Titel Logo
Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 1/2023
1. Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschlüsse des Stadtrates

Vom Stadtrat beschlossene Drucksachen:

Beschluss-Nr. 333/31/2022 vom 19.12.2022

Die Niederschrift der 30. Sitzung des Stadtrates, vom 10.10.2022 - Öffentlicher Teil - wird bestätigt.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 20.12.2022

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 334/31/2022 vom 19.12.2022

Das Konzept der Wärmeversorgung Neuhaus GmbH (WVN) „Klimaneutrales Wärmenetz 2040 für das Netzgebiet in Neuhaus am Rennweg“ zur Einreichung an das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz gemäß Anlage wird bestätigt.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 20.12.2022

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 06.02.2023 bis 19.02.2023 in der Stadt Neuhaus am Rennweg, Rathaussaal, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 03679/7902-0 aus.

Beschluss-Nr. 335/31/2022 vom 19.12.2022

Die beigefügte Kooperationsvereinbarung gemäß den Anlagen 3 a, b, c für den Eigenwirtschaftlichen Ausbau vom Telekommunikationsunternehmen Deutsche Telekom GmbH im Auftrag der GlasfaserPlus GmbH zur Breitbandversorgung der Stadt Neuhaus am Rennweg wird beschlossen.

In die abzuschließende Vereinbarung ist aufzunehmen, dass Aufgrabungen im Zuge des Breitbandausbaus von sanierten Verkehrsflächen vor Ablauf einer Sperrfrist von 5 Jahren nicht zugelassen werden.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 20.12.2022

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlagen liegen vom 06.02.2023 bis 19.02.2023 in der Stadt Neuhaus am Rennweg, Rathaussaal, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 03679/7902-0 aus.

Beschluss-Nr. 336/31/2022 vom 19.12.2022

Die in der Anlage 1 beigefügte Stellungnahme der Stadt Neuhaus am Rennweg zum Planfeststellungsverfahren B 281 OD Lichte, 1. BA wird beschlossen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 20.12.2022

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 06.02.2023 bis 19.02.2023 in der Stadt Neuhaus am Rennweg, Rathaussaal, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 03679/7902-0 aus.

Beschluss-Nr. 337/31/2022 vom 19.12.2022

Der Stadtrat beschließt das Bauprogramm für die Gemeinschaftsmaßnahme Ortsdurchfahrt L1145 Neuhaus am Rennweg, Sonneberger Straße, 2. BA entsprechend der als Anlage 1 sowie 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 beigefügten Planung in der Fassung vom September 2022 inkl. Erläuterungsbericht des Bauprogramms mit der Variante 2 - entsprechend der Bedenkenanmeldung Anlage 4 und 5 der Verkehrsbehörde des LRA Sonneberg und der OVG unter Berücksichtigung des Entfalls der Fördermittel der beiden Bushaltestellen. Es sind demnach mit Mehrkosten von ca. 80.000,00 € zu rechnen. Eine zusätzliche Umplanung ist erforderlich.

Die Finanzierungsplan gemäß Anlage 6 und die geplante Terminkette gemäß Anlage 7 werden bestätigt. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind unter Berücksichtigung der bereits im Jahr 2022 geplanten Ausgaben im Haushaltsplan 2023 und den Folgejahren bereitzustellen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 20.12.2022

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlagen liegen vom 06.02.2023 bis 19.02.2023 in der Stadt Neuhaus am Rennweg, Rathaussaal, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 03679/7902-0 aus.

Beschluss-Nr. 338/31/2022 vom 19.12.2022

Es wird beschlossen, dass Bauprogramm für den grundhaften Ausbau der Dorststraße in einer Gemeinschaftsmaßnahme mit den Zweckverband Rennsteigwasser und der TEN entsprechend der als Anlage 2 sowie 3.1, 3.2, 3.3 beigefügten Planung in der Fassung vom 24.06.2022 durchzuführen und hierzu die Verwaltungsvereinbarung gemäß Anlage 1 unter den Vertragspartnern abzuschließen, ausschließlich des Wendehammers.

Die geplante Terminkette gemäß Anlage 4 und der Finanzierungsplan gemäß Anlage 5 werden bestätigt. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind unter Berücksichtigung der bereits in den Jahren 2021 und 2022 geplanten Ausgaben im Haushaltsplan 2023 und den Folgejahren bereitzustellen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 20.12.2022

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlagen liegen vom 06.02.2023 bis 19.02.2023 in der Stadt Neuhaus am Rennweg, Rathaussaal, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 03679/7902-0 aus.

Beschluss-Nr. 339/31/2022 vom 19.12.2022

Die zusätzlichen Kosten gemäß der 4. fortgeschriebenen Kostenberechnung zum Stand 16.11.2022 gemäß Anlage 1 für die Baumaßnahme „Bürgerhaus Neuhaus am Rennweg“ in Höhe von 785.560,41 Euro werden bestätigt. Die Gesamtkosten für das Projekt „Bürgerhaus Neuhaus am Rennweg“ werden somit auf insgesamt 4.887.786,99 Euro festgesetzt.

Zudem erhöht sich durch den Entfall von Fördermitteln bei dem bewilligten Vorhaben „Neubau Bürgerhaus - Ausstattung Empfangs- und Mehrzweckgebäude“ sowie „Neubau Bürgerhaus - Informationstechnische Ausstattung“ der Eigenanteil der Stadt um 72.300 Euro.

Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, den 4. Änderungsantrag zum Zuwendungsbescheid vom 05.08.2020 in Gestalt des 3. Änderungsbescheides vom 11.08.2022 beim Thüringer Landesverwaltungsamt gemäß Anlage 2 einzureichen.

Die gemäß Anlage 1 erforderlichen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 857.900 Euro, insgesamt damit nunmehr 1.526.300 Euro, bei HHStelle 0600.9400 werden genehmigt.

Die Deckung ist durch Mehreinnahmen bei HHStelle 0600.3610 - Zuweisung für Investitionen Städtebauförderung - in Höhe von 209.100 Euro und bei HHStelle 9000.0030 - Gewerbesteuer - in Höhe von 648.800 Euro gewährleistet.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 20.12.2022

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlagen liegen vom 06.02.2023 bis 19.02.2023 in der Stadt Neuhaus am Rennweg, Rathaussaal, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 03679/7902-0 aus.

Beschluss-Nr. 340/31/2022 vom 19.12.2022

Die überplanmäßigen Ausgaben bei HHStelle 6800.9403 in Höhe von 181.873 Euro im Haushaltsjahr 2022 werden genehmigt.

Die Deckung ist durch außerplanmäßige Einnahmen gemäß Zuwendungsbescheid vom 22.08.2022 bei HHStelle 6800.3612 in gleicher Höhe gewährleistet.

Die Gesamtsumme der genehmigten Ausgaben für Baumaßnahmen an den Außenanlagen des Bürgerhauses im Zentrum von Neuhaus am Rennweg beträgt inklusive des aus 2021 übertragenen Haushaltsausgaberestes damit nunmehr 312.673 Euro. Soweit die Inanspruchnahme des Haushaltsausgaberestes aus 2021 und der für 2022 bewilligten Mittel im Haushaltsjahr 2022 nicht vollständig erfolgt, sind die verbleibenden Mittel als Haushaltsausgaberest auf 2023 zu übertragen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 20.12.2022

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 341/31/2022 vom 19.12.2022

  1. Die weiteren überplanmäßigen Ausgaben bei der HH-Stelle 5916.9400 - Baumaßnahmen Neuerrichtung Spielplatz am Apelsberg - im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 55.900 Euro, damit nunmehr insgesamt 88.500 Euro werden genehmigt.
  2. Die weiteren außerplanmäßigen Ausgaben bei der HH-Stelle 5918.9400 - Baumaßnahmen Spielplatz Piesau - im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 6.750,00 Euro, damit nunmehr insgesamt 12.750,00 Euro werden genehmigt.
  3. Die überplanmäßigen Ausgaben bei der HH-Stelle 5918.9350 - Erwerb beweglichen Vermögens, Spielplatz Piesau - im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 1.950,00 Euro werden genehmigt.

Die Deckung ist durch Minderausgaben in der HH-Stelle 5916.9350 - Beschaffung Spielgeräte in Höhe von 9.200 Euro und Mehreinnahmen bei HH-Stelle 9000.0030 - Gewerbesteuer - in Höhe von 55.400,00 Euro gewährleistet.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 20.12.2022

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 342/31/2022 vom 19.12.2022

Die Benutzungs- und Entgeltordnung zur Überlassung und Benutzung von Räumen und Objekten der Stadt Neuhaus am Rennweg wird gemäß Anlage 1 beschlossen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 20.12.2022

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Benutzungs- und Entgeltordnung zur Überlassung und Benutzung von Räumen und Objekten der Stadt Neuhaus am Rennweg vom 20.12.2022 einschließlich Anlagen wird nachfolgend bekannt gemacht.

Beschluss-Nr. 343/31/2022 vom 19.12.2022

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus bekennt sich grundsätzlich zu folgenden Punkten:

  1. Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg unterstützt das Vorhaben der Firma Heinz-Glas GmbH & Co. KGaA zum Umbau und zur Erweiterung des Glaswerkes Piesau, um diesen Standort zukunftsfähig und energieeffizienter zu machen.
  2. Mit dem geplanten Vorhaben trägt die Firma Heinz-Glas GmbH & Co. KGaA zur Dekarbonisierung der Glasherstellung bei und ist damit Vorreiter für eine Branche, die nicht nur in unserer Stadt, sondern insgesamt in der Region Südthüringen eine wesentliche Zahl an Arbeitsplätzen bereitstellt.
  3. Die weitere positive Entwicklung der Stadt Neuhaus am Rennweg und seiner Ortsteile ist in hohem Maße mit der Wettbewerbsfähigkeit und Standortsicherheit der im Stadtgebiet produzierenden Betriebe verknüpft. Mittelständische Industrie und Handwerk sichern unser aller Wohlstand.
  4. Die Prüfung der bau- und immissionsrechtlichen Zulässigkeit obliegt den zuständigen Behörden in Land und Landkreis und erfolgt unabhängig von politischer Einflussnahme. Im Rahmen dieser Prüfung werden die Auswirkungen des Umbaus bzw. der Erweiterung gerade auch auf die angrenzenden Immobilien und Grundstücke umfassend auf ihre rechtliche Zulässigkeit bewertet.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 20.12.2022

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister