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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 10/2025
1. Amtlicher Teil
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1.2. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Goldisthal

Durch Rechtsvorschrift angeordnete öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen der Gemeinde Goldisthal werden gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zusätzlich im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Goldisthal unter

www.goldisthal.de

zugänglich gemacht.