Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände schätzt gemäß der Veröffentlichung ihrer Prognosedaten ein, dass den kommunalen Haushalten 2024 ff. Rekorddefizite drohen. Bund und Länder werden aufgefordert, in der öffentlichen Finanzpolitik umzusteuern, weil sich die finanzielle Lage der Kommunen seit 2023 rapide verschlechtert. Die Kommunalfinanzen insgesamt befinden sich in einer dauerhaften Schieflage. Die Präsidenten der Bundesvereinigung fordern, dass endlich damit Schluss sein muss, dass Bund und Länder die Aufgaben der Kommunen immer mehr ausweiten, ohne für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen. Die Kommunen wollen vor Ort gestalten, mit Haushalten im Defizit kann an vielen Stellen aber nur noch der Mangel verwaltet werden. Neue Investitionen können unter diesen Vorzeichen praktisch nicht mehr beschlossen werden und auch die bestehende Infrastruktur werden die Kommunen unter diesen Vorzeichen kaum Instand halten können. Der heute schon besorgniserregende kommunale Investitionsrückstand von 186 Milliarden Euro wird weiter anwachsen. Das gefährdet die Zukunftsfähigkeit Deutschlands zunehmend. Die Ausgabenseite wächst, ohne dass die Kommunen darauf einen wesentlichen Einfluss haben. Dies ist nicht allein der Inflation geschuldet. Bund und Länder entlasten ihre Haushalte, in dem sie die Kommunen faktisch zwingen als Ausfallbürgen einzuspringen, z. B. durch unzureichende Krankenhausfinanzierung, unterfinanziertes Deutschland-Ticket oder die langfristig ungeklärte Finanzierung der Wärmewende. Diese dramatische Entwicklung kommt nicht überraschend. Seit längerem weisen die Kommunen darauf hin, dass ihre Haushalte strukturell unterfinanziert sind und in den vergangenen Jahren nur aufgrund kurzfristiger Nothilfen oder verschiedener Sondereffekte ausgeglichen werden konnten. Defizite, Nothaushalte und harte Konsolidierungsdiskussionen sind vielerorts die neue Realität in den Rathäusern und Landratsämtern. Viele einzelne Ursachen treffen zusammen: eine stärker als erwartete Inflation, steigende Fallzahlen im Sozialbereich. steigende Kosten im Sozialbereich oder auch Unterstützungsleistungen für kommunale Unternehmen z. B. aufgrund der unzureichenden Krankenhausfinanzierung sowie der historisch höchste Tarifabschluss auf kommunaler Ebene im Jahr 2023.
(Quelle: GStB-N 52/2024 in Ausgabe Nr. 03/2024, Seite 10)
Der Finanzdezernent des Deutschen Städtetages sagte in einem Interview:
„Die Entwicklungen und Prognosen für die Zukunft sind ganz klar. Diese können für uns eine erdrosselnde Wirkung entfalten. Deshalb brauchen wir Lösungen.“
(Quelle: Der neue Kämmerer, Ausgabe 3, September 2024, Seite 2)
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages zum OB-Barometer 2024:
„Eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung ist für Städte und Kommunen unerlässlich. Erst durch sie sind Mammutaufgaben wie das Onlinezugangsgesetz oder der Digitalpakt Schule zu stemmen und die Handlungsfähigkeit der Städte zu gewährleisten.“
(Quelle: eGovernment, Ausgabe 06/2024, Seite 1)
Die finanzielle Lage der Kommunen in Deutschland verschlechtert sich weiter. Auch die Förderbanken des Freistaates Thüringen und des Bundes bestätigen den erheblichen kommunalen Investitionsstau.
Dies dokumentieren die Veröffentlichungen der Thüringer Aufbaubank (TAB)
„Thüringer Kommunalmonitor - Die Trendanalyse 2019-2023“ (https://www.aufbaubank.de/Oeffentliche-Einrichtungen/Thueringer-Kommunalmonitor-5-Jahresbilanz)
„Thüringer Kommunalmonitor 2024
(https://www.aufbaubank.de/Oeffentliche-Einrichtungen/Thueringer-Kommunalmonitor-2024)
und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
„KfW-Kommunalpanel 2024“ (https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Service/Download-Center/Konzernthemen/Research/KfW-Kommunalpanel/)
Die Stadt Neuhaus am Rennweg hat sich - wie in den letzten Jahren auch - erneut an den, diesen Analysen zugrundeliegenden Umfragen aktiv beteiligt.
