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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 11/2025
1. Amtlicher Teil
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1.3. Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden/Körperschaften

der Offenlegung der Grenzfeststellung und der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde:

Neuhaus a. Rwg.

Gemarkung:

Scheibe

Flur:

1

Flurstück:

15/1

benachbarte

Flurstücke:

14/1, 33/11 und 73/6

wurde eine

[ x ]

Grenzfeststellung

und eine

[ x ]

Grenzwiederherstellung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl.S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 08.12.2025 bis zum 09.01.2026

zu den bekannten Öffnungszeiten

in den Räumen der Stadtverwaltung Neuhaus a. Rwg., Marktstraße 2, 98724 Neuhaus a. Rwg. eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenaschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauif der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Dipl.-Ing. FH Hubertus Stolze, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Piesauer Str. 2, 98724 Neuhaus a. Rwg. Widerspruch eingelegt werden.

Neuhaus a. Rwg., den 11.11.2025

H. Stolze