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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 10/2023
1. Amtlicher Teil
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Vollzug der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO),

Vollzug der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV)

Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg nebst Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 sowie Fortschreibung von Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026

hier: Eingangsbestätigung und Zulassung der vorzeitigen Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg hat in öffentlicher Sitzung am 04.10.2023 die Nachtragshaushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen (Beschluss Nr. 431/37/2023). Ebenfalls am 04.10.2023 wurde durch den Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg mit Beschluss Nr. 430/37/2023 die Fortschreibung des Finanzplans und des dazugehörigen Investitionsprogramms für den Zeitraum 2022 bis 2026 beschlossen.

Mit Schreiben vom 10.10.2023 - bei der Rechtsaufsicht am 17.10.2023 eingegangen - legte die Stadt Neuhaus am Rennweg der Rechtsaufsichtsbehörde diese Beschlüsse vor und bat um Erteilung der Eingangsbestätigung und Genehmigung der vorzeitigen Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung. Diese Satzung mit den dazu gehörenden Bestandteilen und Anlagen ging der Rechtsaufsicht als Entwurf bereits am 18.09.2023 zu (§ 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO, §§ 55, 56, 60 Abs. 1 Satz 2 ThürKO, § 2 ThürGemHV), so dass eine Vorprüfung möglich war.

Das Landratsamt Sonneberg, hier handelnd als untere staatliche Verwaltungsbehörde gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 ThürKO, ist zur Erteilung der Eingangsbestätigung sachlich (§ 57 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO) und örtlich (§ 3 Abs. 1 ThürVwVfG) zuständig.

Die Eingangsbestätigung der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg für das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO unter folgender Einschätzung erteilt.

Würdigung des Nachtragshaushalts 2023

Für die Bewertung des Nachtragshaushalts gelten gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 ThürKO die Bestimmungen für die Haushaltssatzung entsprechend.

Die Genehmigungspflicht der Nachtragshaushaltssatzung gemäß §§ 57 und 21 Abs. 3 ThürKO entfällt, da Kredite weder im Haushaltsjahr 2023 noch in den Jahren, zu deren Lasten Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen sind, aufgenommen werden. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert.

Nach § 60 Abs. 2 Nr. 2 und 3 ThürKO ist die Erstellung eines Nachtragshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 geboten, da sich wesentliche Änderungen in Einnahmen und Ausgaben gegenüber der ursprünglichen Haushaltssatzung 2023 abzeichnen und insbesondere zusätzliche Ausgaben im Vermögenshaushalt geleistet werden müssen. Hervorzuheben sind hierbei die höheren bzw. neuen Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen an der „Schwimmhalle am Rennsteig", für den Teilabriss des ehemaligen Zierporzellanwerks Lichte und für die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Bürgerhauses. Weiterhin werden mit der Fortschreibung des Finanzplans und des Investitionsprogramms für die Jahre 2022 bis 2026 die Ersatzbeschaffungen eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 für die Stützpunktfeuerwehr Neuhaus am Rennweg und eines neuen Bauhoffahrzeugs jeweils für das Jahr 2026 dokumentiert. Zur Ersatzbeschaffung des LF 10 wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 400.000 € ohne Neu-Kreditaufnahme für 2026 neu festgesetzt.

Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung war somit erforderlich.

Schlussbetrachtungen

Nach heutigem Erkenntnis- und Sachstand werden die Planansätze als realistisch eingeschätzt.

Die Bestandteile des Nachtragshaushaltsplans 2023 sowie die dem Nachtragshaushaltsplan beizufügenden Anlagen nach § 2 ThürGemHV sind vollständig. Form und Inhalt entsprechen den Anforderungen der ThürGemHV.

Die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg für das Haushaltsjahr 2023 darf vor Ablauf des Monats bekannt gemacht werden (§ 21 Abs. 3 ThürKO).

Gemäß § 119 ThürKO fordert die Rechtsaufsichtsbehörde eine amtlich ausgefertigte Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg für das Haushaltsjahr 2023 sowie einen Nachweis über die Bekanntmachung dieser Satzung an.

Erhebung von Daten über die Haushaltswirtschaft:

Wir bitten darum, die Daten der beschlossenen Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan zeitnah in der Datenmaske des HWK zu aktualisieren.

Im Auftrag

Dittmann