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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 1/2026
1. Amtlicher Teil
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1.2. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Goldisthal

2. Änderung

der Benutzungs-, Haus- und Entgeltordnung der Gemeinde Goldisthal für das Kultur- und Vereinshaus, Hauptstraße 22 b in 98746 Goldisthal vom 11. Dezember 2025

§ 1

Änderungen

1.

§ 14 Abs. 2 bis 5 der Benutzungs-, Haus- und Entgeltordnung der Gemeinde Goldisthal für das Kultur- und Vereinshaus, Hauptstraße 22b in 98746 Goldisthal erhält folgende Fassung:

„(2) Für die einzelne Nutzung der nachfolgend genannten Räume sind folgende Entgelte pro Tag zu entrichten:

(3) Für die gleichzeitige Nutzung eines weiteren Raumes zusätzlich zum großen Saal (ganz oder teilweise) oder dem Vereinsraum sowie für die Nutzung technischer Geräte und Anlagen sind folgende Entgelte pro Tag zu entrichten:

01.01. - 31.12.

-

Nebenraum

40,00 €

-

Kellerbar

40,00 €

-

Ausschank (Theke)

30,00 €

-

Beschallungs- und Lichtanlage

30,00 €

-

Beamer mit Leinwand

10,00 €

(4) Werden die nachfolgend genannten Räume vom selben Nutzer/Veranstalter regelmäßig wiederkehrend mindestens fünfmal im Kalenderjahr gemäß dem Dauerbelegungsplan genutzt, sind folgende Entgelte pro Tag zu entrichten:

-

großer Saal (ganz oder teilweise)

50,00 €

-

Nebenraum

20,00 €

(5) Für die Reinigung der an den Nutzer/Veranstalter überlassenen Räume werden folgende Entgelte erhoben:

-

großer Saal

50,00 €

-

2/3 des großen Saals

30,00 €

-

1/3 des großen Saals

20,00 €

-

Nebenraum

15,00 €

-

Kellerbar

20,00 €

-

Toiletten

30,00 €

-

Küche

25,00 €

-

Ausschank/Theke

25,00 €

-

Foyer

15,00 €

-

Künstlergarderobe und Toilette

15,00 €

Besondere Reinigungsleistungen, wie z. B. das Entfernen von Dekoration oder von außergewöhnlichen Verschmutzungen aufgrund unterlassener Vorreinigung gemäß § 6 Abs. 5, werden dem Nutzer/Veranstalter nach dem hierfür entstandenen Zeitaufwand gesondert berechnet. Der Stundensatz für die besonderen Reinigungsleistungen beträgt 25,00 €.“

§ 2

Inkrafttreten

Diese 2. Änderung der Benutzungs-, Haus- und Entgeltordnung für das Kultur- und Vereinshaus, Hauptstraße 22b in 98746 Goldisthal tritt am 15. Dezember 2025 in Kraft.

Goldisthal, den 11. Dezember 2025

Gemeinde Goldisthal

Machold

Bürgermeister