Unter diesen fortgesetzt schwierigen allgemeinen Rahmenbedingungen stellte der Haushaltsausgleich für das Haushaltsjahr 2025 und die Folgejahre erneut eine sehr große Herausforderung dar. In umfangreichen Beratungen und Diskussionen in der Verwaltung sowie in den Ausschüssen und im Stadtrat wurden im 2. und 3. Quartal 2024 einerseits Investitionsvorhaben priorisiert, teilweise zeitlich verschoben oder ganz gestrichen (z. B. die Netzsanierung Wärmenetz Neuhaus am Rennweg im Rahmen einer EFRE-Förderung, da die erforderlichen städtischen Eigenmittel absehbar bis 2027 nicht aufgebracht werden können), ebenso aber abgewogen, wie den negativen Auswirkungen der Grundsteuerreform auf den städtischen Haushalt entgegengewirkt werden kann, ohne die absehbar ebenfalls negativen Auswirkungen auf die Eigentümer von Wohngrundstücken noch weiter zu verstärken. Dies insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt, dass auch der Zweckverband Rennsteigwasser seine Gebühren für Trinkwasser und Abwasser ab 2025 ff. weiter erhöhen wird.
Mit dem vorliegenden Haushaltsplan 2025 werden die Einnahmen und Ausgaben
| im Verwaltungshaushalt auf | 17.467.315 € |
|
| und im Vermögenshaushalt auf | 2.213.280 €, |
|
| damit insgesamt auf | 19.680.595 € | festgesetzt. |
Sämtlichen Berechnungen je Einwohner für das Jahr 2025 liegt die vom Thüringer Landesamt für Statistik zum 31.12.2023 festgestellte Einwohnerzahl der Stadt Neuhaus am Rennweg von 8.815 zugrunde. Das sind 112 Einwohner oder 1,25 % weniger als zum 31.12.2022, aber 39 Einwohner mehr als am 31.12.2021.
Kreditaufnahmen sind im Jahr 2025 nur zur Umschuldung in Höhe von 90.666 € vorgesehen.
Die Verschuldung der Stadt Neuhaus am Rennweg wird unter Berücksichtigung der planmäßigen ordentlichen Tilgung in Höhe von 434.000 € Höhe zum 31.12.2025 voraussichtlich ca. 3.391.000 € betragen, das wären 385 € je Einwohner.
Ende des Jahres 2025 bestehen keine Zahlungsverpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften (Mietkaufverträge für Bauhoftechnik) mehr.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000 € begrenzt.
Neue Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre werden mit der Haushaltssatzung 2025 für die Beschaffung eines HLF 20 für die Stützpunktfeuerwehr Neuhaus am Rennweg im Jahr 2027 in Höhe von 600.000 € und für die Beschaffung von zwei Bauhoffahrzeugen vom Typ Multicar in den Jahren 2026 und 2027 in Höhe von je 160.000 € festgesetzt.
Der von der Stadt in Auftrag gegebene Feuerwehrbedarfs- und -entwicklungsplan liegt sein 28.10.2024 in Endfassung vor. Darin wird seitens der Firma EMRAGIS, Dresden, in Übereinstimmung mit einer Empfehlung der Kreisbrandinspektion die Notwendigkeit einer Höherstufung des Ausrückebereichs Neuhaus am Rennweg von BT 2 in BT 3 dokumentiert. Hieraus ergibt sich, dass die bisher für 2026 geplante Ersatzbeschaffung eines LF 10 für das veraltete Fahrzeug nicht mehr ausreichend ist, sondern Bedarf an einer Beschaffung eines HLF 20 besteht.
2025 werden Verpflichtungsermächtigungen aus dem Jahr 2023 in Höhe von 188.864 € für die planmäßige Weiterführung der Baumaßnahmen im 2. Bauabschnitt der Sonneberger Straße in Neuhaus am Rennweg fällig bzw. kassenwirksam.
Im Rahmen der Vorbereitung des Haushaltsplanes 2025 musste festgestellt werden, dass sich die Grundsteuerreform ab 01.01.2025 absehbar nachteilig auf die Gesamteinnahmen aus Grundsteuern und damit ebenfalls nachteilig auf den Haushaltsausgleich auswirkt. Im Rahmen der Planung wurde ermittelt, dass sich Mindereinnahmen in Höhe von ca. 250.000 € pro Jahr abzeichnen. Diese Entwicklung muss aber Ende 2025 nach vollständiger Verbescheidung und Erfassung der neuen Grundsteuermessbeträge überprüft bzw. evaluiert werden, da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes der Erfassungsstand erst bei 87 % lag.
