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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 1/2026
1. Amtlicher Teil
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1.2. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Goldisthal

Vom Gemeinderat beschlossene Drucksachen:

Beschluss-Nr. 8/48/2025 vom 11.12.2025

Die Niederschrift der Sitzung Nr. 8/07 des Gemeinderates vom 25.09.2025 - Öffentlicher Teil - wird bestätigt.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 18.12.2025

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 8/49/2025 vom 11.12.2025

Das Begrüßungsgeld für Neugeborene mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Goldisthal in Höhe von bisher einmalig 300,00 Euro wird ab 01.01.2026 auf einmalig 200,00 Euro herabgesetzt.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 18.12.2025

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 8/50/2025 vom 11.12.2025

Der Vollzug der Vereinsförderungsrichtlinie der Gemeinde Goldisthal vom 31.08.2023 wird mit Wirkung vom 01.01.2026 auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 18.12.2025

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 8/51/2025 vom 11.12.2025

Die 2. Änderung der Benutzungs-, Haus- und Entgeltordnung der Gemeinde Goldisthal für das Kultur- und Vereinshaus, Hauptstraße 22 b in 98746 Goldisthal gemäß Anlage wird beschlossen.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 18.12.2025

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die als Anlage beschlossene 2. Änderung der Benutzungs-, Haus- und Entgeltordnung der Gemeinde Goldisthal für das Kultur- und Vereinshaus, Hauptstraße 22 b in 98746 Goldisthal vom 11.12.2025 wird nachstehend bekannt gemacht.

Beschluss-Nr. 8/52/2025 vom 11.12.2025

Die Zuweisung des Jahres 2025 aus dem Sonderlastenausgleich für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung gemäß § 22f ThürFAG in Höhe von 3.750 Euro wird auf das Jahr 2026 übertragen und gemäß dem noch zu erstellenden Haushaltsplan 2026 für eine Maßnahme gemäß der in der Anlage beigefügten Positivliste verwendet.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 18.12.2025

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 02.02.2026 bis 16.02.2026 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.