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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 12/2023
1. Amtlicher Teil
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Vorbericht HH 2024 Stand 23.11.2023

Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024

STADT NEUHAUS AM RENNWEG

Herausgeber:

Stadt Neuhaus am Rennweg

Erstellung:

Hauptamt

Stand:

November 2023

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis I

1

Rückblick auf das Haushaltsjahr 2022 1

2

Überblick über das Haushaltsjahr 2023 8

3

Ausblick auf das Haushaltsjahr 2024 18

3.1

Erläuterungen 22

3.1.1

Einnahmen des Verwaltungshaushaltes 22

3.1.2

Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 23

3.1.3

Einnahmen des Vermögenshaushaltes 26

3.1.4

Ausgaben des Vermögenshaushaltes 27

3.2

Wirtschaftliche Beteiligungen 30

1 Rückblick auf das Haushaltsjahr 2022

Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nachwirkungen des mit der Corona- Pandemie verbundenen und in diesem Umfang noch nie dagewesenen Lockdowns des gesamten privaten und öffentlichen Lebens waren auch im Jahr 2022 noch deutlich spürbar.

Ende Februar 2022 begann der Krieg in der Ukraine, mit diesem Begann eine Energie- und Wirtschaftskrise in Europa, insbesondere in Deutschland. Erhebliche Kostensteigerungen bei Elektroenergie und Gas, aber auch bei Betriebsstoffen für KFZ strapazierten den städtischen Verwaltungshaushalt. Auch im Bausektor zogen die Preise nochmal kräftig an, weiterhin kam es zu Lieferverzögerungen.

Neben den wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges kam es auch zu einer menschlichen Tragödie, weil Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer in die Nachbarstaaten flüchteten. Auch in Neuhaus am Rennweg und in den Ortsteilen kamen Familien, überwiegend Frauen mit Kindern und ältere Personen hilfesuchend an, wurden erstversorgt und untergebracht.

Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg beschloss am 30.05.2022, die Betriebsführung für den BgA Bäderbetrieb bestehend aus Schwimmhalle am Rennsteig und Waldbad Bernhardsthal ab 01.01.2023 wieder durch die Stadt selbst zu übernehmen.

Dieser Beschluss war zu allererst damit begründet, die städtische Wärmeversorgung GmbH Neuhaus am Rennweg von dieser Zusatzaufgabe zu entlasten, damit diese sich unter den veränderten Rahmenbedingungen auf dem Energiesektor, aber auch im Rahmen der Klimaschutzziele vollumfänglich auf ihr Kerngeschäft - die Wärmeversorgung im Stadtgebiet - konzentrieren kann.

Trotz allem konnte das Jahr 2022 mit einem insgesamt zufriedenstellenden und gegenüber der Planung erheblich verbesserten Ergebnis abgeschlossen werden.

Grund hierfür waren enorm gestiegene Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2022 mit einem Rechnungsergebnis in Höhe von 6.208.725,57 €, dem höchsten Stand seit der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion 1990.

Bedauerlicherweise handelt es sich um einen sogenannten Einmal-Effekt (Besteuerung eines Veräußerungsgewinnes), der sich besonders Jahr 2024 durch eine deutlich geringere Schlüsselzuweisung und eine deutlich höhere Kreisumlage bei dann wieder reduziertem Gewerbesteueraufkommen verschlechternd auf die Leistungsfähigkeit auswirken wird.

Die Jahresrechnung 2022 weist folgendes Ergebnis aus:

Einnahmen und Ausgaben

Verwaltungshaushalt

16.065.193,31 €

Vermögenshaushalt

4.543.994,84 €

Gesamthaushalt

20.609.188,15 €

Im Rechnungsergebnis 2022 ist eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von 2.432.686,06 € (RE 2021: 678.404,36 €) enthalten. Demzufolge konnten alle laufenden Verpflichtungen für die Tilgung von Krediten oder aus kreditähnlichen Geschäften gedeckt werden und weiterhin eine freie Finanzspitze in Höhe von 1.929,871 € erwirtschaftet werden.

Der Schuldenstand nach dem Soll-Rechnungsergebnis entwickelte sich 2022 wie folgt:

Schuldenstand Stadt Neuhaus am Rennweg

zum 31.12.2021

5.312.922,84 €

abzüglich ordentliche Tilgung 2022

414.000,00 €

abzüglich Abgang HER aus 2021

136.025,00 €

zuzüglich Kreditaufnahme Umschuldung 2022

1.200.000,00 €

abzüglich Tilgung aus Umschuldung 2022

1.200.000,00 €

zuzüglich sonstiger Zugang Korrektur Vorjahr

1.158,39 €

Schuldenstand 31.12.2022

= 4.764.056,23 €

(entspricht = 541 €

je Einwohner)

Zum Vergleich dazu betrug die durchschnittliche Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände in Thüringen am 31.12.2021 615 € je Einwohner, die der Gemeinden und Gemeindeverbände im Landkreis Sonneberg am 31.12.2021 780 € je Einwohner.

Da die Liquidität durchgehend gewährleistet war, musste der Kassenkreditrahmen nicht in Anspruch genommen werden.

Seit 2019 erhoben die Banken und Sparkassen auch von öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften Verwahrentgelte für bestimmte Guthaben auf laufenden Konten.

Dies stellte auch bis Mitte 2022 hohe Anforderungen an das Liquiditätsmanagement der Stadtkasse.

Im Jahr 2022 sind absehbar letztmalig aufgrund der durchschnittlich guten Kassenlage 190,86 € Verwahrentgelte fällig geworden, 2019 waren es 805,82 €, 2020 304,85 € und 2021 407,66 €.

Weiterhin erheben die Banken und Sparkassen wieder vermehrt und höhere Kontoführungsgebühren auch von öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften. Im Jahr 2022 sind hierfür 2.797,10 € (RE 2021: 2.233,12 €) angefallen.

Zum 31.12.2022 wiesen alle Konten der Stadt einen positiven Bestand aus.

Der Kontenbestand betrug zum 31.12.2022 insgesamt 3.502.773,32 € (inkl. Rücklage zur Kassenbestandsverstärkung).

Der Rücklagenbestand per 31.12.2021 betrug 937.347,47 €. Mit Abschluss des Haushaltsjahres 2022 konnten der Rücklage 845.042,06 € zugeführt werden. Damit bezifferte sich auch der Endbestand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2022 auf 1.782.389,53 €.

Der im Rahmen der Jahresrechnung für 2018 gebildeten Sonderrücklage (Gebührenausgleichsrücklage für später entstehende Kosten auf den Friedhöfen) in Höhe von 311.103,26 € wurden in 2022 = 25.113,00 € entnommen, um den Kostendeckungsgrad für das Jahr 2022 zu erhöhen.

