Die Meldebehörde der Stadt Neuhaus am Rennweg übermittelt nach § 58c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) bis 31. März 2025 an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
zum Zweck der Übersendung von
Informationsmaterial nach Absatz 2
folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familienname, Vornamen, gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die betroffenen Personen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.
Der Widerspruch sollte bis 28.02.2025 bei der Meldebehörde vorliegen.
Hierfür reicht ein einfacher formloser Antrag mit Namen, Vornamen und Anschrift und Klarstellung, dass der Weitergabe der Daten an die Bundeswehr widersprochen wird.
Uwe Scheler
Bürgermeister