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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 12/2023
1. Amtlicher Teil
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Beschlüsse des Gemeinderates Goldisthal

Vom Gemeinderat beschlossene Drucksachen:

Beschluss-Nr. 146/2023 vom 23.11.2023

Die Niederschrift der 22. Sitzung des Gemeinderates vom 17.08.2023 -Öffentlicher Teil- wird bestätigt.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 30.11.20223

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 147/2023 vom 23.11.2023

Es wird beschlossen, dem Kermsenverein Goldisthal e.V. für die Durchführung des Backhausfestes einen Zuschuss gemäß Vereinsförderungsrichtlinie in Höhe von 550,00 Euro zu gewähren.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 30.11.2023

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 149/2023 vom 23.11.2023

Es wird beschlossen, dem Goldisthaler Blasmusikanten e.V. für die Durchführung des Herbstfestes der Blasmusik am 05.11.2023 einen Zuschuss gemäß Vereinsförderungsrichtlinie in Höhe von 550,00 Euro zu gewähren.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 30.11.2023

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 150/2023 vom 23.11.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Goldisthal stellt auf der Grundlage des Berichtes des Kreisprüfungsamtes des Landratsamtes Sonneberg über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 vom 12.06.2023 sowie der Erledigung der im Prüfbericht genannten Textziffern gemäß Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Sonneberg vom 26.09.2023 das geprüfte Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 gemäß Anlage 1 fest.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 30.11.2023

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die festgestellte Jahresrechnung der Gemeinde Goldisthal für das Haushaltsjahr 2020 mit allen Anlagen gemäß ThürKO und ThürGemHV liegt vom 02.01.2024 bis 16.01.2024 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Beschluss-Nr. 151/2023 vom 23.11.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Goldisthal erteilt dem Bürgermeister auf der Grundlage des Berichtes des Kreisprüfungsamtes des Landratsamtes Sonneberg über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 vom 12.06.2023 sowie der Erledigung der im Prüfbericht genannten Textziffern gemäß Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 26.09.2023 für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 30.11.2023

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 152/2023 vom 23.11.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Goldisthal erteilt dem Beigeordneten auf der Grundlage des Berichtes des Kreisprüfungsamtes des Landratsamtes Sonneberg über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 vom 12.06.2023 sowie der Erledigung der im Prüfbericht genannten Textziffern gemäß Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 26.09.2023 für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 30.11.2023

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 153/2023 vom 23.11.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Goldisthal stellt auf der Grundlage des Berichtes des Kreisprüfungsamtes des Landratsamtes Sonneberg über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 vom 12.06.2023 sowie der Erledigung der im Prüfbericht genannten Textziffern gemäß Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Sonneberg vom 26.09.2023 das geprüfte Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 gemäß Anlage 1 fest.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 30.11.2023

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die festgestellte Jahresrechnung der Gemeinde Goldisthal für das Haushaltsjahr 2021 mit allen Anlagen gemäß ThürKO und ThürGemHV liegt vom 02.01.2024 bis 16.01.2024 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus. Die Jahresrechnung der Gemeinde Goldisthal für das Haushaltsjahr 2021 wird bis zur Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 an gleicher Stelle zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Beschluss-Nr. 154/2023 vom 23.11.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Goldisthal erteilt dem Bürgermeister auf der Grundlage des Berichtes des Kreisprüfungsamtes des Landratsamtes Sonneberg über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 vom 12.06.2023 sowie der Erledigung der im Prüfbericht genannten Textziffern gemäß Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Sonneberg vom 26.09.2023 für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 30.11.2023

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 155/2023 vom 23.11.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Goldisthal erteilt dem Beigeordneten auf der Grundlage des Berichtes des Kreisprüfungsamtes des Landratsamtes Sonneberg über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 vom 12.06.2023 sowie der Erledigung der im Prüfbericht genannten Textziffern gemäß Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Sonneberg vom 26.09.2023 für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 30.11.2023

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 156/2023 vom 23.11.2023

1.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes GGW Gemeinde Goldisthal Wasserwerk mit einer Bilanzsumme von 835.731,03 Euro und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 werden bestätigt.

2.

Der sich ergebende Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von insgesamt 12.074,50 Euro resultiert zu 19.655,95 Euro aus dem Fehlbetrag des Betriebszweiges „Trinkwasserversorgung“ saldiert mit 7.581,45 Euro aus dem Überschuss des Betriebszweiges „Abwasserentsorgung“ und wird auf die bereits entstandenen Verlustvorträge aus Vorjahren in Höhe von 175.484,67 Euro angerechnet.

Der neue Verlustvortrag ab dem 01.01.2023 beläuft sich auf 187.559,17 Euro.

3.

Der Lagebericht der Werkleitung wird gebilligt.

4.

Der Werkleitung wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 30.11.2023

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 02.01.2024 bis 16.01.2024 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Beschluss-Nr. 157/2023 vom 23.11.2023

Die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung der Gemeinde Goldisthal (GS-WBS) gemäß Anlage 1 wird beschlossen.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 30.11.2023

Machold

Dienstsiegel

Die Anlage liegt vom 02.01.2024 bis 16.01.2024 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung der Gemeinde Goldisthal (GS-WBS) wird nachfolgend amtlich bekannt gemacht.

Beschluss-Nr. 158/2023 vom 23.11.2023

Die 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Goldisthal (BGS-EWS) gemäß Anlage 1 wird beschlossen.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 30.11.2023

Machold

Dienstsiegel

Die Anlage liegt vom 02.01.2024 bis 16.01.2024 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Die 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Goldisthal (BGS-EWS) wird nachfolgend amtlich bekannt gemacht.

Beschluss-Nr. 159/2023 vom 23.11.2023

Die Entscheidung über die Kündigung der Mitgliedschaft der Gemeinde Goldisthal im Naturpark Thüringer Wald e.V. wird zurückgestellt.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 30.11.2023

Machold

Dienstsiegel

Beschluss-Nr. 160/2023 vom 23.11.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Goldisthal beruft den Bürgermeister, Herrn Kay Machold, zum Wahlleiter und den Ehrenbürgermeister, Herrn Andreas Girbardt, zum stellvertretenden Wahlleiter für die Kommunalwahlen im Jahr 2024.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 30.11.2023

Machold

Vom Gemeinderat abgelehnte Drucksachen:

Beschluss-Nr. 148/2023 vom 23.11.2023

Der abgelehnte Beschluss lautet:

Es wird beschlossen, dem Goldisthaler Blasmusikanten e.V. für Beschaffungen und Reparaturen im Jahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von 750,00 Euro zu gewähren.

Ausgefertigt:

Goldisthal, den 30.11.2023

Machold

Dienstsiegel

Bürgermeister