In der
| Gemeinde: Neuhaus/Rwg. | ||
| Gemarkung: Schmalenbuche | Flur(en): 2 | Flurstück(e): 652/272 |
| Gemarkung: Neuhaus | Flur(en): 6 | Flurstück(e): 790 |
wurde eine
| - | Grenzwiederherstellung |
| - | Abmarkung |
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
| vom | 31.10.2025 | bis | 01.12.2025 |
| in der Zeit von | 08:00 Uhr | bis | 16:00 Uhr (Mo-Do), 12:00 Uhr (Fr) |
in den Räumen der
Vermessungsstelle ÖbVI Marcel Pabst,
Max-Planck-Straße 31, 96515 Sonneberg
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermessungsstelle ÖbVI Marcel Pabst, Max-Planck-Straße 31, 96515 Sonneberg Widerspruch erhoben werden.