Der Bestand der Sonderrücklage beträgt zum 31.12.2022 = 163.266,58 € inkl. o.g. Zinsen in Höhe von 2.660,32 €.

Zusammen hatten die Einnahmen aus Steuern und Steuerbeteiligungen in Höhe von 10.728.413,23 € (RE Vorjahr: 8.473.013,95 €) mit ca. 67 % (Vorjahr 62 %) den Hauptanteil an den Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.

Das waren 1.218 € (Vorjahr 944 €) je Einwohner, der Landesdurchschnitt in Thüringen betrug im Jahr 2021 914 € je Einwohner.

Die Stadt erhielt 2022 Schlüssel- und Stabilisierungszuweisungen in Höhe von 904.386,70 € (REVJ: 682.920,07 €).

Zur Finanzierung der Kindergärten floss 2022 insgesamt eine Landespauschale in Höhe von 969.599,40 € an die Stadt. Das waren 56.343,96 € weniger als im Vorjahr, weil 2021 auch zusätzliche Erstattungen aufgrund zusätzlicher Aufwendungen im Rahmen der Corona-Pandemie gewährt wurden.

Für die Mitbenutzung von Kindergärten durch Familien von außerhalb wurden 2022 Betriebskostenpauschalen in Höhe von 341.055,37 € von anderen Städten und Gemeinden vereinnahmt. Das waren 145.055,37 € mehr als geplant und 103.316,32 € mehr als im Vorjahr.

Gründe waren eine höhere Anzahl auswärtiger Kinder sowie auch die Erhöhung der zu zahlenden Pauschale durch Verordnung des Freistaates.

Die Personalausgaben bezifferten sich im Jahr 2022 auf insgesamt 2.706.351,98 € (RE VJ: 2.610.558,47 €). Das waren 81.453,02 € weniger als geplant und ca. 17 % (Vorjahr 19 %) der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes.

Im Nachtrags-Stellenplan 2022 waren insgesamt 52,9 VbE (VJ: 48,4 VbE) vorgesehen, wobei 5 VbE gemäß Betriebsübergang des BgA Bäderbetrieb erst zum 01.01.2023 besetzt wurden.

Das Rechnungsergebnis für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand in Höhe von insgesamt 3.322.311,91 € (VJ: 3.412.148,92 €) lag um 134.582,09 € unter dem Haushaltsansatz in Höhe von 3.456.894 €.

Der Anteil an den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes betrug 21 % (Vorjahr 25 %).

Zuschüsse für laufende Zwecke wurden 2022 insgesamt in Höhe von 3.295.070,38 € (Vorjahr: 2.951.018,13 €) gezahlt. Das waren 218.480,38 € mehr als geplant.

Damit wurden rund 21 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes als Zuschüsse aufgewendet. Zieht man die Pflichtzuschüsse für die Kindertagesbetreuung in Höhe von insgesamt 2.703.693,97 € (Vorjahr 2.558.694,13 €) ab, verbleiben 591.376,41 € (Vorjahr 392.324,00 €) für Zuschüsse im freiwilligen Bereich.

Diese entsprechen nur noch 3,7 % (Vorjahr 2,9 %) der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes.

Aufgrund des stark erhöhten Gewerbesteueraufkommens im Jahr 2022 musste selbstverständlich auch mehr Gewerbesteuerumlage an den Freistaat Thüringen abgeführt werden. Diese bezifferte sich 2022 auf 528.122,48 € statt geplanter 355.000 €, ebenfalls ein seit 1990 noch nie da gewesener Betrag.

Kreisumlage war 2022 in Höhe von 3.746.809,42 € (RE VJ: 3.596.002,27 €) zu zahlen. Der Kreisumlagesatz betrug für 2022 = 42,041 % (2021 = 40,917 %, 2020 = 42,876 %). Mit 23 % (Vorjahr 26 %) stellt die Kreisumlage weiterhin den größten Ausgabeposten im Verwaltungshaushalt dar.

Die investiven Ausgaben betrugen 2022 insgesamt 2.059.839,78 € (REVJ: 3.654.849,88 €). Das waren 900.143,78 € mehr als geplant und 45 % der Ausgaben des Vermögenshaushaltes. Die Beschlussfassung für über- und außerplanmäßige Ausgaben im Investitionsbereich war vor allem für die Fertigstellung des Bürgerhauses als neuen Sitz der Stadtverwaltung, die Kaufpreiszahlung für einen Traktor im Bauhof, Beschaffungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr sowie für dringende Ersatzinvestitionen in der Schwimmhalle am Rennsteig erforderlich.

Für den Erwerb beweglichen Vermögens waren insgesamt 230.696 € veranschlagt, das Rechnungsergebnis beträgt 285.697,41 €. Mehrausgaben von 102.422,05 € waren mit dem Kaufpreis für den Traktor im Bauhof begründet. Weiterhin mussten zusätzlich 15.724,62 € für Spielgeräte für den neuen Spielplatz am Apelsberg aufgebracht werden.

Planmäßig wurden 88.815,03 € an Mietkaufraten für 2019 beschaffte Bauhoftechnik (LKW und Kehrmaschine) fällig.

Die geplante Ausschreibung für die Lieferung eines LF 10 für die Stützpunktfeuerwehr Neuhaus am Rennweg im Jahr 2023 (VE 400.000 €) musste im Frühjahr 2022 aufgehoben werden, da die potenziellen Anbieter in Anbetracht der langen Lieferzeit von 1,5 Jahren im bestehenden wirtschaftlichen Umfeld keine verbindlichen Preisgarantien geben konnten und stattdessen eine Stoffpreisgleitklausel analog der Bauwirtschaft angefragt haben. Da dies seitens der Stadt nicht zugesagt werden konnte, hat schlussendlich kein Bieter ein Angebot abgegeben. Für die bewilligten Fördermittel in Höhe von 85.000 € für das Jahr 2023 wird eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums angefragt.

Für Baumaßnahmen in der Stadt Neuhaus am Rennweg wurden 2022 Mittel in Höhe von 929.000 € in den Haushalt eingestellt, das Rechnungsergebnis beträgt 1.709.137,98 €. Somit sind 780.137,98 € mehr für Baumaßnahmen eingesetzt worden als geplant.

In dem Rechnungsergebnis in Höhe von 1.709.137,98 € sind gemäß Beschluss des Stadtrates 1.421.474,10 € an gebildeten neuen Haushaltsausgaberesten enthalten. Lediglich 287.663,88 € wurden tatsächlich aus Mitteln des Haushaltsjahres 2022 für Baumaßnahmen in Anspruch genommen.

