Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg hat mit Beschlüssen Nr. 406/35/2023 und 407/35/2023 vom 19.06.2023 die Jahresrechnung 2019 der Stadt Neuhaus am Rennweg festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 erteilt.
Die festgestellte Jahresrechnung der Stadt Neuhaus am Rennweg für das Haushaltsjahr 2019 mit ihren Anlagen gemäß ThürKO und ThürGemHV, der Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 sowie die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnung 2019 und über die Entlastung des Bürgermeisters liegen gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO in der Zeit vom 05.02.2024 bis 19.02.2024 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Die genannten Unterlagen werden darüber hinaus bis zur Feststellung der Jahresrechnung 2020 an gleicher Stelle zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.