Im Rahmen der Haushaltsklausuren hat sich der Stadtrat deshalb dazu positioniert, zu versuchen, die absehbaren Mindereinnahmen aus Grundsteuern durch eine moderate Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer von bisher 395 v. H. auf 415 v. H. und die dadurch zu erwartenden Mehreinnahmen auszugleichen.
Für die Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuer betragen die Hebesätze 2025 - entsprechend der Satzung der Stadt Neuhaus am Rennweg über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in aktualisierter Fassung:
| Grundsteuer A | 287 v. H. in der Gesamtstadt Neuhaus am Rennweg (Landesdurchschnitt Thür. 2023: 304 v.H.) | |
| Grundsteuer B | 389 v. H. in der Gesamtstadt Neuhaus am Rennweg (Landesdurchschnitt Thür. 2023: 439 v.H.) | |
| Gewerbesteuer | 415 v. H. in der Stadt Neuhaus am Rennweg (Landesdurchschnitt Thür. 2023: 413 v.H.) | |
Im Jahr 2025 ist zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 901.724 € erforderlich. Der Bestand der allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2025 voraussichtlich noch rund 489.559 €. Ab dem Jahr 2026 ff. sind keine weiteren Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage geplant, so dass über den gesamten Finanzplanungszeitraum absehbar mindestens der Mindestbestand in Höhe von 315.000 Euro gehalten werden.
Im Haushaltsjahr 2025 muss zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes absehbar nochmals eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 231.679 € (Plan Vorjahr: 826.661 €) vorgenommen werden.
Der Fehlbetrag aus der laufenden Rechnung wird voraussichtlich 691.834 € (Plan Vorjahr: 1.326.122 €) betragen.
Ab dem Jahr 2026 sind aufgrund aktueller Vorausschau wieder Zuführungen zum Vermögenshaushalt, zunächst 2026 noch nicht in Höhe der Pflichtzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung, fortschreitend aber auch darüber hinaus möglich, so dass ab 2027 wieder von einer freien Finanzspitze gesprochen werden kann.
Bei der Haushalts- und Finanzplanung 2024 war vorausschauend für das Jahr 2025 bereits ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis aus der laufenden Rechnung (Jahresüberschuss 4.972 €) dokumentiert worden. Aufgrund der beschriebenen allgemein verschlechterten Rahmenbedingungen (u.a. sind für genannte Jahre gemäß den zentralen Steuerschätzungen vom Oktober 2024 geringere Steuerbeteiligungen aus Einkommensteuer und Umsatzsteuer zu erwarten, als in den vorherigen Steuerschätzungen beziffert waren) kann nun diese positive Entwicklung erst verzögert in der Finanzplanung abgebildet werden.
Die allgemeine wirtschaftliche Lage in Deutschland ist äußerst angespannt. Die so genannten Wirtschaftsweisen erwarten gemäß Veröffentlichung im November 2024 für 2025 wie auch 2024 kein spürbares Wirtschaftswachstum („Miniplus von 0,4%“). Damit haben nicht nur die Steuerschätzer ihre Prognosen der Einnahmenentwicklung gegenüber dem Frühjahr nach unten korrigiert, sondern auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) senkt seine letzte Prognose aus dem Frühjahr 2024 deutlich. Die deutsche Wirtschaft werde von konjunkturellen und strukturellen Problemen in ihrem Wachstum ausgebremst. Auch bezüglich der privaten Konsumausgaben wird für 2025 nur eine geringe Steigerung erwartet, da die Verbraucherpreise im kommenden Jahr um 2,1 % steigen werden.
Hieraus resultieren für 2025 und die Folgejahre wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die realisierbaren Steuereinnahmen aus eigenen Steuern (Gewerbesteuer) und Steuerbeteiligungen (Einkommen- und Umsatzsteuer).
Die aktuelle Haushalts- und Finanzplanung der Stadt ist deshalb nach wie vor vom Prinzip strengster Sparsamkeit geprägt, dies mit dem Ziel, zukünftig Handlungsspielraum zurückzugewinnen.
Um einen Aufschwung der Wirtschaft zu bewirken, müsste die gesamte öffentliche Hand aber eigentlich antizyklisch zusätzliche Nachfrage an Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen generieren und nicht stattdessen noch zusätzlich die Nachfrage mindern. Die öffentliche Hand insgesamt müsste eigentlich Steuern senken, anstelle diese zu erhöhen.
Geltende kommunalrechtliche und haushaltsrechtliche Bestimmungen machen aber die durch den Freistaat Thüringen geschaffenen, wesentlich erleichterten Vergabevorschriften für öffentliche Aufträge, welche die Nachfrage und Vergabeverfahren für Aufträge der öffentlichen Hand verkürzen und entbürokratisieren sollten, nahezu unwirksam für das wirtschaftliche Geschehen.
Die Einnahmen aus Steuern und Steuerbeteiligungen umfassen 2025 insgesamt 10.364.051 € (Plan Vorjahr 9.225.943 €), das sind 1.176 € (Vorjahr 1.033 €) je Einwohner und 59 % (Vorjahr 58 %) der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.
Die Ansätze für die Beteiligung an Einkommen- und Umsatzsteuer für 2025 ff. beruhen auf den aktuellen zentralen Steuerschätzungen vom Oktober 2024. Die Ansätze für die Grundsteuern A und B basieren auf einer Schätzung gemäß den bisher übermittelten neuen Messbescheiden im Rahmen der Grundsteuerreform. Der Ansatz für die Gewerbesteuer entspricht dem Durchschnitt der Vorjahreswerte unter Berücksichtigung des erhöhten Hebesatzes ab 01.01.2025.
Die Stadt Neuhaus am Rennweg kann im Jahr 2025 auf der Grundlage von durch das TMIK übermittelten Modellberechnungen mit Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1.283.081€ (Plan Vorjahr 1.200.718 €) rechnen.
Mehrbelastungsausgleich für den übertragenen Aufgabenkreis, weitere allgemeine Zuweisungen nach ThürFAG und Einnahmen aus Umlagen summieren sich 2025 voraussichtlich auf insgesamt 610.655 € (Plan Vorjahr: 606.000 €).
Allgemeine Zuweisungen und Umlagen umfassen 2025 wie im Vorjahr einen Anteil von nur 11 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb werden 2025 insgesamt in Höhe von 4.402.442 € (Plan Vorjahr 3.433.979 € €) veranschlagt. Das entspricht 499 € (Vorjahr 385 €) pro Einwohner und 25 % (Vorjahr: 22 %) der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.
Auch die Auswirkungen des neuen Thüringer Kindergartengesetzes auf den städtischen Haushalt wurden entsprechend beziffert und eingearbeitet. Erhebliche Mehreinnahmen gegenüber den Vorjahren können aufgrund der neuen Gesetzgebung vor allem bei den laufenden Landeszuweisungen, aber auch aus den Erstattungen von anderen Städten und Gemeinden aufgrund der Erhöhung der monatlichen Betriebskostenpauschale für die Mitbenutzung von Kindergärten aufgrund des Wunsch- und Wahlrechtes, erwartet werden.
Bezüglich der Ausgabenseite wurden sämtliche freien Träger der Kindergärten in Stadt und Ortsteilen darum gebeten, in den entsprechenden Entwürfen der jeweiligen Haushaltspläne für 2025 die neuen Vorgaben bezüglich Fachpersonal und Gruppengröße entsprechend zu berücksichtigen und diese Entwürfe der Stadt bereits vor der des Haushaltsplanes 2025 ff. zu übermitteln. Dieser Bitte sind alle freien Träger nachgekommen und somit bildet der vorliegende Haushaltsplan hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben für die Kindertagesbetreuung die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Bestimmungen schon sehr real ab.
Enthalten sind demzufolge 1.695.200 € (Plan Vorjahr: 970.000 €) Einnahmen aus der Landespauschale für die Kindergärten und 386.600 € (Plan Vorjahr: 339.500 €) Betriebskostenpauschalen von anderen Städten und Gemeinden für die Mitbenutzung von Kindergärten.
Zur Sitzung des Stadtrates am 02.12.2024 wird dem Stadtrat eine neue Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Sach- und Dienstleistungen des Feuerwehrtechnischen Zentrums (FTZ) Neuhaus am Rennweg vorgelegt. Die bisherige Gebührensatzung datierte aus dem Jahr 2007, eine Entgeltanpassung aufgrund der gestiegenen Preise für Ersatzteile und Verbrauchsmittel sowie der letzten Tariferhöhungen ist unumgänglich. Die Auswirkungen der neuen Entgeltordnung wurden deshalb für 2025 ff. im Rahmen eines erhöhten Einnahmeansatzes dokumentiert. Für 2025 kann so mit einer Kostendeckung im FTZ in Höhe von knapp 80 % kalkuliert werden.
Zur Sitzung des Stadtrates am 02.12.2024 wird dem Stadtrat eine Neufassung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung zur dringend gebotenen Vereinheitlichung des Ortsrechtes zur Beschlussfassung vorgelegt. Die aus der Neukalkulation der Friedhofsgebühren zu erwartenden Mehreinnahmen wurden im 2. Entwurf entsprechend eingearbeitet. Für 2025 ff. kann so mit einer Kostendeckung von ca. 73 % kalkuliert werden.
