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Gemeindenachrichten
Ausgabe 9/2023
Regionalnachrichten für alle Einwohner im Gebiet der Gemeinde Nesse-Apfelstädt
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Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Nesse-Apfelstädt am 31.08.2023

Die Mitglieder des Gemeinderates haben in ihrer Sitzung am 31.08.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss Nr. GR/2023-0050

Kontrolle der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 29.06.2023

Der Gemeinderat stimmt in seiner Sitzung am 31.08.2023 der vorliegenden Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.06.2023 zu.

Beschluss Nr. GR/2023-0051

Stellungnahme zur Bauvoranfrage: Neubau Einfamilienhaus - Kornhochheimer Straße

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 31.08.2023 das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Kornhochheimer Straße“, Gemarkung Neudietendorf, Flur 1, Flurstücke 50/1 und 50/2 zu versagen.

Beschluss Nr. GR/2023-0052

Stellungnahme zum Bauantrag: Wohnhausneubau mit Stellplätzen - Ermstedter Straße

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 31.08.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für den Wohnhausneubau mit Stellplätzen auf dem Grundstück „Ermstedter Straße“ (Gemarkung Gamstädt, Flur 4, Flurstück 322/27) zu erteilen, unter der Bedingung, dass die Zufahrt zum Baugrundstück über die nördlich angrenzenden Flurstücke 322/12, 322/13 und 322/28 gesichert wird.

Beschluss Nr. GR/2023-0053

Feststellung des Jahresabschlusses der Neudietendorfer Wohnungsgesellschaft mbH sowie Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 31.08.2023, den Bürgermeister und gemäß § 31 ThürKO Alleinvertretungsberechtigten der Gesellschafterin zu beauftragen:

1.

den Jahresabschluss 2022 der Neudietendorfer Wohnungsgesellschaft mbH mit einem Jahresüberschuss von 210.911,44 € und einer Bilanzsumme von 7.800.315,54 € festzustellen und den Jahresüberschuss in das Geschäftsjahr 2023 vorzutragen.

2.

dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.