Haushaltsausgabereste aus Vorjahren wurden ebenfalls gemäß Beschluss des Stadtrates in Höhe von 374.925,40 € mit Jahresabschluss 2022 in Abgang gestellt, weil die ursprünglich geplanten Investitionen wie z. B. Errichtung eines Pistenbully-Unterstandes oder der Teilabriss der ehemaligen Porzellanfabrik im Ortsteil Lichte nicht umgesetzt werden konnten.

Hinzu kommen weitere erhebliche Ausgaben für Baumaßnahmen aus abgearbeiteten Haushaltsausgaberesten der Vorjahre, z. B. Baumaßnahme Bürgerhaus mit 1.260.205,36 €, Baumaßnahme Ortsdurchfahrt L 1112 Scheibe-Alsbach mit 238.690,98 € zzgl. Unterlandstraße 1-11 mit 90.564,91 € sowie Errichtung von Bushaltebuchten mit 41.703,18 €. Bei allen genannten Maßnahmen handelt es sich um mehrjährige Maßnahmen mit Fertigstellungsterminen 2023 bzw. 2024.

Bei Zuschüssen für investive Zwecke kann im Jahr 2022 ein Rechnungsergebnis in Höhe von 65.004,39 € abgerechnet werden.

Darin enthalten ist ein überplanmäßig genehmigter Zuschuss an die Wärmeversorgung Neuhaus GmbH für Investitionen in der Schwimmhalle am Rennsteig in Höhe von 14.410,00 €.

Weiterhin hat die Stadt 2022 gemäß Beschluss des Stadtrates für das Projekt Weihnachtsland am Rennsteig im Jahr 2022 einen investiven Zuschuss in Höhe von 19.182,13 € an die IGR Rennsteig mbH geleistet.

An die AWO AJS gGmbh wurde ein investiver Zuschuss in Höhe von 27.200,00 € für den Kanalanschluss des Kindergartens im Ortsteil Steinheid sowie für die Erneuerung der Fernwärme-Verteilstation im Kindergarten Tausendfüssler in Neuhaus am Rennweg bewilligt.

Nach Abrechnung der Baumaßnahme Stützmauer Waschdorf im Ortsteil Lichte ergab sich die Notwendigkeit der Rückzahlung von Fördermitteln in Höhe von 4.212,26 €.

Neben einer planmäßigen Kredittilgung in Höhe von 414.000,00 € und einer Sondertilgung zur Umschuldung in Höhe von 1.200.000,00 € rundet eine Rücklagenzuführung in Höhe von 845.042,06 € den positiven Jahresabschluss 2022 ab. Der Bestand der allgemeinen Rücklage muss aber überwiegend bis zum Jahr 2024 verfügbar bleiben, um auch für das Jahr 2024 einen Haushaltsausgleich zu gewährleisten.

2 Überblick über das Haushaltsjahr 2023

Das Jahr 2023 ist in Deutschland wesentlich geprägt von einer seit Jahrzehnten nicht da gewesenen, außergewöhnlich hohen Inflation infolge der Energie- und Wirtschaftskrise, welche im Jahr 2022 infolge des Ukrainekrieges begonnen hatte. Von den enormen Preissteigerungen sind Wirtschaft, öffentliche und private Haushalte gleichermaßen betroffen. Insbesondere im Energiesektor (Strom und Gas, aber auch Kraftstoffe) ist die Verdoppelung gegenüber den bisherigen Aufwendungen umfassend dokumentiert.

Die hohe Inflation zog selbstverständlich auch höhere prozentuale Steigerungen der Löhne und Gehälter im Rahmen der Tarifverhandlungen nach sich. Auch der öffentliche Dienst ist davon betroffen. Der Tarifabschluss des Jahres 2023 für die Beschäftigen in Kommunen (TVöD-VKA) beinhaltet deshalb einen in der Vergangenheit noch die dokumentierten Inflationsausgleich verteilt auf die Jahre 2023 und 2024 sowie eine überdurchschnittliche hohe prozentuale Steigerung der Entgelte ab 2024. Für die Beamten wurde das Thüringer Gesetz zur angemessenen Alimentation der Beamten im Jahr 2023 bei der Anpassung der Haushaltsansätze berücksichtigt.

Der Investitionsbedarf /-stau in Stadt und Ortsteilen ist enorm hoch, nach aktueller Schätzung und aktuellen Baupreisen mehr als 100 Mio. €. Die gestiegenen Betriebskosten für Strom, Gas und Fernwärme mindern zusätzlich die ohnehin nicht ausreichenden Ansätze für eigentlich erforderliche Instandhaltungen. So wird der Investitionsstau an Gebäuden, baulichen Anlagen und Straßen absehbar noch weiter ansteigen.

Die Sicherstellung des Haushaltsausgleiches für das Haushaltsjahr 2023 ist deshalb als außergewöhnlich schwierig zu bezeichnen. In mehrmonatigen Haushaltsberatungen in den Ausschüssen des Stadtrates mussten Vorhaben priorisiert, überwiegend aber auch für die Finanzplanung gestrichen werden.

Infolgedessen werden nun 2023 und 2024 die mit dem Haushalt 2022 beschlossenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.080.000 € komplett nicht kassenwirksam.

Weiterhin mussten in der Finanzplanung ab 2025 umfassende Konsolidierungsmaßnahmen wie Erhöhungen der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer, Erhebung von Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst sowie - bereits ab 2023 - die Festsetzung einer Obergrenze von jährlich 3,5 Mio. € für die Personalkosten und damit auch Personalreduzierungen einkalkuliert werden. Diese werden im Stellenplan 2023 mit entsprechenden kw-Vermerken dokumentiert und untersetzt.

Beginnend von Februar bis Mai 2023 fand eine überörtliche Prüfung des Thüringer Rechnungshofes für die Haushaltsjahre 2018 bis laufend statt, in deren Ergebnis absehbar weitere Einsparmaßnahmen im Bereich der freiwilligen Aufgaben umgesetzt werden müssen und auch noch mehr Wert auf die Wirtschaftlichkeit im Rahmen der Erfüllung von Pflichtaufgaben zu legen ist. Der Prüfbericht lag bis Mitte November 2023 aber noch nicht vor.

