Wie bereits auf unserer Internetseite und im Stadtkurier Neuhaus vom 19.12.2025 veröffentlicht, übermittelt die Meldebehörde der Stadt Neuhaus am Rennweg nach § 58c, Abs. 1, Satz 1, des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) bis 31. März 2026 an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
zum Zweck der Übersendung von
Informationsmaterial nach Absatz 2
folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familienname, Vornamen, gegenwärtige Anschrift.
Bisher konnte dieser Datenübermittlung nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen werden.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz - WDModG) vom 22.12.2025 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 370, Teil 1 vom 29.12.2025) darf weiterhin das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nach § 15 WDModG zum Zweck der Wehrerfassung im automatisierten Abrufverfahren nach den §§ 34a und 38 des Bundesmeldegesetzes Daten Wehrpflichtiger abrufen und weiterverarbeiten.
Mit Inkrafttreten des WDModG zum 01. Januar 2026 entfällt das Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 BMG gegen die Übermittlung der Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.
Wir bitten um Beachtung.
Scheler
Bürgermeister