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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 10/2025
1. Amtlicher Teil
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1.3. Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden/Körperschaften

der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung*) von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde: Neuhaus/Rwg.

Gemarkung: Schmalenbuche

Flur(en): 2

Flurstück(e): 652/272

Gemarkung: Neuhaus

Flur(en): 6

Flurstück(e): 790

wurde eine

-

Grenzwiederherstellung

-

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom

31.10.2025

bis

01.12.2025

in der Zeit von

08:00 Uhr

bis

16:00 Uhr (Mo-Do),

12:00 Uhr (Fr)

in den Räumen der

Vermessungsstelle ÖbVI Marcel Pabst,

Max-Planck-Straße 31, 96515 Sonneberg

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermessungsstelle ÖbVI Marcel Pabst, Max-Planck-Straße 31, 96515 Sonneberg Widerspruch erhoben werden.