Titel Logo
Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 10/2023
2. Nichtamtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Touristisches Entwicklungskonzept vom Stadtrat Neuhaus am Rennweg beschlossen

Mit dem Beschluss des Touristischen Entwicklungskonzeptes der Stadt Neuhaus am Rennweg hat der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg in seiner Sitzung am 04. Oktober 2023 eine wesentliche Weichenstellung für den Erhalt und die Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur, der Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie für die Maßgaben des touristischen Marketings der Rennsteigregion vorgenommen. Im Vorfeld dieses Stadtratsbeschlusses haben im Rahmen öffentlicher Tourismus-Foren und öffentlicher Sitzungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Tourismus zahlreiche touristische Akteure und Leistungsträger, vor allem aber auch viele Einwohnerinnen und Einwohner an der Ideenfindung und Priorisierung geeigneter Maßnahmen zur Tourismusförderung mitgewirkt. Hierfür möchte ich mich an dieser Stelle nochmals ausdrücklich bei Euch allen bedanken.

Weiterhin hat der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg darauffolgend beschlossen, dass die Stadt Neuhaus am Rennweg im Jahr 2024 erneut einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Erholungsort stellt, weil das diesbezügliche aktuelle Zertifikat bekanntlich ja 2025 ausläuft.

Ein wesentlicher Punkt dieses Antragsverfahrens ist nämlich auch, dass die Stadt Neuhaus am Rennweg über ein solches Touristisches Entwicklungskonzept verfügt, in welchem nachhaltige Investitionen, laufende Erhaltungsmaßnahmen und strategische Marketingmaßnahmen sowie Mitgliedschaften in touristischen Verbänden und eine Ausrichtung gemäß der Landestourismuskonzeption dokumentiert und durch einen Beschluss des Stadtrates verbrieft sind.

Die bisherige Anerkennung als Erholungsort bescherte der Stadt Neuhaus am Rennweg erstmals in den Jahren 2020 und 2021 zusätzliche finanzielle Hilfen - kurz Erholungsortmittel genannt. In den genannten Jahren der Corona-Pandemie sollten dadurch Einnahmeverluste der Stadt aufgrund der Corona-bedingten Beschränkungen im Freizeit- und Gastronomiebereich staatlicherseits ausgeglichen werden. Die Stadt Neuhaus am Rennweg hat hieraus pro Jahr ca. 130.000 Euro erhalten und konnte dadurch doch einige zusätzliche Maßnahmen im Tourismus- und Freizeitbereich absichern.

Auch für das Jahr 2023 sollen entsprechende Zuweisungen an die Erholungsorte noch im Oktober 2023 ausgezahlt werden, wobei selbstverständlich der Pandemievorbehalt inzwischen weggefallen ist.

Ab 2024 sollen Zuweisungen an die Erholungsorte sogar mit einer Regelung im Thüringer Finanzausgleichsgesetz untersetzt und damit verstetigt werden. Diese Erholungsortmittel können also ab 2024 der Stadt Neuhaus am Rennweg zur Umsetzung der im neu beschlossenen Touristischen Entwicklungskonzept festgeschriebenen Maßnahmen dienen.

Zu beachten ist dabei, dass lediglich die Kernstadt Neuhaus am Rennweg staatlich anerkannter Erholungsort ist, für die Ortsteile ist eine solche Anerkennung im Einzelfall derzeit nicht denkbar, da die diesbezüglichen Voraussetzungen sehr hoch sind.

Die bisherigen und auch die künftigen Erholungsortmittel sollen aber gemäß dem Stadtratsbeschluss sowohl für Maßnahmen in der Stadt als auch in Ortsteilen eingesetzt werden.