Die Stadt erhält 2024 ff. finanzielle Mittel vom Freistaat für die Finanzierung der Kosten der kommunalen Wärmeplanung. Die entsprechenden Ansätze wurden in Einnahmen und Ausgaben in gleicher Höhe in den Haushalt eingearbeitet.
Weiterhin soll 2025 nach einem Planerauswahlverfahren die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) erfolgen, auch hierfür wurden die entsprechenden Ansätze einnahme- und ausgabeseitig im Haushaltsplan berücksichtigt.
Die sonstigen Finanzeinnahmen werden insgesamt in Höhe von 757.086 €(Plan Vorjahr: 1.330.661 €) geplant.
Zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes müssen darunter 2025 absehbar vom Vermögenshaushalt 231.679 € (Plan Vorjahr 826.661 €) zugeführt werden.
Aus Konzessionsabgaben werden aufgrund der geschlossenen Verträge für die Energie- und Gasversorgung insgesamt 303.000 € (Plan Vorjahr 294.000 €) an die Stadt fließen. Gewinnanteile (Dividenden) aus der Beteiligung an der Thüringer Energie AG über den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen werden wie im Vorjahr in Höhe von 87.000 € erwartet.
Personalausgaben werden für das Jahr 2025 in Höhe von 3.691.275 € (Plan Vorjahr 3.556.660 €) veranschlagt. Das sind 21 % (Vorjahr 22 %) der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes.
Der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) Thüringen hat seine Mitglieder Ende September / Anfang Oktober 2024 darüber informiert, dass die Gewerkschaft ver.di den bestehenden Tarifvertrag zum Ablauf am 31.12.2024 gekündigt hat. Weiterhin wurden den Mitgliedern die Forderungen der Gewerkschaft ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion für die kommenden Tarifverhandlungen und auch die Gegenpositionen des Verbandes der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) übermittelt.
Die Tarifverhandlungen werden ab Januar 2025 beginnen und erfahrungsgemäß bis weit in das Frühjahr 2025 hinein andauern. Die Veranschlagung der Personalausgaben bei den einzelnen Haushaltsstellen erfolgte im Haushalt 2025 ff. zunächst auf der Basis des bestehenden Tarifvertrages zzgl. 2 %. Aus kaufmännischer Vorsicht wurde weiterhin eine Deckungsreserve für eventuell darüber hinaus gehende Tariferhöhungen in Höhe von ca. 3 % des Gesamtvolumens der Personalausgaben, absolut 105.000 Euro, im Unterabschnitt 9100 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, bei HH-Stelle 9100.4701, eingeordnet.
Die Gesamtzahl der Stellen beträgt für 2025 53,43 VbE, davon 3,00 VbE für Beamte und 50,43 VbE für Tarifbeschäftigte. Gegenüber dem Vorjahr 2024 werden somit ab 2025 Stellen im Umfang von 0,77 VbE abgebaut. Weitere 1,0 VbE haben einen kw-Vermerk (kw= künftig wegfallend) im Rahmen der natürlichen Fluktuation, also bei Renteneintritt. Ab 2025 ff. muss verstärkt wieder die Maßgabe einer umfassenden Wiederbesetzungssperre für freiwerdende Stellen gelten. Nur so kann dem weiteren Anwachsen der Personalausgaben aufgrund von Tariferhöhungen entgegengewirkt werden.
Im Jahr 2022, als die Auswirkungen von Ukrainekrieg sowie Energie- und Wirtschaftskrise und daraus resultierende Inflation noch wenig spürbar waren, betrug das Rechnungsergebnis für die Personalausgaben insgesamt 2.706.351,98 €. Im Vergleich zu den für 2025 zu planenden Ausgaben entspricht das einer Erhöhung um 36 %.
Für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand werden 2025 Ausgaben im Umfang von insgesamt 4.940.070 € (Plan Vorjahr 4.177.251 €) veranschlagt, davon 1.029.080 € für innere Verrechnungen. Insgesamt umfasst diese Ausgabengruppe 28 % (Vorjahr: 26 %) der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes.
Die Ansätze für Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen sind - wie in den Vorjahren - auch weiterhin auf ein erforderliches Mindestmaß beschränkt worden.
Regelmäßig konnten und können die Ansätze für Instandhaltungen im Haushalt nicht ausreichend bemessen werden. Dies schlägt sich in einem erheblichen Instandhaltungsstau, fortfolgend Investitionsstau, für die Folgejahre nieder.
