Gemäß § 60 ThürKO ist die Erstellung eines 1. Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2023 geboten, da sich wesentliche Änderungen in Einnahmen und Ausgaben gegenüber der ursprünglichen Haushaltssatzung 2023 abzeichnen und insbesondere zusätzliche Ausgaben im Vermögenshaushalt geleistet werden müssen.
Weiterhin soll mit der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Finanzplanes und des Investitionsprogrammes für die Jahre 2022 bis 2026 dokumentiert werden, wann die erforderlichen Ersatzbeschaffungen für Fahrzeuge für die Feuerwehr und den Bauhof ohne Neu-Kreditaufnahme erfolgen können.
Insgesamt wird das Haushaltsvolumen mit dem vorliegenden 1. Nachtragshaushalt 2023 wie folgt erhöht:
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| bisher | um | auf nunmehr |
| Verwaltungshaushalt | 15.249.229 € | 60.002 € | 15.309.231 € |
| Vermögenshaushalt | 2.039.669 € | 43.561 € | 2.083.230 € |
| Gesamthaushalt | 17.288.898 € | 103.563 € | 17.392.461 € |
In der Gesamtbetrachtung ist die Erhöhung des Haushaltsvolumens um 0,6 % als nicht erheblich zu bezeichnen, dennoch bedürfen einige Änderungen in der Einzelbetrachtung einer Gesamtgenehmigung durch einen Beschluss des Stadtrates.
In allen Finanzplanungsjahren kann gemäß der aktualisierten Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit zum 1. Nachtragshaushalt eine Verbesserung des Ergebnisses aus der laufenden Rechnung dokumentiert werden.
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| Fehlbetrag bisher | Fehlbetrag neu |
| 2024 | 1.584.790 € | 1.209.790 € |
| 2025 | 209.056 € | – |
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| Überschuss bisher | Überschuss neu |
| 2025 | - | 60.758 € |
| 2026 | 36.068 € | 242.942 € |
Trotzdem müssen auch nach aktualisierter Finanzplanung in den Jahren 2023 und 2024 erhebliche Rücklagenentnahmen zum Haushaltsausgleich erfolgten. Diese sind auf erhebliche Steuerschwankungen in den Vorjahren, insbesondere den Einmaleffekt einer steuerpflichtigen Unternehmensveräußerung im Jahr 2022, zurückzuführen. Der Landesgesetzgeber hat aufgrund des Vorkommens solcher Steuerschwankungen auch bei anderen Kommunen geplant, die Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung hinsichtlich der Verwendung von Rücklagemitteln im Verwaltungshaushalt, soweit dort Fehlbeträge auf Steuerschwankungen zurückzuführen sind, anzupassen und solche Fälle rechtlich zu untersetzen.
Die allgemeine Rücklage wird mit Ablauf des Jahres 2025 nahezu aufgebraucht sein.
Mögliche Zuführungen zur allgemeinen Rücklage sind ab 2026 wieder planbar.
Im Vermögenshaushalt werden Verpflichtungsermächtigungen für die Ersatzbeschaffung eines LF 10 für die Stützpunktfeuerwehr Neuhaus am Rennweg in Höhe von 400.000 € für das Jahr 2026 wieder neu festgesetzt.
Insgesamt umfassen die Verpflichtungsermächtigungen nunmehr für die Jahre 2024 bis 2026 in Summe 976.582 €, davon 576.982 € für die Baumaßnahmen im 2. BA in der Sonneberger Straße in Neuhaus am Rennweg und 400.000 € eben für das LF 10.
Die Ersatzbeschaffungen für zwei neue Fahrzeuge im Bauhof können voraussichtlich jeweils 2026 und 2027 erfolgen. Diese sind im Finanzplan zwar dokumentiert, aber es werden mit dem 1. Nachtragshaushalt 2023 noch keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
Neu-Kreditaufnahmen sind 2023 und auch in den Finanzplanungsjahren nicht genehmigungsfähig und auch nicht geplant.
Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen beschrieben.