Weiterhin wurde mit einiger zeitlicher Verzögerung die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen für die Jahre 2020 und 2021 im III. und IV. Quartal 2023 durch das Kreisprüfungsamt des Landratsamtes Sonneberg vorgenommen. Der Prüfbericht für das Jahr 2020 liegt vor und die Prüfungsfeststellungen werden im IV. Quartal 2023 bis Ende Januar 2024 gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde abgearbeitet sein. Der Prüfbericht für das Jahr 2021 wurde für Ende November 2023 in Aussicht gestellt, auch hier soll die Abarbeitung der Prüfungsfeststellungen bis Ende Januar 2024 abgeschlossen werden. Zeitliche Zielstellung für die jeweiligen Feststellungen der Ergebnisse und die Entlastungen ist die erste Sitzung des Stadtrates voraussichtlich Anfang März 2024.

Mit Beschluss des Haushaltsplanes 2023 wurden die Einnahmen und Ausgaben

im Verwaltungshaushalt auf

15.249.229 €

und im Vermögenshaushalt auf

2.039.669,

damit insgesamt auf

17.288.898 €

festgesetzt.

Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023 (Beschluss Nr. 397/34/2023) und über den Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 (Beschluss Nr. 396/34/2023) durch den Stadtrat erfolgte am 02.05.2023. Seitens der Rechtsaufsichtsbehörde wurden jedoch im Rahmen der Würdigung des Haushaltes die durch nicht genehmigungsfähige Neukreditaufnahmen finanzierten Verpflichtungsermächtigungen beanstandet und der Stadt aufgegeben, die Verpflichtungsermächtigungen so zu reduzieren, dass im Finanzplanungszeitraum bis 2026 keine Neukreditaufnahmen erforderlich werden.

Der Stadtrat ist mit Beschluss Nr. 400/35/2023 vom 19.06.2023 den Maßgaben der Rechtsaufsichtsbehörde beigetreten. Die Rechtsaufsichtsbehörde erteilte mit Bescheid vom 10.07.2023 die Eingangsbestätigung mit Zulassung der vorzeitigen Bekanntmachung.

Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 vom 11.07.2023 erfolgte im Amtsblatt Nr. 07/2023 vom 28.07.2023.

Gemäß § 60 ThürKO war der Erlass einer 1. Nachtragshaushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2023 durch den Stadtrat am 04.10.2023 (Beschluss Nr. 431/37/2023) geboten, da sich wesentliche Änderungen in Einnahmen und Ausgaben gegenüber der ursprünglichen Haushaltssatzung 2023 abzeichnen und insbesondere zusätzliche Ausgaben im Vermögenshaushalt geleistet werden mussten.

Weiterhin wurde mit der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Finanzplanes und des Investitionsprogrammes für die Jahre 2022 bis 2026 (Beschluss Nr. 430/37/2023) vom 04.10.2023 dokumentiert, wann die erforderlichen Ersatzbeschaffungen für Fahrzeuge für die Feuerwehr und den Bauhof ohne Neu-Kreditaufnahme erfolgen können.

Insgesamt wurde das Haushaltsvolumen mit dem 1. Nachtragshaushalt 2023 wie folgt erhöht:

bisher

um

auf nunmehr

Verwaltungshaushalt

15.249.229 €

60.002 €

15.309.231 €

In der Gesamtbetrachtung war die Erhöhung des Haushaltsvolumens um 0,6 % als nicht erheblich zu bezeichnen, dennoch bedurften einige Änderungen in der Einzelbetrachtung einer Gesamtgenehmigung durch einen Beschluss des Stadtrates.

In allen Finanzplanungsjahren kann gemäß der aktualisierten Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit zum 1. Nachtragshaushalt eine Verbesserung des Ergebnisses aus der laufenden Rechnung dokumentiert werden. Trotzdem müssen auch nach aktualisierter Finanzplanung in den Jahren 2023 und 2024 erhebliche Rücklagenentnahmen zum Haushaltsausgleich erfolgten. Diese sind auf erhebliche Steuerschwankungen in den Vorjahren, insbesondere den Einmaleffekt einer steuerpflichtigen Unternehmensveräußerung im Jahr 2022, zurückzuführen. Der Landesgesetzgeber hat aufgrund des Vorkommens solcher Steuerschwankungen auch bei anderen Kommunen geplant, die Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung hinsichtlich der Verwendung von Rücklagemitteln im Verwaltungshaushalt, soweit dort Fehlbeträge auf Steuerschwankungen zurückzuführen sind, anzupassen und solche Fälle rechtlich zu untersetzen.

Im Vermögenshaushalt wurden Verpflichtungsermächtigungen für die Ersatzbeschaffung eines LF 10 für die Stützpunktfeuerwehr Neuhaus am Rennweg in Höhe von 400.000 € für das Jahr 2026 wieder neu festgesetzt.

Insgesamt umfassen die Verpflichtungsermächtigungen nunmehr für die Jahre 2024 bis 2026 in Summe 976.582 €, davon 576.982 € für die Baumaßnahmen im 2. BA in der Sonneberger Straße in Neuhaus am Rennweg und 400.000 € eben für das LF 10.

Die Ersatzbeschaffungen für zwei neue Fahrzeuge im Bauhof können voraussichtlich jeweils 2026 und 2027 erfolgen. Diese sind im Finanzplan zwar dokumentiert, aber es werden mit dem 1. Nachtragshaushalt 2023 noch keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

Neu-Kreditaufnahmen sind 2023 und auch in den Finanzplanungsjahren nicht genehmigungsfähig und auch nicht geplant.

Seitens der Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit Bescheid vom 18.10.2023 die Eingangsbestätigung und die Zulassung der vorzeitigen Bekanntmachung erteilt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 vom 18.10.2023 wurde im Amtsblatt Nr. 10/2023 vom 27.10.2023 bekannt gemacht.

Ebenfalls in der Sitzung des Stadtrates am 04.10.2023 wurde das Touristische Entwicklungskonzept für die Stadt Neuhaus am Rennweg (Beschluss Nr. 425/37/2023) und die Antragstellung auf erneute staatliche Anerkennung als Erholungsort im Jahr 2024 (Beschluss Nr. 426/37/2023) bestätigt. Beginnend ab dem Haushaltsjahr 2024 sollen - nach Maßgabe des Haushaltes - in einem 10-Jahres-Zeitraum umfassende Maßnahmen zur touristischen Entwicklung der Stadt und der Ortsteile gemäß den beschlossenen und zeitlich priorisierten Handlungsempfehlungen kurz-, mittel- und langfristig umgesetzt werden.

