In der
| Gemeinde: | Neuhaus a. Rwg. | Gemarkung: | Scheibe |
| Flur: | 1 | Flurstück: | 15/1 |
| benachbarte Flurstücke: | 14/1, 33/11 und 73/6 | ||
| wurde eine | [ x ] | Grenzfeststellung | und eine |
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| [ x ] | Grenzwiederherstellung | |
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl.S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 08.12.2025 bis zum 09.01.2026
zu den bekannten Öffnungszeiten
in den Räumen der Stadtverwaltung Neuhaus a. Rwg., Marktstraße 2, 98724 Neuhaus a. Rwg. eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenaschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauif der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Dipl.-Ing. FH Hubertus Stolze, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Piesauer Str. 2, 98724 Neuhaus a. Rwg. Widerspruch eingelegt werden.
Neuhaus a. Rwg., den 11.11.2025
H. Stolze