Verwaltungshaushalt
Einnahmen:
Die Stadt erhält im Jahr 2023 eine höhere Auszahlung an Dividenden aus der Beteiligung des KET an der TEAG. Der Einnahmeansatz konnte von 40.000 € um 47.907 € auf 87.907 € angehoben werden.
Konzessionsabgaben für Gas und Strom fließen insgesamt in Höhe von 298.482 €, das sind 10.482 € mehr als geplant. Die TEAG gewährt nunmehr getrennt von der jeweiligen Abrechnung Kommunalrabatte auf den Verbrauch von Strom und Gas.
Hieraus können 2023 absehbar 6.000 € vereinnahmt werden.
Die Ergebnisse der zentralen Steuerschätzungen vom Mai 2023 wurden für die Thüringer Kommunen regionalisiert und entsprechend dem geltenden Verteilerschlüssel für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer neu berechnet. Für das Haushaltsjahr 2023 ergeben sich aufgrund der aktuellen Konjunkturbedingungen hieraus absehbare Mindereinnahmen in Höhe von 16.304 €.
Weitere Mindereinnahmen entstehen 2023 absehbar aus Änderungen beim Sonderlastenausgleich und den Stabilisierungszuweisungen in Höhe von 40.000 €.
Die 2023 bisher im Haushaltsplan bereits geplanten Sonderzuweisungen für Erholungsorte können mindestens mit dem Entwurf einer Richtlinie zur Verteilung der „Erholungsortmittel“ 2023 untersetzt werden.
In der Finanzplanung ab 2024 wurden außerdem der Entwurf der Änderung des ThürFAG hinsichtlich „Erholungsortmittel“ ab 2024 sowie die Modellrechnung des TMIK für die Schlüsselzuweisungen 2024 eingearbeitet.
Aus Schlüsselzuweisungen sind gemäß dieser Modellrechnung im Jahr 2024 gegenüber der bisherigen Finanzplanung ca. 400.000 € Mehreinnahmen zu erwarten, da die Finanzausgleichsmasse des Freistaates im Jahr 2024 erhöht werden soll. Diese Entwürfe bzw. Modellberechnungen dienen lediglich Planungszwecken und sind bisher noch unverbindlich.
Ausgaben:
Hinsichtlich der Personalausgaben wurden in allen Unterabschnitten die Auswirkungen der Tariferhöhungen des TVöD (VKA) sowie des Inflationsausgleiches für 2023 und 2024 sowie das Thüringer Gesetz zur angemessenen Alimentation der Beamten im Jahr 2023 dokumentiert. Weiterhin wurden mögliche Einsparungen wegen zeitweilig unbesetzter Stellen sowie durch Aufgabenumverteilungen berücksichtigt.
Mit dem 1. Nachtragshaushalt 2023 konnte die Gesamtsumme der Personalausgaben für das Jahr 2023 von bisher 3.362.200 € um 84.050 € auf 3.278.150 € reduziert werden. Der Anteil an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes umfasst nunmehr 21 %.
Bezüglich des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes wurden nach erfolgtem Umzug der Stadtverwaltung in das Bürgerhaus die betroffenen Unterabschnitte neu geordnet:
| UA 0600 | |
| - | bis 30.06.2023 bisheriges Rathaus als Sitz der Stadtverwaltung im Kirchweg 2 wird künftig nicht mehr belegt bzw. belastet |
| UA 8803 | |
| - | ab 01.07.2023 Gebäude Kirchweg 2 mit allgemeiner Raumnutzung/-vermietung wird dem allgemeinen Grundvermögen zugeordnet |
| UA 0601 | |
| - | ab 01.07.2023 Bürgerhaus als neuer Sitz der Stadtverwaltung in der Marktstraße 2 wird mit Personal- und Sachausgaben belegt bzw. belastet |
Weiterhin wurden aufgrund inzwischen vorliegender Verbrauchsabrechnungen für Wasser/Abwasser, Elektroenergie, Gas, Fernwärme, Abfallentsorgung usw. in allen Unterabschnitten erforderlichenfalls Anpassungen der entsprechenden Ansätze - nach oben oder auch nach unten - vorgenommen.
