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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 10/2023
1. Amtlicher Teil
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1. Nachtragshaushaltssatzung 2023

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Neuhaus am Rennweg für das Haushaltsjahr 2023 vom 18. Oktober 2023

Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Neuhaus am Rennweg folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden:

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Die Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen im Vermögenshaushalt werden von bisher 576.582 € um 400.000 € auf 976.582 € erhöht.

§ 4

Für die Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuer gilt die Satzung der Stadt Neuhaus am Rennweg über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in ihrer jeweils gültigen Fassung.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird unverändert auf 2.500.000 Euro festgesetzt.

§ 6

(1) Für über- und außerplanmäßige Ausgaben nach § 58 ThürKO gelten die Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg sowie der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Neuhaus am Rennweg in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(2) Es gilt der vom Stadtrat als Bestandteil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan. Zum Stellenplan wird der Bürgermeister ermächtigt, Vollzeitstellen mit zwei Teilzeitkräften zu besetzen; jedoch mit der Maßgabe, dass die wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden nicht überschreitet.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Neuhaus am Rennweg, den 18. Oktober 2023

Stadt Neuhaus am Rennweg

Scheler

Bürgermeister

Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg für das Haushaltsjahr 2023 vom 18. Oktober 2023 (§ 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung - ThürKO)

Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der ThürKO enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Neuhaus am Rennweg unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg für das Haushaltsjahr 2023 vom 18. Oktober 2023 einschließlich Anlagen und Bestandteile liegt 2 Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes vom 06.11..2023 bis 20.11.2023 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg von Montag bis Mittwoch von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.