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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 11/2025
1. Amtlicher Teil
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1.1. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Neuhaus am Rennweg

Auslobung von Ehrenamtspreisen der Stadt Neuhaus am Rennweg für das Jahr 2025

Seit dem Jahr 2024 verleiht die Stadt Neuhaus am Rennweg jedes Jahr auf der Grundlage eines Beschlusses des Stadtrates Ehrenamtspreise an ortansässige Vereine, Wohlfahrtsverbände, Personengruppen oder Einzelpersonen.

Ein Ehrenamtspreis ist mit einer Geldprämie in Höhe von 150,00 Euro und einem einheitlichen Ehrenpräsent dotiert.

Jährlich können bis zu 10 Ehrenamtspreise verliehen werden. Eine wiederholte Ehrung des gleichen Preisträgers für ähnliche Verdienste ist frühestens nach Ablauf von fünf Jahren möglich.

Vorschläge auf Verleihung des Ehrenamtspreises können von jedermann an den Bürgermeister erfolgen.

Zustimmung oder Ausschluss eines Vorschlages obliegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus im Rahmen einer Empfehlung an den Stadtrat.

Die Verleihung der Ehrenamtspreise erfolgt durch den Bürgermeister oder die Beigeordneten in der Reihenfolge ihrer Vertretungsbefugnis im Rahmen eines öffentlichen Empfangs, zu welchem die Preisträger schriftlich eingeladen werden.

Es wird hiermit um Einreichung von schriftlichen Vorschlägen mit entsprechender Begründung bis zum 15. Januar 2026 gebeten an:

Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg

Bürgermeister

Uwe Scheler

Marktstraße 2

98724 Neuhaus am Rennweg

Weiterhin werden die ortsansässigen Sportvereine um Mitteilung an dieselbe Anschrift gebeten, sofern Sportler aus Stadt und Ortsteilen im Jahr 2025 große sportliche Erfolge als Deutscher Meister, Europameister, Weltmeister oder Olympiasieger feiern konnten.

Neuhaus am Rennweg, den 10.11.2025

Uwe Scheler

Bürgermeister