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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 10/2024
1. Amtlicher Teil
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1.1. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Neuhaus am Rennweg

Herr Karsten Kopp (Piesauer Vereine) wurde zur Ortsteilbürgermeisterwahl am 26. Mai 2024 zum Ortsteilbürgermeister für den Ortsteil Piesau gewählt.

Herr Karsten Kopp hat die Wahl mit fristgerechter Erklärung gegenüber der Wahlleiterin nicht angenommen.

Aufgrund dessen war der Ortsteilbürgermeister gemäß § 45 Abs. 4 Satz 2 ThürKO aus der Mitte des ebenfalls am 26. Mai 2024 neu gewählten Ortsteilrates für den Ortsteil Piesau zu wählen.

Der Bürgermeister der Stadt Neuhaus am Rennweg hat gemäß geltender Geschäftsordnung am 18. Juli 2024 die gewählten Ortsteilratsmitglieder für den Ortsteil Piesau schriftlich zur konstituierenden Sitzung am 12. August 2024 eingeladen und zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters und des stellvertretenden Ortsteilbürgermeisters bis zum 07. August 2024 aufgefordert.

Folgende Wahlvorschläge wurden von den wahlberechtigten Ortsteilratsmitgliedern fristgerecht eingereicht:

a) Wahl des Ortsteilbürgermeisters

b) Wahl des stellvertretenden Ortsteilbürgermeisters

In der konstituierenden Sitzung des Ortsteilrates Piesau am 12. August 2024 waren 5 von 6 wahlberechtigten Ortsteilratsmitgliedern anwesend.

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

a) Wahl des Ortsteilbürgermeisters

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf den Bewerber:

Siegfried Lippmann (Piesauer Vereine)

Er ist zum Ortsteilbürgermeister gewählt.

b) Wahl des stellvertretenden Ortsteilbürgermeisters

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf die Bewerberin:

Frances Höllein (Piesauer Vereine)

Sie ist zur stellvertretenden Ortsteilbürgermeisterin gewählt.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftliche Erklärung bei der nachfolgend genannten Rechtsaufsichtsbehörde anfechten.

Landratsamt Sonneberg

Kommunalamt

Bahnhofstraße 66

96515 Sonneberg

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Neuhaus am Rennweg, den 13. August 2024

Silke Kümmerling

Wahlleiterin