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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 1/2025
1. Amtlicher Teil
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1.1. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Neuhaus am Rennweg

Vollzug der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO),

Vollzug der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV)

Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan der Stadt Neuhaus am Rennweg für das Haushaltsjahr 2025

hier: Eingangsbestätigung

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg hat in öffentlicher Sitzung am 02.12.2024 die Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen (Beschluss Nr. 8/40/05/2024). Ebenfalls am 02.12.2024 wurde durch den Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg mit Beschluss Nr. 8/39/05/2024 der Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm für den Zeitraum 2024 bis 2028 beschlossen.

Mit Schreiben vom 04.12.2024 (Eingang am 11.12.2024) legte die Stadt Neuhaus am Rennweg die Haushaltssatzung mit den dazu gehörenden Bestandteilen und Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde vor (§ 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO, § 56 ThürKO, § 2 ThürGemlIV) und bat um Erteilung der Eingangsbestätigung und Genehmigung der vorzeitigen Bekanntmachung dieser Satzung.

Das Landratsamt Sonneberg, hier handelnd als untere staatliche Verwaltungsbehörde gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 ThürKO, ist zur Erteilung der Eingangsbestätigung sachlich (§ 57 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO) und örtlich zuständig (§ 1 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) i. V. m. § 3 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)).

Eine Genehmigungspflicht besteht nicht. Es werden keine Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen (§ 2 Abs. 1 der Haushaltssatzung, § 63 Abs. 2 Satz 1 ThürKO). Die Kreditaufnahme zur Umschuldung unter § 2 Abs. 2 der Haushaltssatzung ist nicht genehmigungspflichtig. Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögenshaushalt neu festgesetzt, jedoch nicht zu Lasten von Jahren, in denen Kreditaufnahmen geplant sind (§ 3 der Haushaltssatzung, § 59 Abs. 4 ThürKO). Die Kreditaufnahme im Finanzplanungsjahr 2027 erfolgt ebenfalls nur für eine Umschuldung und bewirkt damit keine Genehmigungspflicht.

Zudem übersteigt der Höchstbetrag der Kassenkredite für die Stadt Neuhaus am Rennweg zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan in Höhe von 2.500.000 € (§ 5 der Haushaltssatzung) nicht ein Sechstel der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen (§ 65 Abs. 2 Nr. 1 ThürKO).

Die Eingangsbestätigung der Haushaltssatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg für das Haushaltsjahr 2025 wird gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erteilt.

Die rechtsaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung erfolgt in einem gesonderten Schreiben, in dem auch über den Antrag auf Zulassung der vorzeitigen Bekanntmachung entschieden wird.

Im Auftrag

Dittmann