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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 12/2023
1. Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung 2024 Ausfertigung 12.12.2023

Haushaltssatzung

der Stadt Neuhaus am Rennweg für das Haushaltsjahr 2024 vom 12. Dezember 2023

Auf Grund der §§ 19 und 57 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Neuhaus am Rennweg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

15.797.301 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.149.157 Euro

ab.

§ 2

(1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden für das Haushaltsjahr 2024 nicht festgesetzt.

(2) Kreditaufnahmen zur Umschuldung werden für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 350.000 Euro festgesetzt.

§ 3

Neue Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt für Investitionsmaßnahmen in den folgenden Finanzplanjahren werden nicht festgesetzt.

§ 4

Für die Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuer gilt die Satzung der Stadt Neuhaus am Rennweg über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in ihrer jeweils gültigen Fassung.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000 Euro festgesetzt.

§ 6

(1) Für über- und außerplanmäßige Ausgaben nach § 58 ThürKO gelten die Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg sowie der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Neuhaus am Rennweg in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(2) Es gilt der vom Stadtrat als Bestandteil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan. Zum Stellenplan wird der Bürgermeister ermächtigt, Vollzeitstellen mit zwei Teilzeitkräften zu besetzen; jedoch mit der Maßgabe, dass die wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden nicht überschreitet.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Neuhaus am Rennweg, den 12. Dezember 2023

Stadt Neuhaus am Rennweg

Scheler

Bürgermeister

Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg für das Haushaltsjahr 2024 vom 12. Dezember 2023 (§ 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung - ThürKO)

Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der ThürKO enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Neuhaus am Rennweg unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die Haushaltssatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg für das Haushaltsjahr 2024 vom 12. Dezember 2023 einschließlich Anlagen und Bestandteile liegt 2 Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes vom 02.01.2024 bis 16.01.2024 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg von Montag bis Mittwoch von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Die Haushaltssatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg für das Haushaltsjahr 2024 vom 12. Dezember 2023 einschließlich Anlagen und Bestandteile wird zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Neuhaus am Rennweg unter

https://www.neuhaus-am-rennweg.de/bekanntmachungen/index.php

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung der Stadt Neuhaus am Rennweg für das Haushaltsjahr 2024 vom 12. Dezember 2023 wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2024 an o. g. Stellen zu jedermanns Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.