In mehreren Unterabschnitten wurden aufgrund gestiegener Anforderungen im Rahmen der Digitalisierung die Ansätze für Softwarebeschaffungen und -pflege sowie für technischen Service angehoben.
Für die Beschaffung von Schläuchen für die Ortsteilfeuerwehren Piesau und Siegmundsburg bestanden Bestellüberhänge aus dem Jahr 2022, bei denen die Lieferung erst im Jahr 2023 erfolgt ist und somit die Ansätze 2023 entsprechend angehoben werden mussten.
Die Ansätze für Instandsetzungsmaßnahmen an Straßen und die Pflege von Straßenbäumen wurden im 1. Nachtragshaushalt bestmöglich um insgesamt ca. 16.000 € erhöht. Für die Behebung aller vorhandenen Straßenschäden reichen laufende Ansätze von 50.000 € bis 100.000 € jährlich nicht aus, deshalb wird der Investitionsstau auch für Straßen, Wege, Plätze weiter ansteigen.
Hinsichtlich des Investitionsstaus an städtischen Gebäuden in Stadt und Ortsteilen arbeitet die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Bau-, Wirtschafts- und Infrastrukturausschuss an einer Gebäudeliste, die mit Gebäudesteckbriefen untersetzt wird. Ziel ist hier ebenfalls, die Behebung des immensen Investitionstaus an der Gebäudesubstanz zu priorisieren.
Besondere Vorhaben/Vorgänge:
UA 0000 Stadtrat
Für die Sitzungen der städtischen Gremien soll analog der kreislichen Gremien ein digitales Abstimmungssystem (Geräte und Software) im Gesamtumfang von 4.200 € erworben werden.
UA 4600/4601
Gemäß Beschluss des Stadtrates Nr. 401/35/2023 vom 19.06.2023 werden am Standort ehemalige Rennsteigsporthalle, Sebastian-Kneipp-Straße 4, in Neuhaus am Rennweg und im ehemaligen Jugendklub, Grund 31, im Ortsteil Piesau ab 01.07.2023 Jugendfreizeiteinrichtungen etabliert.
Hierfür wurden die bisher als Zuschuss an den Landkreis Sonneberg geplanten 30.000 € des Haushaltsplanes 2023 auf Ausgaben für Unterhaltungs- und Betriebsaufwand sowie für geringfügig beschäftigte Hauswarte aufgeteilt und um 8.150 € erhöht.
UA 6000 Bauverwaltung
Für die digitale Dokumentation des Zustandes der Straßen soll ein Straßenmanagementsystem beschafft werden. Es handelt sich um einen 3-Jahresvertrag, die finanziellen Auswirkungen im 1. Nachtragshaushalt 2023 betragen 17.000 €.
UA 7700 Bauhof
Für die Wintersaison 2023/2024 soll gemäß Stadtratsbeschluss vom 07.08.2023 ein Multicar mit Anbaugeräten für den Winterdienst angemietet werden. Deshalb musste der Ansatz für Mieten und Leihgebühren im Jahr 2023 um 3.500 € auf 13.500 € erhöht werden.
UA 8803 Gebäude Kirchweg 2
Noch im Herbst 2023 ist der Umzug der KOBB der PI Sonneberg vom Nebeneingang hin in das linksseitige Erdgeschoss am Haupteingang erfolgen. Die Anzahl der KOOB soll perspektivisch auf 6 erhöht werden. Für die Renovierung der ehemaligen Büroräume der Stadtverwaltung sind insgesamt 13.000 € neu im 1. Nachtragshaushalt eingestellt worden.
Die Gesamtsumme für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand wird mit dem 1. Nachtragshaushalt von bisher 4.511.891 um 163.657 € auf 4.675.548 € erhöht.
Das sind nunmehr 31 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes.
In der Finanzplanung wurde die zentral ermittelte Umlagekraft der Stadt Neuhaus am Rennweg für das Jahr 2024 zu Planungszwecken mit dem aktuellen Kreisumlagesatz 2023 multipliziert und dem bisher eingeordneten Umlagesoll von 4.500.000 € im Jahr 2024 gegenübergestellt. Der bisher vorgesehene Ansatz kann als absehbar ausreichend angesehen werden.