Zur Finanzierung dieser Maßnahmen sollen vor allem die Sonderzuweisungen für Erholungsorte dienen. Bekanntlich wurden an Erholungsorte in Thüringen 2020 und 2021 Zuweisungen für die Corona-bedingten Einnahmeausfälle gewährt, die Stadt hatte 2020 131.992,82 €und 2021 135.417,60 € erhalten, deren Verwendung wurde jeweils durch gesonderte Beschlussfassung des Stadtrates untersetzt.

Für 2023 wurden der Stadt durch das TMIK mit Bescheid vom 11.10.2023 basierend auf einer nur für das Jahr 2023 geltenden Richtlinie 171.246,93 € zugewiesen. Ab dem Jahr 2024 sollen diese Zuweisungen lt. TMIK im ThürFAG untersetzt und verstetigt werden.

Damit die Stadt auch langfristig mit diesen wichtigen Mitteln arbeiten kann, ist eben die erneute staatliche Anerkennung als Erholungsort auch über das Jahr 2025 hinaus so wichtig.

Am 19.06.2023 hatte der Stadtrat beschlossen, am Standort ehemalige Rennsteigsporthalle in Neuhaus am Rennweg und am Standort ehemaliger Jugendclub im Ortsteil Piesau wieder Jugendfreizeiteinrichtungen zu etablieren.

Fortfolgend bestätigte der Stadtrat am 04.10.2023, dass die Stadt ab 01.01.2024 wieder selbst die Trägerschaft für die offene Kinder- und Jugendarbeit gemäß SGB VIII in der Stadt und den Ortsteilen übernimmt. Die entsprechende Vereinbarung mit dem Landkreis Sonneberg wurde Anfang November 2023 abgeschlossen und die entsprechenden Stellenausschreibungen für Sozialarbeiter im Umfang von 1,5 VbE wurden Ende November 2023 veröffentlicht.

Seit 01.01.2023 hat die Stadt die Betriebsführung für den Kommunalen Bäderbetrieb BgA, bestehend aus Schwimmhalle am Rennsteig und Waldbad Bernhardsthal, wieder selbst übernommen und führt den BgA im Haushalt im UA 5730 erneut als unselbständigen Regiebetrieb.

Mit dem 1. Nachtragshaushalt 2023 konnte aber die Gesamtsumme der Personalausgaben für das Jahr 2023 von bisher 3.362.200 € um 84.050 € zunächst auf 3.278.150 € reduziert werden. Der Anteil an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes umfasst nunmehr 21 %.

Der Stellenplan zum 1. Nachtragshaushalt 2023 beinhaltet Stellen im Umfang von insgesamt 53,45 VbE, davon 3,0 VbE für Beamte und 50,45 VbE für Tarifbeschäftigte. Stellen für Tarifbeschäftigte im Umfang von 3,6 VbE erhielten einen kw-Vermerk.

Die Gesamtsumme für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand musste aus eingangs beschriebenen Gründen mit dem 1. Nachtragshaushalt 2023 von bisher 4.511.891 um 163.657 € auf 4.675.548 € erhöht werden. Das sind nunmehr 31 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes.

Der Schuldenstand nach dem Soll-Rechnungsergebnis entwickelt sich 2023 wie folgt:

Schuldenstand Stadt Neuhaus am Rennweg

zum 31.12.2022

4.764.056,23 €

abzüglich ordentliche Tilgung 2022

469.000,00 €

Schuldenstand 31.12.2023

= 4.295.056,23 €

(entspricht = 489 €

je Einwohner)

Der Bestand der allgemeinen Rücklage per 31.12.2022 betrug 1.782.389,53 €. Gemäß 1. Nachtragshaushalt 2023 musste von einer erforderlichen Rücklagenentnahme im Jahr 2023 in Höhe von 750.561 € ausgegangen werden. Jedoch zeichnen sich mit Mehreinnahmen aus Gewerbesteuern von ca. 400.000 € laut Anordnungssoll Stand November 2023 und Mehreinnahmen aus Zuweisungen und Erstattungen für Kindergärten von ca. 74.000 € erhebliche Abschlussverbesserungen für das Jahr 2023 ab und es wird voraussichtlich nur eine geringere Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von ca. 290.000 € erforderlich sein. Damit beziffert sich der voraussichtliche Endbestand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2023 auf ca. 1.492.000 €, welcher aber absehbar in den Finanzplanjahren 2024 und 2025 zum Ausgleich des Haushaltes fast vollständig entnommen werden muss.

Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden mit Stand 1. Nachtragshaushalt 2023 insgesamt 1.306.877 € veranschlagt.

Im Rahmen der für 2023 geplanten Investitionen bildeten die Fertigstellung des Bürgerhauses in der Marktstraße 2 als neuer Sitz der Stadtverwaltung (Inbetriebnahme am 10.07.2023) sowie die Fertigstellung der Ortsdurchfahrt der L 1112 Scheibe-Alsbach/Limbach die beiden Hauptschwerpunkte. Beide Investitionsmaßnahmen sind noch nicht vollständig endabgerechnet. Die Kostenfeststellungen und die Verwendungsnachweise für die gewährten Fördermitteln werden deshalb erst 2024 vollendet werden können.

Mit Beschlussfassungen vom 19.12.2023 und 06.02.2023 hat der Stadtrat das Bauprogramm für den 2. BA der Gemeinschaftsmaßnahme Ortsdurchfahrt der L 1145 in Neuhaus am Rennweg Sonneberger Straße bestätigt und das Vorhaben wurde mit Beschluss über den Haushaltsplan 2023 sowie den Nachtragshaushaltsplan 2023 mit entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen für die Finanzplanjahre finanziell untersetzt. Damit kann der jahrzehntelange bauseitige Notstand an dieser für die Stadt und die gesamte Rennsteigregion wichtigen Verkehrsader endlich beseitigt werden und auch für die dortigen Anlieger erfolgt durch den Zweckverband Rennsteigwasser endlich der lange schon priorisierte Anschluss an die öffentliche Kanalisation und Kläranlage.

Baubeginn für die Gemeinschaftsmaßnahme war im IV. Quartal 2023 - zunächst geht der Zweckverband Rennsteigwasser mit den erforderlichen Tiefbaumaßnahmen für Trinkwasserleitungen und Abwasserkanäle in der Straße Zur Alten Mutter voran, durch die TEN wurden bereits die Hausanschlussarbeiten im Verlauf der Sonneberger Straße durchgeführt.

Im Frühjahr 2024 erfolgt dann bis 2025 eine halbseitige Sperrung in der Sonneberger Straße und ab diesem Zeitpunkt ist die Stadt mit Gehwegbau, Erneuerung Straßenbeleuchtung, Errichtung von Bushaltestellen und Hydranten an der Maßnahme direkt beteiligt.

