Titel Logo
Gemeindenachrichten Amtsblatt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
Ausgabe 7/2026
Regionalnachrichten für alle Einwohner im Gebiet der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Gemeinde Nesse-Apfelstädt (Landkreis Gotha) für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund der §§ 55 ff. ThürKO vom 28.01.2003 in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Nesse-Apfelstädt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt. Er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

11.423.000,00 €

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.243.000,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 200.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt. *

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.800.000,00 € festgesetzt.

§ 6

entfällt

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Nesse-Apfelstädt, den 17.06.2026

Gemeinde Nesse-Apfelstädt

gez. Christian Jacob

Bürgermeister Siegel

* nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

435 v. H.

Grundsteuer B

493 v. H.

Gewerbesteuer

400 v. H.

Bekanntmachungsvermerk

Mit Schreiben vom 11.06.2026 hat das Landratsamt Gotha als Rechtsaufsichtsbehörde (AZ.: 05.1./AM/11.90.20-18/2025) den Eingang der am 28.05.2026 vom Gemeinderat der Gemeinde Nesse-Apfelstädt beschlossenen Haushaltssatzung der Gemeinde Nesse-Apfelstädt für das Haushaltsjahr 2026 (Beschluss-Nr. GR/2026-0039) bestätigt.

Die Haushaltssatzung darf gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden, die Eingangsbestätigung ist am 15.06.2026 per E-Mail eingegangen. Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung der Gemeinde Nesse-Apfelstädt nicht.

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen der vorstehenden Haushaltssatzung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensfehler ist gegenüber der Gemeinde Nesse-Apfelstädt vorher unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gerügt worden.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Nesse-Apfelstädt für das Haushaltsjahr 2026 sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden im Amtsblatt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt Nr. 07/2026 vom 15.07.2026 öffentlich bekannt gemacht.

Öffentliche Auslegung und anschließende Einsichtnahme

Der Haushaltsplan der Gemeinde Nesse-Apfelstädt für das Haushaltsjahr 2026 mit all seinen Bestandteilen liegt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO zu jedermanns Einsichtnahme während der üblichen Dienstzeiten in der Zeit von Donnerstag, den 16.07.2026 bis Mittwoch, den 29.07.2026 am Sitz der Gemeinde Nesse-Apfelstädt, OT Neudietendorf, Zinzendorfstraße 1, 99192 Nesse-Apfelstädt in der Haupt- und Finanzverwaltung (Zimmer 02) öffentlich aus.

Nach Ablauf dieser Frist besteht weiterhin während der üblichen Dienstzeiten am Sitz der Gemeinde Nesse-Apfelstädt, OT Neudietendorf, Zinzendorfstraße 1, 99192 Nesse-Apfelstädt, Haupt- und Finanzverwaltung (Zimmer 02) die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Haushaltssatzung bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2026 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO.

Nesse-Apfelstädt, den 17.06.2026

gez. Christian Jacob 

Bürgermeister Siegel