Weiterhin wurden im Finanzplanjahr 2024 im UA 7910 vorsorglich insgesamt 20.000 € für die Antragstellung zur Prädikatisierung der Stadt Neuhaus am Rennweg als Erholungsort eingestellt.
Vermögenshaushalt
Einnahmen:
UA 0601 Bürgerhaus
Für die Beschaffung eines Defibrillators wurden der Stadt aus einem besonderen Thüringer Landesprogramm 2.000 € bewilligt und ausgezahlt. Der Defibrillator wurde im August 2023 beschafft, die Kosten hierfür betrugen 2.409,75 €. Der Defibrillator wird im Foyer des Bürgerhauses stationiert.
Für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Bürgerhauses werden Landeszuweisungen in Höhe von insgesamt 92.640 € aus dem Klimapakt mit den Kommunen 2023 und ergänzend aus der Städtebauförderung beantragt.
Die Kosten für die Installation werden auf 100.000 € beziffert und sollen zur Reduzierung der leitungsgebundenen Energiebeschaffung für das Verwaltungsgebäude dienen.
UA 7911 „Industriegebiet am Rennsteig“
Die Verhandlungen zum Erwerb des Gewerbegrundstückes im Bereich des Lückenschluss GG Herrnberg werden im Oktober 2023 fortgesetzt. Mit einer notariellen Beurkundung bzw. einer Kaufpreisfälligkeit wird frühestens 2024 gerechnet. Deshalb werden auch Erlöse aus einer Wiederveräußerung bei der Stadt ebenfalls frühestens 2024 zu erwarten sein.
UA 5690 Zipolineum Ortsteil Lichte
Seitens der Städtebauförderung wird für einen Teilabriss des ZIPOLI eine 100%-Förderung in Höhe von 148.800 € gewährt. Diese soll in gleicher Höhe für die Abtrennung und Sicherung des ehemaligen Verkaufsraumes verwendet werden.
Abschnitt 63 Gemeindestraßen
Laut Information des Thüringer Landesverwaltungsamtes ist im Jahr 2023 eine Änderung hinsichtlich der Auszahlung von Ausgleichsleistungen des Landes für Straßenausbaubeiträge erfolgt. So wird es während der Durchführung der Baumaßnahmen keine Abschlagszahlungen mehr geben. Die gesamte Ausgleichsleistung wird erst nach Abschluss und Endabrechnung der jeweiligen Baumaßnahme auf Antrag ausgezahlt. Dies wirkt sich erheblich verschlechternd auf die Liquidität aus, da die Stadt den gesamten möglichen Ausgleichsbetrag bis zum Abschluss der Baumaßnahmen vorfinanzieren muss. Regelmäßig stehen hier 6stellige Beträge im Raum. Es wurde seitens der Verwaltung eine Stellungnahme an die Rechtsaufsichtsbehörde abgegeben, in der darauf verwiesen wurde, dass diese Verfahrensweise gegenüber dem „normalen“ Beitragsrecht eine Schlechterstellung ist, nach dem bis 2018 seitens der Stadt von den Anliegern rechtmäßig Vorauszahlungen erhoben werden konnten und dies von der Stadt auch so veranlagt wurde.
UA 6302
Gemäß den Beschlussfassungen des Stadtrates seit Ende des Jahres 2022 bis zur Auftragsvergabe in der Sitzung am 07.08.2023 wurden die Einnahmen aus Fördermitteln sowie Ausgleichsleistungen und Ausgaben die Baumaßnahmen im 2. BA der Sonneberger Straße in Neuhaus am Rennweg im Jahr 2023 und in der Finanzplanung 2024 und 2025 aktualisiert gemäß den Submissionsergebnissen eingeordnet bzw. fortgeschrieben.
Ausgaben:
UA 0601 Bürgerhaus
Für die Beschaffung eines Defibrillators wurden der Stadt aus einem besonderen Thüringer Landesprogramm 2.000 € bewilligt und ausgezahlt. Der Defibrillator wurde im August 2023 beschafft, die Kosten hierfür betrugen 2.409,75 €. Der Defibrillator wird im Foyer des Bürgerhauses stationiert.
