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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 1/2023
1. Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses

Bei der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Goldisthal am 20. November 2022, die eine Mehrheitswahl war, wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

311

Zahl der Wähler:

162

Wahlbeteiligung:

52,1 %

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel):

5

Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel):

157

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Vor- und Nachname

Stimmen

Prozent

Kay Machold

132

84,1 %

Marion Knispel

12

7,6 %

Martin Brückner

7

4,5 %

Sonstige

6

3,8 %

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf:

Kay Machold

Er ist zum Bürgermeister gewählt.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftliche Erklärung bei der nachfolgend genannten Rechtsaufsichtsbehörde anfechten.

Landratsamt Sonneberg

Kommunalamt

Bahnhofstraße 66

96515 Sonneberg

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Goldisthal, den 21.11.2022

Andreas Girbardt

Wahlleiter