Die Substanz von Gebäuden, technischen Anlagen, Straßen und Gehwegen konnte aufgrund der in den letzten Jahren dauerhaft unzureichenden Finanzausstattung der Gemeinden durch das Land Thüringen im Allgemeinen und aufgrund des inzwischen auf 108 km² vergrößerten Neuhäuser Stadtgebietes im Besonderen nur unzureichend erhalten werden und ist deshalb inzwischen teilweise stark geschädigt.
Gestiegene Kosten u. a. für Elektroenergie und Gas (Wegfall der „staatlichen Bremsen“), Fernwärme, Abfallentsorgung und Versicherungen mussten aber einkalkuliert werden. Hierfür wird die Gesamtsumme der Ansätze in der Gruppierung 54 - Bewirtschaftung - auf 877.320 € festgesetzt. Im Vergleich dazu betrug das Rechnungsergebnis im Jahr 2022, als die Auswirkungen von Ukrainekrieg sowie Energie- und Wirtschaftskrise und daraus resultierende Inflation noch wenig spürbar waren, in genannter Gruppierung insgesamt nur 469.823,96 €, eine Steigerung allein hier um 87 %.
Für Reparaturmaßnahmen an Gemeindestraßen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht waren in den Vorjahren nur sehr geringe Mittel im Haushaltsplan darstellbar, zuletzt im Jahr 2024 nur 50.000 €, welche der Stadtrat im Rahmen einer überplanmäßigen Genehmigung auf 50.000 € aufgestockt hat. Auch 100.000 € sind für die Instandhaltung aller Gemeindestraßen viel zu wenig. Durch das 2023 beschaffte Straßenerfassungssystem wurden die vorhandenen Straßenschäden nunmehr umfassend dokumentiert und der dringende Reparaturbedarf (eigentlich Erneuerungsbedarf) sehr deutlich.
Infolgedessen wurde seitens des Stadtrates im Rahmen der Haushaltsklausuren der Ansatz 2025 für die Unterhaltung von Gemeindestraßen nunmehr auf 225.000 € erhöht und soll auch in den Folgejahren mindestens auf diesem Niveau gehalten werden, auch wenn allseits bekannt ist, dass auch damit der Investitionsrückstand nicht abgebaut werden kann.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung (E-Government-Gesetz, Onlinezugangsgesetz, diverse EU-Richtlinien, E-Rechnung und E-Akte) stellen auch die Stadt Neuhaus am Rennweg weiterhin vor große Aufgaben und damit Ausgaben.
Da bisher einheitliche Vorgaben für Vorgänge und Formulare fehlen, muss davon ausgegangen werden, dass bei zahlreichen Verwaltungen viele unnötige Ausgaben entstehen werden, da quasi jede öffentliche Verwaltung ihre eigenen Verfahren plant und umsetzt. Wünschenswert wäre mindestens doch Einheitlichkeit und Mehrfachnutzen auf Landkreisebene.
Zuschüsse für laufende Zwecke werden im Jahr 2025 in Höhe von 3.763.970 € (Plan Vorjahr 3.324.390 €) geplant. Insgesamt werden wie im Vorjahr ca. 21 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes als Zuschüsse aufgewendet.
Zieht man die Pflichtzuschüsse für die Kindertagesbetreuung in Höhe von nunmehr nach neuer Gesetzgebung 3.602.400 € (Plan Vorjahr 3.206.000 €) und für den Vertrag Fundtierwesen in Höhe von 5.000 € ab, verbleiben nur 156.570 € für Zuschüsse im freiwilligem Bereich. Diese entsprechen nur noch rund 0,9 % (Vorjahr: 0,7 %) der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes.
Zinsen für Kredite werden 2025 fällig in Höhe von 50.000 €, hier profitiert die Stadt noch von den äußerst zinsgünstigen Kommunaldarlehen inkl. Umschuldung aus den letzten Jahren.
Für die Inanspruchnahme des Kassenkreditrahmens beziehungsweise für die Verzinsung der Sonderrücklage im Kassenbestand werden insgesamt 2.000 € veranschlagt.
Eine Gewerbesteuerumlage an den Freistaat Thüringen wird entsprechend des Aufkommens an Gewerbesteuern und des geltenden Umlagesatzes von 38 v.H. in Höhe von 479.000 € (Plan Vorjahr: 392.000 €).
Für die Verzinsung von Gewerbesteuererstattungen werden insgesamt 18.000 € geplant.