Für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Bürgerhauses werden Landeszuweisungen in Höhe von insgesamt 92.640 € aus dem Klimapakt mit den Kommunen 2023 und ergänzend aus der Städtebauförderung beantragt.
Die Kosten für die Installation werden auf 100.000 € beziffert und sollen zur Reduzierung der leitungsgebundenen Energiebeschaffung für das Verwaltungsgebäude dienen.
UA 5690 Zipolineum Ortsteil Lichte
Seitens der Städtebauförderung wird für einen Teilabriss des ZIPOLI eine 100%-Förderung in Höhe von 148.800 € gewährt. Diese soll in gleicher Höhe für die Abtrennung und Sicherung des ehemaligen Verkaufsraumes verwendet werden.
UA 5730 Kommunaler Bäderbetrieb BgA
Die Beschlussfassungen des Stadtrates vom 17.04.2023 und 19.06.2023 zu den dringlichen sicherheitsrelevanten Baumaßnahmen in der Schwimmhalle am Rennsteig sind im vorliegenden 1. Nachtragshaushalt finanziell abgebildet worden. Der Gesamtansatz für die Sanierungsmaßnahmen wurde von 51.067 € um 152.000 € auf 203.067 € erhöht. Zur Finanzierung sind die Einnahmen aus dem Klimapakt mit den Kommunen des Jahres 2022 einnahmeseitig zugeordnet.
UA 6302
Gemäß den Beschlussfassungen des Stadtrates seit Ende des Jahres 2022 bis zur Auftragsvergabe in der Sitzung am 07.08.2023 wurden die Einnahmen aus Fördermitteln sowie Ausgleichsleistungen und Ausgaben die Baumaßnahmen im 2. BA der Sonneberger Straße in Neuhaus am Rennweg im Jahr 2023 und in der Finanzplanung 2024 und 2025 aktualisiert gemäß den Submissionsergebnissen eingeordnet bzw. fortgeschrieben.
UA 6346
Gemäß Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung mit dem TLBV zu Ersatzpflanzungen im Rahmen der Baumaßnahme Ortsdurchfahrt L1112 in Scheibe-Alsbach/Limbach müssen 2023 Ausgaben in Höhe von 31.000 € zusätzlich eingeplant werden, welche aber über die Gesamtmaßnahme förderfähig sind.
UA 7911 „Industriegebiet am Rennsteig“
Die Verhandlungen zum Erwerb des Gewerbegrundstückes im Bereich des Lückenschluss GG Herrnberg werden im Oktober 2023 fortgesetzt. Mit einer notariellen Beurkundung bzw. einer Kaufpreisfälligkeit wird frühestens 2024 gerechnet. Deshalb werden auch Erlöse aus einer Wiederveräußerung bei der Stadt ebenfalls frühestens 2024 zu erwarten sein.
UA 8800 Allgemeines Grundvermögen
Gemäß Beschluss des Bau-, Wirtschafts- und Infrastrukturausschusses hat die Stadt Neuhaus am Rennweg als Ersatzerbe das Eigentum an der Liegenschaft Sonneberger Straße 34 angenommen. Dies geschah im Interesse der seit Jahrzehnten geplanten Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes in Form einer Schrottimmobilie mitten im Stadtzentrum. Nunmehr ist eine auf dem Grundstück lastende Zwangssicherungshypothek zu regulieren, welche die Einordnung eines zusätzlichen Haushaltsansatzes in Höhe von 38.000 € erfordert.
In der Finanzplanung wurde die Ersatzbeschaffung des LF 10 für die Stützpunktfeuerwehr Neuhaus am Rennweg im Kostenumfang von 400.000 € für das Jahr 2026 eingeplant und mit einer Verpflichtungsermächtigung im 1. Nachtragshaushalt 2023 untersetzt. Zugehörig wurde eine Landeszuweisung in Höhe von 85.000 € einnahmeseitig geplant, für welche eine entsprechende Verlängerung des Bewilligungszeitraumes beantragt wurde.