Wahlvorschläge:

Folgende 4 Bewerber in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Absatz 5 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) gewählt worden:

Rechtsbehelfsbelehrung:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht, 18.-März-Straße 50, 99876 Gotha (Rechtsaufsichtbehörde) anfechten.

Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Nesse-Apfelstädt, den 03.06.2024

gez. Andreas Guhr

Wahlleiter

Wahl des Ortschaftsrates im Ortsteil Ingersleben:

Die Wahl erfolgte als Verhältniswahl, da zwei Wahlvorschläge zugelassen waren.

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

Wahlberechtigte

829

Wähler

579

Wahlbeteiligung

69,8 %

Ungültige Stimmabgaben

20

Gültige Stimmabgaben

559

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen

1664

Von den gültig abgegebenen Stimmen entfielen auf:

Folgende Stimmverteilung ergibt sich für die einzelnen Wahlvorschläge:

Folgende 6 Bewerber in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Absatz 5 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) gewählt worden:

Rechtsbehelfsbelehrung:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht, 18.-März-Straße 50, 99876 Gotha (Rechtsaufsichtbehörde) anfechten.

Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Nesse-Apfelstädt, den 03.06.2024

gez. Andreas Guhr

Wahlleiter

Wahl des Ortschaftsrates im Ortsteil Kleinrettbach:

Die Wahl erfolgte als Verhältniswahl, da zwei Wahlvorschläge zugelassen waren.

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

Wahlberechtigte

232

Wähler

175

Wahlbeteiligung

75,4 %

Ungültige Stimmabgaben

5

Gültige Stimmabgaben

170

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen

500

Von den gültig abgegebenen Stimmen entfielen auf:

Folgende Stimmverteilung ergibt sich für die einzelnen Wahlvorschläge:

Folgende 4 Bewerber in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Absatz 5 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) gewählt worden:

Rechtsbehelfsbelehrung:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht, 18.-März-Straße 50, 99876 Gotha (Rechtsaufsichtbehörde) anfechten.

Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Nesse-Apfelstädt, den 03.06.2024

gez. Andreas Guhr

Wahlleiter

Wahl des Ortschaftsrates im Ortsteil Kornhochheim:

Die Wahl erfolgte als Verhältniswahl, da vier Wahlvorschläge zugelassen waren.

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

Wahlberechtigte

693

Wähler

509

Wahlbeteiligung

73,4 %

Ungültige Stimmabgaben

7

Gültige Stimmabgaben

502

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen

1502

Von den gültig abgegebenen Stimmen entfielen auf:

Folgende Stimmverteilung ergibt sich für die einzelnen Wahlvorschläge:

Folgende 6 Bewerber in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Absatz 5 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürkWG) gewählt worden:

Rechtsbehelfsbelehrung:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht, 18.-März-Straße 50, 99876 Gotha (Rechtsaufsichtbehörde) anfechten.

Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Nesse-Apfelstädt, den 03.06.2024

gez. Andreas Guhr

Wahlleiter

Wahl des Ortschaftsrates im Ortsteil Neudietendorf

Die Wahl erfolgte als Verhältniswahl, da fünf Wahlvorschläge zugelassen waren.

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

Wahlberechtigte

1777

Wähler

1101

Wahlbeteiligung

62,0 %

Ungültige Stimmabgaben

27

Gültige Stimmabgaben

1074

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen

3196

Von den gültig abgegebenen Stimmen entfielen auf:

Folgende Stimmverteilung ergibt sich für die einzelnen Wahlvorschläge:

Folgende 10 Bewerber in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Absatz 5 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürkWG) gewählt worden:

Rechtsbehelfsbelehrung:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht, 18.-März-Straße 50, 99876 Gotha (Rechtsaufsichtbehörde) anfechten.

Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Nesse-Apfelstädt, den 03.06.2024

gez. Andreas Guhr

Wahlleiter

Nachrichtliche Bekanntgabe

Feststellung der Wahlergebnisse zur Kommunalwahl am 26.05.2024

Für die Kommunalwahlen am 26.05.2024 in der Gemeinde Nesse-Apfelstädt hat der Wahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 die nachfolgenden Wahlergebnisse festgestellt.

Die öffentliche Bekanntgabe erfolgte durch Aushang an den Verkündigungstafeln in den jeweiligen Ortsteilen.

Wahl des Ortschaftsbürgermeisters im Ortsteil Ingersleben:

Die Wahl erfolgte ohne Bindung an zugelassene Wahlvorschläge, da kein Wahlvorschlag zugelassen war.

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

Wahlberechtigte

829

Wähler

572

Wahlbeteiligung

69,0 %

Ungültige Stimmabgaben

193

Gültige Stimmabgaben

379

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Kein Bewerber hat mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten.

Folgende zwei Personen haben die höchsten Stimmenzahlen erhalten (in der Reihenfolge ihrer Listennummer):

Wolfgang Kühnhold

David John.

Sie nehmen an der Stichwahl teil.

Nesse-Apfelstädt, den 03.06.2024

gez. Andreas Guhr

Wahlleiter