Die Kreisumlage wird in Höhe von 4.521.000 € (Plan Vorjahr 4.281.000 €) basierend auf den vorliegenden Umlagegrundlagen und gemäß angekündigtem Umlagesatz des Landkreises Sonneberg für den Kreishaushalt 2025 veranschlagt. Der Umlagesatz beträgt für 2025 voraussichtlich 43,516 v. H.
Die Kreisumlage umfasst im Jahr 2025 damit 26 % (Vorjahr: 27 %) der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes und damit wieder den größten Einzelausgabeposten des Haushaltes der Stadt im Jahr 2025.
Im Haushaltsjahr 2025 ist zum Haushaltsausgleich voraussichtlich eine Rücklagenentnahme in Höhe von 901.724 € (Plan Vorjahr: 1.151.174 €) erforderlich. Das sind 41 (Vorjahr 36 %) der Einnahmen des Vermögenshaushaltes und 5 % (Vorjahr 6 %) der Einnahmen des Gesamthaushaltes.
Weiterhin müssen absehbar 30.000 € aus der Sonderrücklage Gebührenausgleich für die Friedhöfe entnommen werden. Dem soll aber durch eine aktualisierte Gebührenkalkulation sowie nachfolgend dem Erlass einer für alle Ortsteile vereinheitlichten Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung in der Sitzung des Stadtrates am 02.12.2024 entgegengewirkt werden.
Die Stadt Neuhaus am Rennweg erwartet im Jahr 2025 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen in Höhe von insgesamt 1.135.890 €. Das sind 51 % (Vorjahr: 24 %) der Einnahmen des Vermögenshaushaltes.
Im Gesamtbetrag enthalten sind nicht zweckgebundene Mittel in Höhe von 249.750 € gemäß der kommunalen Investitionsoffensive des Freistaates Thüringen, die im Interesse der Städte und Gemeinden auch über das Jahr 2024 hinaus verlängert wurde.
Einnahmen aus der Veräußerung von Anlagevermögen und der Abwicklung von Baumaßnahmen werden in Höhe von 55.000 € geplant.
Kreditaufnahmen sind 2025 nur zur Umschuldung bei Ablauf der Zinsfestschreibung in Höhe von 90.666 € erforderlich.
Im Jahr 2025 muss eine Zuführung zum Verwaltungshaushalt (rückwärtig) in Höhe von 231.679 € (Vorjahr: 826.661 €) zu dessen Ausgleich geplant werden.
Eine Zuführung zum Verwaltungshaushalt aus der Sonderrücklage für später entstehende Kosten auf den Friedhöfen der Stadt Neuhaus am Rennweg ist wie im Vorjahr in Höhe von 30.000 € bei HH-Stelle 7501.9050 eingestellt worden.
Im Jahr 2025 werden Investitionen in Höhe von insgesamt 1.425.935 € (Plan Vorjahr 1.449.296 €) veranschlagt. Die Investitionen umfassen insgesamt ca. 64 % (Vorjahr 46 %) der Ausgaben des Vermögenshaushaltes.
Diese setzen sich wie folgt zusammen:
| Grundstückserwerb | 36.980 € |
|
| Erwerb beweglicher Sachen | 136.155 € |
|
| Baumaßnahmen | 1.213.185 € |
|
| Investive Zuschüsse | 39.615 € |
|
Für den Grundstückserwerb fallen 2025 voraussichtlich an:
| - | jährlich zu zahlende Apanage gemäß Vertrag zum 2019 erfolgten Grunderwerb Bürgerhaus, Marktstraße 2 (vorher Sonneberger Straße 14: 16.980 € |
| - | allgemeiner zur Aufgabenerfüllung erforderlicher Grundstückserwerb im Stadtgebiet: 18.000 € |
Für den Erwerb beweglicher Sachen werden insgesamt 136.155 € im Haushalt 2024 veranschlagt:
| UA | Bezeichnung | Gesamt- kosten in € | Förderung in € |
| 0601 | Transporter für Gebäudemanagement | 40.000 |
|
| 1310 | Trockenschränke für Einsatzkleidung und Lungenautomaten | 14.000 |
|
| 5920 | Pistengerät Typ Polaris | 57.000 | 40.000* |
| 7700 | Kompaktkehrmaschine/ Bauhof (Finanzierung 6 Jahre - bis 12/2025) Jahresrate | 25.155 | 0 |
*finanziert aus Sonderzuweisungen für Erholungsorte
Für Baumaßnahmen werden im Jahr 2025 insgesamt 1.213.185 € in den Haushalt eingestellt.
