Auf Grund der §§ 55 ff. ThürKO vom 28.01.2003 in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Nesse-Apfelstädt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt. Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 11.127.000,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.084.000,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 470.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt. *
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.700.000,00 € festgesetzt.
§ 6
entfällt
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Nesse-Apfelstädt, den 17.06.2025
Gemeinde Nesse-Apfelstädt
gez. Christian Jacob
Bürgermeister — Siegel
* nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer A | 435 v. H. |
| Grundsteuer B | 493 v. H. |
| Gewerbesteuer | 400 v. H. |
Bekanntmachungsvermerk
Mit Schreiben vom 13.06.2025 hat das Landratsamt Gotha als Rechtsaufsichtsbehörde (AZ.: 05/Mö) den Eingang der am 22.05.2025 vom Gemeinderat der Gemeinde Nesse-Apfelstädt beschlossenen Haushaltssatzung der Gemeinde Nesse-Apfelstädt für das Haushaltsjahr 2025 (Beschluss-Nr. GR/2025-0026) bestätigt. Die Haushaltssatzung darf gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO frühestens nach Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet. Die Eingangsbestätigung ist am 16.06.2025 eingegangen. Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung der Gemeinde Nesse-Apfelstädt nicht.
Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen der vorstehenden Haushaltssatzung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensfehler ist gegenüber der Gemeinde Nesse-Apfelstädt vorher unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gerügt worden.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Nesse-Apfelstädt für das Haushaltsjahr 2025 sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden im Amtsblatt der Gemeinde Nesse-Apfelstädt Nr. 08/2025 vom 13.08.2025 öffentlich bekannt gemacht.
Öffentliche Auslegung und anschließende Einsichtnahme
Der Haushaltsplan der Gemeinde Nesse-Apfelstädt für das Haushaltsjahr 2025 mit all seinen Bestandteilen liegt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO zu jedermanns Einsichtnahme während der üblichen Dienstzeiten in der Zeit von Donnerstag, den 14.08.2025 bis Mittwoch, den 27.08.2025 am Sitz der Gemeinde Nesse-Apfelstädt, OT Neudietendorf, Zinzendorfstraße 1, 99192 Nesse-Apfelstädt in der Haupt- und Finanzverwaltung (Zimmer 02) öffentlich aus.
Nach Ablauf dieser Frist besteht weiterhin während der üblichen Dienstzeiten am Sitz der Gemeinde Nesse-Apfelstädt, OT Neudietendorf, Zinzendorfstraße 1, 99192 Nesse-Apfelstädt, Haupt- und Finanzverwaltung (Zimmer 02) die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Haushaltssatzung bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO.
Nesse-Apfelstädt, den 17.06.2025
gez. Christian Jacob
Bürgermeister — Siegel