Die Evangelische Luth. Kirchengemeinde Neudietendorf besetzt ab sofort die Stelle als
in der Kita „Arche“ in Neudietendorf.
Ausbildungsvoraussetzung: Abschluss als Gebäudereiniger (m/w/d) oder ähnliches wünschenswert
Wir erwarten
| - | die Identifikation mit den Aufgaben, Zielen und Werten einer evangelischen Einrichtung |
| - | Teamfähigkeit, Engagement für und im Team |
| - | eine selbständige und strukturierte Arbeitsweise |
| - | Soziale Kompetenz |
| - | Flexibilität und Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein |
| - | Freude an der Arbeit |
| - | Verlässlichkeit und Offenheit gegenüber neuen Aufgaben und Situationen |
| - | aktive Mitarbeit an der Umsetzung und Weiterentwicklung des vorhandenen Konzeptes |
| - | Fachwissen über Reinigungsmittel |
| - | Sie handeln verantwortungsvoll und konstruktiv im Interesse der Kinder, deren Familien, der Kita und des Trägers |
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
| - | Reinigung der Einrichtung innen und außen |
| - | Wäschepflege |
| - | bedarfsorientierte und hauswirtschaftliche Arbeiten |
Die Stelle hat einen Umfang von 68,75 Prozent (26,81 Wochenstunden) des Beschäftigungsumfangs eines vergleichbaren vollbeschäftigten Mitarbeiters und ist als Krankheitsvertretung befristet.
Die Vergütung erfolgt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung (KAVO EKD-Ost) bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen in die EG 3.
Es wird auf die in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland gültige Verordnung zur Regelung der Stellenbesetzungsverfahren privatrechtlicher Anstellungsverhältnisse (StbVO) verwiesen, nachzulesen unter www.kirchenrecht-ekm.de (ON 715).
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen, einschließlich eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, wird bis zum 31.07.2024 per E-Mail an ev.neudietendorf@posteo.de oder kitaarchendf@t-online.de oder schriftlich an
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Neudietendorf
Drei Gleichen Str. 35 a
99192 Nesse-Apfelstädt
OT Neudietendorf
erbeten.
Anfragen sind auch direkt über die Kita möglich an
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen nur als Duplikat ein. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht. Die datenschutzgerechte Vernichtung der Unterlagen nach Abschluss des Besetzungsverfahrens wird garantiert.