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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 10/2023
1. Amtlicher Teil
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Beschlüsse des Stadtrates vom 04.10.2023

Vom Stadtrat beschlossene Drucksachen:

Beschluss-Nr. 422/37/2023 vom 04.10.2023

Die Niederschrift der 35. Sitzung des Stadtrates, vom 19.06.2023 - Öffentlicher Teil - wird bestätigt.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.10.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 423/37/2023 vom 04.10.2023

Es wird beschlossen:

1.

Auf der Grundlage der in Anlage 1 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Erbringung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), Teil Acht (VIII) mit dem Landkreis Sonneberg übernimmt die Stadt Neuhaus am Rennweg ab 01.01.2024 die Trägerschaft für die Organisation und Durchführung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Neuhaus am Rennweg und deren Ortsteilen. Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis Sonneberg zu unterzeichnen und zu vollziehen.

2.

Ab dem 01.01.2024 werden im Stellenplan bei Unterabschnitt 4600 - Jugendarbeit - neue Stellen für Fachpersonal gemäß dem Fachkräftegebot im Umfang von 1,5 VbE in EG S11 geschaffen. Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, nach gegenseitiger Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß Punkt 1 ein entsprechendes Stellenbesetzungsverfahren gemäß dem Fachkräftegebot so rechtzeitig zu eröffnen, dass die Besetzung der neuen Stellen mit qualifiziertem Fachpersonal möglichst zum 01.01.2024 gewährleistet werden kann.

3.

Ab dem Haushaltsplan 2024 sind bei Unterabschnitt 4600 - Jugendarbeit - die erforderlichen Haushaltsansätze für die gemäß Punkt 2 anfallenden Personalkosten (Entgelte, ZVK, AG-Anteil SV) ausgabeseitig zu veranschlagen. Ebenso sind ab dem Haushaltsplan 2024 dort einnahmeseitig die laut der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß Punkt 1 zu erwartenden Zuschüsse zu veranschlagen.

4.

Anfallende Raum-, Fahrzeug-, Schulungs- und sonstige Sachkosten für das Fachpersonal der offenen Kinder- und Jugendarbeit trägt die Stadt Neuhaus am Rennweg selbst. Diese sind ab dem Haushaltsplan 2024 jährlich bei Unterabschnitt 4600 - Jugendarbeit - zu veranschlagen.

5.

Anfallende Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb der beiden Standorte der offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Sebastian-Kneipp-Straße 4 in Neuhaus am Rennweg und im Grund 29 im Ortsteil Piesau trägt die Stadt Neuhaus am Rennweg selbst. Diese sind ab dem Haushaltsplan 2024 jährlich bei den Unterabschnitten 4600 - Jugendarbeit - und 4601 - Jugendclub Piesau - zu veranschlagen.

6.

Bezüglich anfallender Sachkosten für Veranstaltungen, Ausflüge, Projekte o.ä. der Kinder und Jugendlichen wird der Bürgermeister ermächtigt und beauftragt, beim Landkreis Sonneberg zweckgebundene Zuschüsse gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Jugendarbeit im Landkreis Sonneberg (Kreisförderrichtlinie) zu beantragen sowie Spenden einzuwerben.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.10.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlagen liegen vom 06.11.2023 bis 20.11.2023 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Beschluss-Nr. 424/37/2023 vom 04.10.2023

Es wird beschlossen,

1.

den Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Wohnungsbau- und Wohnungsförderungsgesellschaft der Stadt Neuhaus am Rennweg mbH mit einer Bilanzsumme von 15.897.385,96 Euro und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 zu bestätigen;

2.

den sich ergebenden Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 512.367,45 Euro zur anteiligen Kompensation des Verlustvortrages zu verwenden;

3.

den Bürgermeister zu ermächtigen im Rahmen der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat, bestehend aus den Mitgliedern

Anka Greiner-Adam

Frank Haag

Roman Koch

Philipp Müller

Uwe Scheler

Ansgar Scherf

Henry Worm

für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung zu erteilen und

4.

den Bürgermeister zu ermächtigen im Rahmen der Gesellschafterversammlung, dem Geschäftsführer Herrn Reinhard Langhammer für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung zu erteilen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.10.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlagen liegen vom 06.11.2023 bis 20.11.2023 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Beschluss-Nr. 425/37/2023 vom 04.10.2023

Das Touristisches Entwicklungskonzept (TEK) für die Stadt Neuhaus am Rennweg gemäß Anlage wird beschlossen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.10.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlagen liegen vom 06.11.2023 bis 20.11.2023 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Zusätzlich wird das Touristische Entwicklungskonzept auf der Internetseite der Stadt Neuhaus am Rennweg unter

https://www.neuhaus-am-rennweg.de/bekanntmachungen/index.php

veröffentlicht.

