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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 1/2026
1. Amtlicher Teil
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1.3. Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden/Körperschaften

Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Schwarza (Saale)

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beabsichtigt, für das Fließgewässer der Schwarza (Saale) von unterhalb des Pumpspeicherwerks Goldisthal bis zur Mündung in die Saale auf Teilen der Gemarkungen Goldisthal, Oberhammer, Oelze, Katzhütte, Wald Unterbreitenbach, Schwarzmühle, Meuselbach, Böhlen, Blumenau, Mellenbach, Wildenspring, Allersdorf, Glasbach, Oberhain, Obstfelderschmiede, Unterweißbach, Mankenbach, Sitzendorf, WBZ Schwarzburg I, Schwarzburg, WBZ Schwarzburg II, Bad Blankenburg, WBZ Hainberg und Schwarza das Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Die Festsetzung des Überschwem­mungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist.

Nach § 66 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74), das zuletzt durch Artikel 52 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gegeben:

Etwaige Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf -

nochmals verlängert bis 31. Januar 2026!

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schriftlich beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Göschwitzer Straße 41 in 07745 Jena oder

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mündlich zur Niederschrift im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Harry-Graf-Kessler-Str. 1 in 99423 Weimar, Zimmer 1809

nur nach vorheriger Terminabstimmung, Telefon: 0361 573943619 oder 0361 573943329 zu folgenden Dienst­stunden:

Montag

8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr

Dienstag

8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr

Mittwoch

8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr

Donnerstag

8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr

Freitag

8:30 - 11:30 Uhr

vorge­bracht werden.

Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben.

Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechts­verordnung nicht berücksichtigt wurden, wird über die Gründe unterrichtet.

Dieser Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

Die zugehörigen Karten werden im Auslegungszeitraum ebenfalls auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/ueberschwemmungsgebiete veröffentlicht.

Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau

und Naturschutz