Die Stadt beteiligt sich auch im Jahr 2023 durch entsprechende Investitionszuschüsse an dringend erforderlichen Investitionsmaßnahmen an den Kindergärten im Stadtgebiet. So sollen gemäß Beschluss Nr. 04/H25/2023 des Haupt- und Finanzausschusses für die Sanierung von zwei Sanitärbereichen im Kindergarten „Tausendfüssler“ 30.800 € und für die Erstellung von Brandschutzkonzepten und den Einbau von Brandschutztüren in den Kindergärten „Tausendfüssler „und „Kinderland am Apelsberg“ insgesamt 15.500 € als Zuschuss an den Träger der Kindergärten gezahlt werden.

Auch die Behebung sicherheitsrelevanter baulicher und technischer Mängel in der Schwimmhalle am Rennsteig war im Jahr 2023 mit einem Umfang von über 200.000 € ein priorisierter Investitionsschwerpunkt. Durch gezielten Mitteleinsatz für Investitionen in die TGA soll die eigentlich erforderliche umfassende Sanierung der Schwimmhalle zeitlich noch etwas verschoben und der Erhalt und die Öffnung der Schwimmhalle, insbesondere auch für den Schwimmunterricht der staatlichen Schulen gewährleistet werden.

Auch wichtige Ordnungsmaßnahmen stehen auf der Agenda des Jahres 2023. So konnte nach jahrzehntelangen Bemühungen die Stadt im Wege einer Erbschaft nunmehr das Eigentum an der Schrottimmobilie Sonneberger Straße 34 in Zentrum der Stadt Neuhaus am Rennweg erlangen. Auch wenn hierfür eine Zwangssicherungshypothek über ca. 38.000 € abgelöst werden musste, kann nun in den Folgejahren endlich der Abbruch der baulichen Ruine geplant und ein städtebaulicher Missstand im Sanierungsgebiet beseitigt werden.

Im Wege einer 100%-Förderung ist es außerdem 2023 möglich geworden, einen Teilabriss der ehemaligen Porzellanfabrik im Ortsteil Lichte (ehemaliges Zierporzellanwerk ZIPOLI) im Umfang von ca. 149.000 € vorzunehmen. Die Stadt hatte im Jahr 2019 diese Industriebrache im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens sehr kostengünstig erworben und plant seitdem einen teilweisen Rückbau und für die noch nutzbaren Gebäudeteile eine sinnvolle Nachnutzung direkt an der Ortsdurchfahrt der B 281 in Lichte.

Bezüglich des noch umzusetzenden 1. BA des erforderlichen Ausbaus der Ortsdurchfahrt der B 281 im Ortsteil Lichte wurde im Jahr 2023 das Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durch das TLBV bzw. ThürLVwA durchgeführt und dokumentiert. Derzeit wird von einer Bauausführung eventuell ab 2028 ausgegangen, wobei eine Kostenberechnung noch nicht vorliegt und die Gesamtfinanzierung des Vorhabens deshalb bei der Stadt noch nicht dokumentiert werden kann. Diese liegt derzeit auch noch außerhalb des mittelfristigen Finanzplanungszeitraumes.

3 Ausblick auf das Haushaltsjahr 2024

Die europa- und weltweiten Krisenherde - beginnend mit der Corona-Pandemie im Jahr 2020 und 2021, über den Ukrainekrieg seit dem Jahr 2022 und der damit verbundenen Energie- und Wirtschaftskrise, die ungewöhnlich hohe Inflation seit dem Jahr 2023, der Krieg in Nah-Ost seit Herbst 2023, der umfassend thematisierte Klimaschutz und die diesbezüglichen Beschlussfassungen des Bundes und der Länder - diese Aufzählung erhebt ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit - haben auch im Jahr 2024 umfassende direkte und indirekte Auswirkungen auf die Wirtschaft, auf die privaten Haushalte und selbstverständlich auch auf die öffentlichen Haushalte und somit auch auf den Haushalt der Stadt Neuhaus am Rennweg.

Ohnehin hat die über Jahrzehnte zu geringe Finanzausstattung der Städte und Gemeinden inzwischen zu einem wohl nicht mehr aufzuholenden Instandhaltungsstau geführt, der es nunmehr unausweichlich erforderlich macht, umfassende Aufgabenkritik zu üben und das verschlissene Anlagevermögen sogar zur Veräußerung vorzusehen. Sehr unpopuläre Maßnahmen stehen auf der Agenda der Städte und Gemeinden, nur wenige davon liegen in ihrer eigenen ursächlichen Verantwortung.

Der Spagat zwischen berechtigten Erwartungen der Einwohnerinnen und Einwohner und den stark reduzierten Möglichkeiten für Entwicklung und Gestaltung ist mit einen umfassenden Gleichgewichtsverlust verbunden.

Zu all dem kam im Landkreis Sonneberg Ende 2023 noch eine Verschärfung der umfassenden Liquiditätskrise des regionalen Gesundheitskonzerns REGIOMED hinzu, der den Landkreis zwingt, ab 01.01.2024 die Betriebsführung für die Krankenhäuser, MVZ und Pflegeeinrichtungen wieder selbst zu übernehmen. Absehbar ist, dass sich durch den Wechsel der Betriebsführung allein die Wirtschaftlichkeit des Betriebes von gesundheitlichen Einrichtungen nicht bewerkstelligen lässt. Grundsätzlich muss eine eigenwirtschaftliche Betreibung ohne Zuschuss aus dem öffentlichen Kreishaushalt umfassend in Frage gestellt werden.

Die Städte und Gemeinden des Landkreises Sonneberg sind hiervon nicht direkt betroffen, wohl aber indirekt über die Kreisumlage, welche der Landkreis Sonneberg absehbar für die Finanzierung dieser zusätzlichen Belastungen nach oben anpassen muss.

Zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Haushaltsplanes 2024 konnte seitens des Landratsamtes Sonneberg aber noch kein Orientierungswert für einen geänderten Kreisumlagesatz 2024 gegeben werden, so dass auf Empfehlung und mit Einverständnis der Rechtsaufsichtsbehörde zunächst mit den Vorjahressätzen geplant werden muss.

Mit dem vorliegenden Haushaltsplan 2024 werden die Einnahmen und Ausgaben

im Verwaltungshaushalt auf

15.797.301 €

und im Vermögenshaushalt auf

3.149.157,

damit insgesamt auf

18.946.458 €

festgesetzt.