Beschluss-Nr. 426/37/2023 vom 04.10.2023

Es wird beschlossen:

1.

Die Stadt Neuhaus am Rennweg strebt die Verlängerung des Prädikates „Staatlich anerkannter Erholungsort“ für die Kernstadt Neuhaus am Rennweg über das Jahr 2025 hinaus an. Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, fristgerecht im Jahr 2024 die hierfür erforderlichen Gutachten, Stellungnahmen und Zuarbeiten anderer Verbände und Behörden zu beauftragen und einen entsprechenden Antrag beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft einzureichen.

2.

Die für das Antragsverfahren erforderlichen Ausgaben u.a. für Klimagutachten, Stellungnahmen und Zuarbeiten von Verbänden, Behörden usw. in Höhe von ca. 20.000 Euro sind im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 verbindlich einzuordnen. Diese werden im Haushaltsjahr 2024 aus Einnahmen aus einem Sonderlastenausgleich für Kur- und Erholungsorte aufgrund der avisierten Änderung des § 22b des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes gedeckt.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.10.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 427/37/2023 vom 04.10.2023

Es wird beschlossen, die Sonderzuweisung für - Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen des Klimapaktes nach § 8 Abs. 2 des Thüringer Klimagesetztes - in Höhe von 63.201,60 € gemäß der Positivliste des Zuwendungsbescheides in Anlage 1 bei HH-Stelle 0601.9400 für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage mit Gesamtkosten in Höhe von 124.000 € auf dem Dach des Bürgerhauses im Jahr 2023 zu verwenden.

Die hierfür erforderlichen außerplanmäßigen Ausgaben bei HH-Stelle 0601.9400 in Höhe von 124.000 € im Haushaltsjahr 2023 werden genehmigt.

Deren Deckung ist im Haushaltsjahr 2023 durch Mehreinnahmen bei HH-Stelle 0601.3610 - Sonderzuweisung Klimapakt 2023 - in Höhe von 63.200,00 € sowie - Zuweisung Städtebauförderung - in Höhe 48.640,00 € und bei HH-Stelle 8170.2100 - Dividenden - in Höhe von 12.160,00 € gewährleistet.

Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, eine aufstockende Finanzierung aus der Städtebauförderung zu beantragen. Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der diesbezügliche Bewilligungsbescheid in erwarteter Höhe vorliegt.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.10.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlagen liegen vom 06.11.2023 bis 20.11.2023 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Beschluss-Nr. 428/37/2023 vom 04.10.2023

Es wird beschlossen, im Zuge Fertigstellung der Ortsdurchfahrt L1112 Scheibe-Alsbach die in der Anlage 1 beigefügte Ergänzungsvereinbarung mit dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr zu erforderlichen Ersatzpflanzungen abzuschließen.

Die hierfür erforderlichen überplanmäßigen Ausgaben bei HH-Stelle 6346.9400 in Höhe von 31.000,00 € im Haushaltsjahr 2023 werden genehmigt. Deren Deckung ist durch Mehreinnahmen bei HH-Stelle 6349.3610 in Höhe von 23.250,00 € und durch eine zusätzliche Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 7.750,00 € gewährleistet.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.10.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlagen liegen vom 06.11.2023 bis 20.11.2023 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Beschluss-Nr. 429/37/2023 vom 04.10.2023

Die in der Anlage 3 beigefügte Stellungnahme für das Bescheidungsverfahren des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz nach § 7 Bundesberggesetz wird beschlossen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.10.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlagen liegen vom 06.11.2023 bis 20.11.2023 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Beschluss-Nr. 430/37/2023 vom 04.10.2023

Die Fortschreibung von Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 gemäß Anlage wird beschlossen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.10.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlagen liegen vom 06.11.2023 bis 20.11.2023 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Beschluss-Nr. 431/37/2023 vom 04.10.2023

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan einschließlich aller Bestandteile und Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 gemäß Anlage wird beschlossen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.10.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlagen liegen vom 06.11.2023 bis 20.11.2023 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Beschluss-Nr. 432/37/2023 vom 04.10.2023

Das Anbringen eines Geländers an den Balkon des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Siegmundsburg, gemäß Antrag der Ortsteilbürgermeisterin des Ortsteils Siegmundsburg vom 17.09.2023 (Anlage 1) wird beschlossen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.10.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlagen liegen vom 06.11.2023 bis 20.11.2023 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.