Bereits gewährte bzw. beantragte Fördermittel für Baumaßnahmen, welche im Jahr veranschlagt wurden, sind in der nachfolgenden Tabelle maßnahmenbezogen mit aufgeführt.
| UA | Bezeichnung | Gesamt- kosten in € | Förderung in € |
| 1300 | Sanierung der Schlauchpflege in der Feuerwache Neuhaus am Rennweg | 130.000 | 20.000 |
| 4600 | Baumaßnahmen Jugendfreizeiteinrichtung ehem. Rennsteigsporthalle - gesperrt bis zur gesonderten Beschlussfassung! | 101.500 | 67.700 |
| 4640 | Trockenlegung Mauerwerk Kindergarten Lichte | 90.000 | 40.000* |
| 5610 | Schließanlage Rennsteighaus Sportplatz Igelshieb | 4.000 | 3.000 |
| 5730 | Modernisierung Schwimmhalle* | 467.840 | 467.840** |
| 5730 | Baumaßnahmen Waldbad - Umzäunung Becken | 15.000 |
|
| 6302 | Baumaßnahmen Sonneberger Straße einschl. Straßenbeleuchtung | 244.845 | 188.600 |
| 6700 | Erneuerung Straßenbeleuchtung Apelsberg 1. BA | 40.000 |
|
| 7501 | Verkehrssicherung Friedhöfe | 20.000 |
|
| 8890 | Kulturhaus Neuhaus Trennung Heizsystem u.a. | 100.000 | 50.000 |
*Die Infrastrukturpauschale für Kindergärten und Spielplätze in Höhe von insgesamt 40.000 € soll 2025 ausschließlich für den Kindergarten im Ortsteil Lichte zur anteiligen Finanzierung der Trockenlegung des Mauerwerkes verwendet werden.
**Für weitere Baumaßnahmen zur Modernisierung der Schwimmhalle (u. a. Erneuerung Dach und Aufbringen einer PV-Anlage gemäß der Empfehlungen der Thüringer Energie- und Green Tech-Agentur) wurden Fördermittel aus der Sportförderung beim TMBJS beantragt. Weiterhin sollen hier die 2024 gewährte Sonderzuweisung für Betriebskosten der Bäder und die Mittel aus dem Klimapakt mit den Kommunen für 2024 mit zur Finanzierung eingesetzt werden.
Bezüglich der möglicherweise ab 2025 unmittelbar bevorstehenden Sanierung des Kindergartens Tausendfüssler wird derzeit davon ausgegangen, dass die AWO AJS gGmbH als Eigentümer auch als Bauherr auftreten wird. Seitens der Stadt müssen absehbar keine umfassenden Investitionsmittel für die Maßnahmen aufgebracht werden.
Nach Fertigstellung bzw. Ende der Sanierung des Kindergartens ist jedoch jährlich mit einem deutlich höheren Betriebskostenzuschuss an die AWO AJS gGmbH zu rechnen, da die laufenden Betriebskosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auch die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung für Abnutzung - AfA und kalkulatorische Zinsen für das Anlagekapital) beinhalten und diese von der Stadt an die AWO AJS gGmbH mit zu erstatten sind.
Die jährlichen Mehrausgaben können jedoch zum Stand der Haushaltsplanung 2025 bezüglich „ab wann und wie hoch“ noch nicht genau beziffert werden und sind deshalb noch nicht in der Finanzplanung enthalten. Ggf. sind die Ansätze erst ab Haushaltsplanung 2026 entsprechend im Verwaltungshaushalt anzupassen.
Gemäß Vereinbarung mit der Wärmeversorgung Neuhaus GmbH müssen im Nachgang der Übernahme der Betriebsführung zum 01.01.2023 die in vorherigen Zeiträumen für Schwimmhalle am Rennsteig und Waldbad Bernhardsthal beschafften Vermögensgegenstände zum Buchwert refinanziert werden. 2025 werden hier vereinbarungsgemäß Ausgaben in Höhe von 39.615 Euro als investiver Zuschuss fällig.
Die ordentliche Tilgung von Krediten beträgt im Jahr 2025 laut den bestehenden Kreditverträgen insgesamt 434.000 €.
Zur Umschuldung fällt 2025 eine Sondertilgung in Höhe von 90.666 € an.
Diesem Haushaltsplan als Anlagen beigefügt sind gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 ThürGemHV die geprüften Jahresabschlüsse 2023 der Wärmeversorgung Neuhaus GmbH und der Wohnungsbau- und Wohnungsförderungsgesellschaft mbH der Stadt Neuhaus am Rennweg sowie deren Wirtschaftspläne für das Jahr 2025.