Sämtlichen Berechnungen je Einwohner für das Jahr 2023 liegt die vom Thüringer Landesamt für Statistik zum 31.12.2022 festgestellte Einwohnerzahl der Stadt Neuhaus am Rennweg von 8.927 Einwohnern zugrunde. Das sind 149 Einwohner oder 1,7 % mehr als zum 31.12.2021.

Kreditaufnahmen sind im Jahr 2024 nur zur Umschuldung in Höhe von 350.000 € vorgesehen.

Die Verschuldung der Stadt Neuhaus am Rennweg wird unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgung in Höhe von 469.000 € Höhe zum 31.12.2024 voraussichtlich ca. 3.826.046 € betragen, das wären 429 € je Einwohner.

Weiterhin bestehen zum 31.12.2023 Zahlungsverpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften (Mietkaufverträge für Bauhoftechnik) in Höhe von 25.155 €, diese entsprechen 3 € je Einwohner.

Die Bürgschaft für die Wohnungsbau- und Wohnungsförderungsgesellschaft mbH in Höhe von ursprünglich 3.108.000 € (für Altschulden der Wohnungswirtschaft der ehemaligen DDR) valutierte am 30.09.2023 noch mit ca. 425.943,80 €.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000 € begrenzt.

Neue Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre werden mit der Haushaltssatzung 2024 in Anbetracht der allgemeinen unbeständigen Rahmenbedingungen nicht festgesetzt.

In den Jahren 2024, 2025 und 2026 werden aber Verpflichtungsermächtigungen des Jahres 2023 in Höhe von insgesamt 976.582 € fällig, davon 576.582 € für den 2. BA der Gemeinschaftsmaßnahme Ortsdurchfahrt der L 1145 in Neuhaus am Rennweg, Sonneberger Straße und 400.000 € für die Beschaffung eines LF 10 für die Stützpunktfeuerwehr Neuhaus am Rennweg.

Für die Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuer betragen die Hebesätze 2024 - entsprechend der Satzung der Stadt Neuhaus am Rennweg über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in ihrer jeweils gültigen Fassung unverändert

Grundsteuer A

287 v. H. in der Gesamtstadt

Neuhaus am Rennweg

(Landesdurchschnitt Thür. 2022: 303 v.H.)

Grundsteuer B

389 v. H in der Gesamtstadt

Neuhaus am Rennweg

(Landesdurchschnitt Thür. 2022: 439 v.H.)

Gewerbesteuer

395 v. H. in der Stadt Neuhaus am Rennweg

(Landesdurchschnitt Thür. 2022: 410 v.H.)

Im Jahr 2024 ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 1.181.174 € erforderlich. Der Bestand der allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2024 voraussichtlich noch 310.826 €. Dieser wird absehbar durch eine weitere Entnahme im Jahr 2024 in Höhe von 283.613 € auf 27.213 € und damit vorübergehend unter den erforderlichen Mindestbestand gemäß ThürGemHV von ca. 301.000 € absinken. Ab dem Jahr 2026 kann die allgemeine Rücklage wieder schrittweise aufgefüllt werden.

Im Haushaltsjahr 2024 muss zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes absehbar eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 826.661€ vorgenommen werden.

Der Fehlbetrag aus der laufenden Rechnung wird voraussichtlich 1.326.122 € betragen. Ab dem Jahr 2025 sind aufgrund aktueller Vorausschau wieder Zuführungen zum Vermögenshaushalt, zunächst mindestens in Höhe der Pflichtzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung, fortschreitend aber auch darüber hinaus möglich, so dass ab 2026 wieder von einer freien Finanzspitze gesprochen werden kann.

Dies war bereits bei der Haushalts- und Finanzplanung 2023 vorausschauend für das Jahr 2026 so dokumentiert und wird mit der aktualisierten Planung weiter so bestätigt.

Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass die aktuellen Planungen vom Prinzip strengster Sparsamkeit geprägt sind, dies mit dem Ziel, zukünftig Handlungsspielraum zurückzugewinnen.

Schwerpunkt der Investitionstätigkeit bleibt zunächst die weiter die Verkehrsinfrastruktur - der Stadtrat hat in den Jahren 2022 und 2023 das Vorhaben 2. BA der Gemeinschaftsmaßnahme Ortsdurchfahrt der L 1145 in Neuhaus am Rennweg, Sonneberger Straße priorisiert und dies mit der Beschlussfassung über den Haushalt und Nachtragshaushalt 2023 sowie der Fortschreibung des Finanzplanes und des Investitionsprogrammes 2022 bis 2026 dokumentiert.

Trotz angespannter Haushaltslage bieten wie bereits beschrieben die Sonderzuweisungen für Erholungsorte auch 2024 einen gewissen Handlungsrahmen für die Umsetzung weiterer kleinere Investitionsvorhaben.

3.1 Erläuterungen

3.1.1 Einnahmen des Verwaltungshaushaltes

Die Einnahmen aus Steuern und Steuerbeteiligungen umfassen 2024 insgesamt 9.225.943 € (Plan Vorjahr 9.135.570 €), das sind 1.033 € (Vorjahr 1.042 €) je Einwohner und 58 % (Vorjahr 60 %) der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.

Die im Vergleich zum Landesdurchschnitt vergleichbarer Größenordnung hohe eigene Steuerkraft hat sich trotz der umfassenden Krisenjahre seit 2020 stabilisiert und verfestigt. Trotzdem unterliegt insbesondere das Aufkommen bei Gewerbesteuern, aber auch die Beteiligung an Einkommen- und Umsatzsteuer, unter den aktuellen und absehbaren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bzw. deren ständiger Veränderung einem gewissen Planungsrisiko für die Zukunft. Die Ansätze für die Beteiligung an Einkommen- und Umsatzsteuer für 2024 ff. beruhen auf den aktuellen zentralen Steuerschätzungen vom Oktober 2023.

Die Stadt Neuhaus am Rennweg kann im Jahr 2024 auf der Grundlage von übermittelten Modellberechnungen mit Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1.200.718 € (Plan Vorjahr 1.472.466 €) rechnen. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist mit der gestiegenen eigenen Steuerkraft im Berechnungszeitraum, insbesondere im Jahr 2022, begründet.

Mehrbelastungsausgleich für den übertragenen Aufgabenkreis, weitere allgemeine Zuweisungen nach ThürFAG und Einnahmen aus Umlagen summieren sich 2024 voraussichtlich auf insgesamt 606.000 € (Plan Vorjahr: 575.945 €).

Allgemeine Zuweisungen und Umlagen umfassen 2024 einen Anteil von 11 % (Vorjahr 13 %) der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb werden 2024 insgesamt in Höhe von 3.433.979 € (Plan Vorjahr 3.330.008 €) veranschlagt. Das entspricht 385 € (Vorjahr 379 €) pro Einwohner und analog des Vorjahres 22 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.

