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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 1/2024
1. Amtlicher Teil
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Hinweis

zur öffentlichen Auslegung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Goldisthal und des Schlussberichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020

Der Gemeinderat der Gemeinde Goldisthal hat mit Beschlüssen Nr. 150/2023, 151/2023 und 152/2023 vom 23.11.2023 die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Goldisthal festgestellt und dem Bürgermeister und dem Beigeordneten die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 erteilt.

Die festgestellte Jahresrechnung der Gemeinde Goldisthal für das Haushaltsjahr 2020 mit ihren Anlagen gemäß ThürKO und ThürGemHV, der Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 sowie die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnung 2020 und über die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten liegen gemäß § 80 Abs. 4 Thür KO in der Zeit vom 05.02.2024 bis 19.02.2024 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Hinweis

zur öffentlichen Auslegung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Goldisthal und des Schlussberichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021

Der Gemeinderat der Gemeinde Goldisthal hat mit Beschlüssen Nr. 153/2023, 154/2023 und 155/2023 vom 23.11.2023 die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Goldisthal festgestellt und dem Bürgermeister und dem Beigeordneten die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.

Die festgestellte Jahresrechnung der Gemeinde Goldisthal für das Haushaltsjahr 2021 mit ihren Anlagen gemäß ThürKO und ThürGemHV, der Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 sowie die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnung 2021 und über die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten liegen gemäß § 80 Abs. 4 Thür KO in der Zeit vom 05.02.2024 bis 19.02.2024 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Die genannten Unterlagen werden darüber hinaus bis zur Feststellung der Jahresrechnung 2022 an gleicher Stelle zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.