Auf Grund der §§ 55 ff. ThürKO vom 28.01.2003 in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Nesse-Apfelstädt folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt. Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 11.423.000,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.243.000,00 € |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 200.000,00 € festgesetzt.
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt. *
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.800.000,00 € festgesetzt.
entfällt
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Nesse-Apfelstädt, den 17.06.2026
Gemeinde Nesse-Apfelstädt
gez. Christian Jacob
Bürgermeister Siegel
* nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer A | 435 v. H. |
| Grundsteuer B | 493 v. H. |
| Gewerbesteuer | 400 v. H. |
Bekanntmachungsvermerk
Mit Schreiben vom 11.06.2026 hat das Landratsamt Gotha als Rechtsaufsichtsbehörde (AZ.: 05.1./AM/11.90.20-18/2025) den Eingang der am 28.05.2026 vom Gemeinderat der Gemeinde Nesse-Apfelstädt beschlossenen Haushaltssatzung der Gemeinde Nesse-Apfelstädt für das Haushaltsjahr 2026 (Beschluss-Nr. GR/2026-0039) bestätigt.
Die Haushaltssatzung darf gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden, die Eingangsbestätigung ist am 15.06.2026 per E-Mail eingegangen. Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung der Gemeinde Nesse-Apfelstädt nicht.
Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen der vorstehenden Haushaltssatzung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensfehler ist gegenüber der Gemeinde Nesse-Apfelstädt vorher unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gerügt worden.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Nesse-Apfelstädt für das Haushaltsjahr 2026 sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden im Amtsblatt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt Nr. 07/2026 vom 15.07.2026 öffentlich bekannt gemacht.
Öffentliche Auslegung und anschließende Einsichtnahme
Der Haushaltsplan der Gemeinde Nesse-Apfelstädt für das Haushaltsjahr 2026 mit all seinen Bestandteilen liegt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO zu jedermanns Einsichtnahme während der üblichen Dienstzeiten in der Zeit von Donnerstag, den 16.07.2026 bis Mittwoch, den 29.07.2026 am Sitz der Gemeinde Nesse-Apfelstädt, OT Neudietendorf, Zinzendorfstraße 1, 99192 Nesse-Apfelstädt in der Haupt- und Finanzverwaltung (Zimmer 02) öffentlich aus.
Nach Ablauf dieser Frist besteht weiterhin während der üblichen Dienstzeiten am Sitz der Gemeinde Nesse-Apfelstädt, OT Neudietendorf, Zinzendorfstraße 1, 99192 Nesse-Apfelstädt, Haupt- und Finanzverwaltung (Zimmer 02) die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Haushaltssatzung bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2026 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO.
Nesse-Apfelstädt, den 17.06.2026
gez. Christian Jacob
Bürgermeister Siegel