Die Gemeinde Nesse-Apfelstädt beabsichtigt im Zuge der vierten Stufe der Umgebungslärmkartierung erstmalig einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Die Gemeinde ist zur Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen (> 3 Mio. Kfz/a) verpflichtet. Gemäß der strategischen Lärmkartierung umfasst das Pflichtnetz in der Gemeinde Nesse-Apfelstädt folgende Straßen:
| • | Bundesautobahn A 4, im Bereich der Ortslagen Kornhochheim und Apfelstädt |
| • | Bundesautobahn A 71, im Bereich der Ortslage Ingersleben |
| • | Bundesstraße 7, im Bereich der Ortslage Gamstädt |
| • | Landesstraße 1044, zwischen Bundesautobahn A 4 und L 2147 / Molsdorfer Lindenweg |
Die strategische Lärmkartierung für die Haupteisenbahnstrecke erfolgte durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Die Gemeinde Nesse-Apfelstädt hat die Hoffmann-Leichter Ingenieurgesellschaft mbH beauftragt, auf der vom TLUBN bereitgestellten Datengrundlage die Belastetenzahlen zu berechnen und auszuwerten, und daraus einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Gemäß § 7 der 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist die Öffentlichkeit über die erarbeitete Lärmaktionsplanung zu Informieren.
Die Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanes erfolgt von
Freitag, dem 30. August 2024 bis einschließlich
Montag, dem 30. September 2024
Der zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf ist zusammen mit dieser Bekanntmachung im Internet an der folgenden Stelle verfügbar:
| • | auf der Internetseite der Gemeinde Nesse-Apfelstädt unter |
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| https://www.nesse-apfelstaedt.de/bekanntmachungen/ |
Zusätzlich liegt der Entwurf des Lärmaktionsplanes zu folgenden Dienstzeiten öffentlich aus:
| Montag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Dienstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Freitag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Der Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung ist die Bauverwaltung der Gemeinde Nesse-Apfelstädt, 1. Obergeschoss, Zimmer 06, Zinzendorfstraße 1, 99192 Nesse-Apfelstädt OT Neudietendorf.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden: bauleitplanung@nesse-apfelstaedt.de. Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch per Post an die Gemeinde Nesse-Apfelstädt, OT Neudietendorf, Zinzendorfstraße 1, 99192 Nesse-Apfelstädt gesendet oder während der o.g. Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Während der öffentlichen Auslegung wird allen Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zur Stellungnahme und somit zur aktiven Mitwirkung an der Planung gegeben. Im weiteren Verlauf der Lärmaktionsplanung erfolgt eine sachgerechte Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen sowie eine angemessene Berücksichtigung bei der Überarbeitung des Planentwurfes.
Nesse-Apfelstädt, 25.07.2024
Christian Jacob
Bürgermeister