Beschluss-Nr. 8/114/10/2025 vom 29.09.2025
Die Niederschrift der Sitzung Nr. 8/09 des Stadtrates vom 30.06.2025 - öffentlicher Teil - wird beschlossen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 30.09.2025 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/115/10/2025 vom 29.09.2025
Die in der Anlage beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die städtischen Unterkünfte der Stadt Neuhaus am Rennweg wird beschlossen.
Der Beschluss Nr. 8/100/09/2025 vom 30.06.2025 wird aufgehoben.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 30.09.2025 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlage liegt vom 03.11.2025 bis 17.11.2025 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die städtischen Unterkünfte der Stadt Neuhaus am Rennweg vom 01. Oktober 2025 wird nachstehend öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss-Nr. 8/116/10/2025 vom 29.09.2025
Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg beschließt die Kündigung der Zweckvereinbarung über die gemeinsame Beschaffung, die Unterhaltung und den Betrieb einer gebrauchten Drehleiter DLK 23-12 als kommunale Drehleiter zur Gewährleistung des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen allgemeinen Hilfe gemäß § 5 ThürBKG und Festlegung des Ausrückebereiches zwischen den Gemeinden Lichte, Piesau, Reichmannsdorf und Schmiedefeld vom 29.07.2016 gemäß Kündigungsschreiben vom 29.10.2024 zum 31.12.2025.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 30.09.2025 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/117/10/2025 vom 30.06.2025
Es wird beschlossen, den Maßgaben des Bescheides des Landratsamtes Sonneberg, Rechtsaufsichtsbehörde vom 07.08.2025 gemäß Anlage 1 beizutreten. Die gemäß diesem Bescheid geänderte Fassung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neuhaus am Rennweg (Feuerwehr-Aufwandsentschädigungssatzung) gemäß Anlage 2 wird beschlossen.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 30.09.2025 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Die Anlagen liegen vom 03.11.2025 bis 17.11.2025 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neuhaus am Rennweg (Feuerwehr-Aufwandsentschädigungssatzung) vom 01. Oktober 2025 wird nachstehend öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss-Nr. 8/118/10/2025 vom 29.09.2025
Es wird beschlossen, die Freiwillige Feuerwehr Neuhaus am Rennweg gemäß der Empfehlung des Feuerwehrbedarfsplans der Fa. EMRAGIS bis 31.12.2030 auf vier Standorte (Gerätehäuser) zu reduzieren.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 30.09.2025 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/119/10/2025 vom 29.09.2025
Für die Skiliftanlage im Ortsteil Siegmundsburg wird nach der Aufhebung des Pachtverhältnisses folgendes beschlossen:
| 1. | Die Betreibung der Anlage mit Umbaubügellift „Typ 2210“ sowie Kinder-Skischlepplift „Multi-Skilift“ wird nicht weiterverfolgt. |
| 2. | Die Anlage wird ab dem 01.10.2025 stillgelegt. Entsprechende Rückbaumaßnahmen der technischen Anlagen sollen ff. vollständig durchgeführt werden. |
| 3. | Alle für den Betrieb abgeschlossenen Versicherungsleistungen, Nutzungsverträge sowie regelmäßige Prüfungen der technischen Anlagen werden gekündigt/eingestellt. |
| 4. | Beim Thüringer Landesverwaltungsamt ist die Abmeldung der Anlage zu veranlassen. |
| 5. | Der Ortsteilrat Siegmundsburg wird beauftragt, Ideen/Empfehlungen für die Nachnutzung der vorhandenen Gebäude bestehend aus Funktionsgebäude (Imbiss, Skiausleihe, WC getrennt für Damen und Herren), Kassengebäude sowie Maschinengebäude für den Stadtrat zu erarbeiten. |
| 6. | Der im Jahr 2025 zur Verfügung stehende Betriebskostenzuschuss bei der HH-Stelle 5622.7180 in Höhe von 21.600,00 Euro kann für die Entwicklung des gesamten Erholungsgebietes „Dürre Fichte“ verwendet werden. |
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 30.09.2025 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/120/10/2025 vom 29.09.2025
Es wird beschlossen, die Zweigstellen der Stadtbibliothek Neuhaus am Rennweg in den Ortsteilen Scheibe-Alsbach und Steinheid zum 30.11.2025 zu schließen und im Ausgleich hierzu öffentliche Bücherschränke mit freiem Zugang in diesen Ortsteilen zu errichten.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 30.09.2025 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/121/10/2025 vom 29.09.2025
| 1. | Die ehemalige Rennsteigsporthalle in der Sebastian-Kneipp-Straße 4 in Neuhaus am Rennweg soll für eine dauerhafte Nutzung als Jugendfreizeiteinrichtung und für eine Mehrfachnutzung durch ortsansässige Vereine modernisiert und entwickelt werden. |
| 2. | Die Freigabe der gesperrten Haushaltsmittel in Höhe von 101.500,00 Euro bei HH-Stelle 4600.9401 im Jahr 2025 für die Vorbereitung der geplanten Mehrfachnutzung der Räumlichkeiten in der ehemaligen Rennsteigsporthalle wird beschlossen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Fördermittel mindestens in geplanter Höhe von 67.700,00 Euro für die erforderlichen Baumaßnahmen im Rahmen einschlägiger Programme bzw. Richtlinien mit dem Ziel zu beantragen, dass in der Liegenschaft Sebastian-Kneipp-Straße 4 neben der Nutzung für die offene Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Neuhaus am Rennweg zusätzlich die zeitweilige oder dauerhafte Nutzung durch ortsansässige Vereine ermöglicht werden kann. |
| 3. | Gegenteilige Beschlüsse des Stadtrates oder Empfehlungen der Ausschüsse aus den Vorjahren hinsichtlich der Veräußerung oder der Stilllegung der Liegenschaft werden aufgrund geänderter Sachlage und geändertem Bedarf aufgehoben. |
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 30.09.2025 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |
Beschluss-Nr. 8/122/10/2025 vom 29.09.2025
Die überplanmäßigen Ausgaben bei HH-Stelle 6302.9400 - Baumaßnahmen Sonneberger Straße, 2. BA - für die Asphaltierung der Restflächen, das Setzen von drei neuen Straßeneinläufen einschließlich Anschluss an den bestehenden Kanal sowie die Herstellung einer Bordanlage in der Straße „Igelskuppe“ in Höhe von 17.500 Euro, damit nunmehr insgesamt 17.980,00 Euro, im Haushaltsjahr 2025 werden genehmigt. Die Deckung ist im Haushaltsjahr 2025 durch eine entsprechend höhere Entnahme aus der allgemeinen Rücklage sichergestellt.
| Ausgefertigt: | Neuhaus am Rennweg, den 30.09.2025 |
| Scheler | Dienstsiegel |
| Bürgermeister | |