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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 10/2025
1. Amtlicher Teil
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1.2. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Goldisthal

Vom Gemeinderat beschlossene Drucksachen:

Beschluss-Nr. 8/37/2025 vom 14.08.2025

Die Niederschrift der Sitzung Nr. 8/05 des Gemeinderates vom 03.06.2025 - Öffentlicher Teil - wird bestätigt.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 03.09.2025

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 8/38/2025 vom 14.08.2025

Die Stellungnahme der Gemeinde Goldisthal zum Entwurf des Sachlichen Teilplanes „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ Ostthüringen der RPG Ostthüringen gemäß Anlage 1 wird bestätigt.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 03.09.2025

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 03.11.2025 bis 17.11.2025 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Beschluss-Nr. 8/40/2025 vom 25.09.2025

Die Niederschrift der Sitzung Nr. 8/06 des Gemeinderates vom 14.08.2025 - Öffentlicher Teil - wird bestätigt.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 02.10.2025

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 8/41/2025 vom 25.09.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Goldisthal stellt auf der Grundlage des Berichtes des Kreisprüfungsamtes des Landratsamtes Sonneberg über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 vom 02.07.2025, der Erledigung der im Prüfbericht genannten Textziffern gemäß Schreiben vom 17.07.2025 der Gemeinde Goldisthal an die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Sonneberg sowie deren abschließender Bestätigung gemäß Schreiben vom 28.07.2025 das geprüfte Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 gemäß Anlage 1 fest.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 02.10.2025

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 8/42/2025 vom 25.09.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Goldisthal erteilt dem Bürgermeister auf der Grundlage des Berichtes des Kreisprüfungsamtes des Landratsamtes Sonneberg über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 vom 02.07.2025, der Erledigung der im Prüfbericht genannten Textziffern gemäß Schreiben vom 17.07.2025 der Gemeinde Goldisthal an die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Sonneberg sowie deren abschließender Bestätigung gemäß Schreiben vom 28.07.2025 für das Haushaltsjahr 2023 die Entlastung.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 02.10.2025

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 8/43/2025 vom 25.09.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Goldisthal erteilt dem Beigeordneten auf der Grundlage des Berichtes des Kreisprüfungsamtes des Landratsamtes Sonneberg über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 vom 02.07.2025, der Erledigung der im Prüfbericht genannten Textziffern gemäß Schreiben vom 17.07.2025 der Gemeinde Goldisthal an die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Sonneberg sowie deren abschließender Bestätigung gemäß Schreiben vom 28.07.2025 für das Haushaltsjahr 2023 die Entlastung.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 02.10.2025

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Hinweis zur öffentlichen Auslegung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Goldisthal und des Schlussberichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Goldisthal hat mit Beschlüssen Nr. 8/41/2025, 8/42/2025 und 8/43/2025 vom 25.09.2025 die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Goldisthal festgestellt und dem Bürgermeister sowie dem Beigeordneten die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 erteilt.

Die festgestellte Jahresrechnung der Gemeinde Goldisthal für das Haushaltsjahr 2023 mit ihren Anlagen gemäß ThürKO und ThürGemHV, der Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 sowie die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnung 2023 und über die Entlastung des Bürgermeisters sowie des Beigeordneten liegen gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO in der Zeit vom 03.11.2025 bis 17.11.2025 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.15 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Die genannten Unterlagen werden darüber hinaus bis zur Feststellung der Jahresrechnung 2024 an gleicher Stelle zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Beschluss-Nr. 8/44/2025 vom 25.09.2025

Zur weiteren Konsolidierung des Gemeindehaushaltes wird beschlossen, die Übernahme der Gebühren für die Hortbetreuung durch die Gemeinde Goldisthal zum Schuljahresende 2025/2026 zu beenden.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 02.10.2025

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 8/45/2025 vom 03.06.2025

Zur weiteren Konsolidierung des Gemeindehaushaltes wird beschlossen, die Übernahme der Beiträge für die Kindergartenbetreuung durch die Gemeinde Goldisthal zum Ende des Kindergartenjahres 2025/2026 zu beenden.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 02.10.2025

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister