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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 1/2025
1. Amtlicher Teil
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1.1. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Neuhaus am Rennweg

Die Meldebehörde der Stadt Neuhaus am Rennweg übermittelt nach § 58c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) bis 31. März 2025 an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

zum Zweck der Übersendung von

Informationsmaterial nach Absatz 2

folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familienname, Vornamen, gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die betroffenen Personen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.

Der Widerspruch sollte bis 28.02.2025 bei der Meldebehörde vorliegen.

Hierfür reicht ein einfacher formloser Antrag mit Namen, Vornamen und Anschrift und Klarstellung, dass der Weitergabe der Daten an die Bundeswehr widersprochen wird.

Uwe Scheler

Bürgermeister