Enthalten sind 970.000 € Einnahmen aus der Landespauschale für die Kindergärten und 339.500 € Betriebskostenpauschalen von anderen Städten und Gemeinden für die Mitbenutzung von Kindergärten.

Die sonstigen Finanzeinnahmen werden insgesamt in Höhe von 1.330.661 € geplant.

Zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes müssen darunter 2024 absehbar vom Vermögenshaushalt 826.661 € (Plan Vorjahr 277.353 €) zugeführt werden.

Aus Konzessionsabgaben werden aufgrund der geschlossenen Verträge für die Energie- und Gasversorgung insgesamt 294.000 € (Plan Vorjahr 304.483 €) an die Stadt fließen. Gewinnanteile (Dividenden) aus der Beteiligung an der Thüringer Energie AG über den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen werden wie im Vorjahr in Höhe von 87.000 € erwartet.

3.1.2 Ausgaben des Verwaltungshaushaltes

Personalausgaben werden für das Jahr 2024 unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses 2023 in Höhe von 3.556.660 € (Plan Vorjahr 3.278.150 €) veranschlagt. Das sind wie im Vorjahr 22 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes.

Die vom Stadtrat mit der Beschlussfassung über den Haushalt 2023 festgelegte Personalkostenobergrenze für die Jahre 2023 und 2024 wird damit 2024 um 56.660 € überschritten. Dies ist mit einer neuen zusätzlichen, aber zunächst für 2024 und 2025 befristeten Stelle im Umfang von 1,0 VbE für einen hauptamtlichen Wegewart gemäß am 04.10.2023 beschlossenem Touristischem Entwicklungskonzept und mit neuen zusätzlichen Stellen im Umfang von 1,5 VbE für die Sozialarbeiter für die offene Kinder- und Jugendarbeit gemäß Stadtratsbeschluss vom 04.10.2023 und abgeschlossener Vereinbarung mit dem Landkreis Sonneberg begründet.

Ohne diese neuen zusätzlichen Stellen würden die Personalkosten im Jahr 2024 insgesamt 3.393.600 € betragen.

Im Stellenplan sind für 2024 insgesamt 54,20 VbE (Vorjahr: 53,45 VbE) vorgesehen.

Stellen im Umfang von 2,6 VbE sind mit einem kw-Vermerk versehen, um die geplanten Personalkostenreduzierungen verbindlich zu dokumentieren.

Bestehende befristete Arbeitsverhältnisse sollen auslaufen und nicht verlängert werden, im Falle von Eintritt in den Ruhestand sollen die gekennzeichneten Stellen nicht wieder besetzt werden. So können die Einsparmaßnahmen mindestens sozial verträglich gestaltet werden.

Eine Stelle im Umfang von 1,0 VbE für einen eigenen Systemadministrator ist bereits zum 01.09.2023 zusätzlich eingespart worden, hier wird seitdem alternativ über Dienstleistungsverträge die IT-technische Arbeitsfähigkeit und Datensicherheit gewährleistet.

Für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand werden 2024 Ausgaben im Umfang von insgesamt 4.177.251 € (Plan Vorjahr 4.511.891 €) veranschlagt, davon 1.030.080 € für innere Verrechnungen. Insgesamt umfasst diese Ausgabengruppe 26 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes.

Die Ansätze für Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen sind - wie in den Vorjahren - auch weiterhin auf ein erforderliches Mindestmaß beschränkt worden.

Regelmäßig konnten und können die Ansätze für Instandhaltungen im Haushalt nicht ausreichend bemessen werden. Dies schlägt sich in einem erheblichen Instandhaltungsstau, fortfolgend Investitionsstau, für die Folgejahre nieder.

Die Substanz von Gebäuden, technischen Anlagen, Straßen und Gehwegen konnte aufgrund der in den letzten Jahren dauerhaft unzureichenden Finanzausstattung der Gemeinden durch das Land Thüringen im Allgemeinen und aufgrund des inzwischen auf 108 km² vergrößerten Neuhäuser Stadtgebietes im Besonderen nur unzureichend erhalten werden und ist deshalb inzwischen teilweise stark geschädigt.

Gestiegene Kosten u. a. für Elektroenergie und Gas (Wegfall der „staatlichen Bremsen“), Fernwärme und Versicherungen mussten aber einkalkuliert werden. Hierfür musste die Gesamtsumme der Ansätze in der Gruppierung 54 - Bewirtschaftung - gegenüber dem Vorjahr nochmals auf nunmehr 915.625 erhöht werden. Gegenüber dem Jahr 2022 ist das ein Anstieg um 95 %!

Die gesetzlichen Vorgaben zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung (E-Government-Gesetz, Onlinezugangsgesetz, diverse EU-Richtlinien, E-Rechnung und E-Akte) stellen auch die Stadt Neuhaus am Rennweg vor große Aufgaben und damit Ausgaben.

Da bisher einheitliche Vorgaben für Vorgänge und Formulare fehlen, muss davon ausgegangen werden, dass bei zahlreichen Verwaltungen viele unnötige Ausgaben entstehen werden, da quasi jede öffentliche Verwaltung ihre eigenen Verfahren plant und umsetzt. Wünschenswert wäre mindestens doch Einheitlichkeit und Mehrfachnutzen auf Landkreisebene.

Die geplante Kooperation mit 4 anderen öffentlichen Verwaltungen musste aufgrund der vorliegenden Haushaltslage bereits Anfang 2023 aber abgesagt und verschoben werden.

Die Fertigstellung der Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes ist gemäß Beschluss des Stadtrates nun für das Jahr 2024 terminiert. Hierfür sind 60.000 € an Honorarleistungen für ein Planungsbüro im Haushalt veranschlagt. Diese sind untersetzt mit einer Förderung aus dem Städtebauförderungsprogramm in Höhe von 40.000 €.

Für Beratungsleistungen hinsichtlich Energiemanagement, insbesondere zur Umsetzung des zusammen mit der TEAG und der EnergieEffizienz GmbH erarbeiten und vom Stadtrat beschlossenen Konzeptes „Projekt im Quartier (PIQ) für das Wohngebiet am Apelsberg“ werden 2024 86.500 €, untersetzt mit einer Förderung von KfW und TMUEN von 82.175 €, geplant.

Zuschüsse für laufende Zwecke werden im Jahr 2024 in Höhe von 3.324.390 € (Plan Vorjahr 3.109.745 €) geplant. Insgesamt werden wie im Vorjahr ca. 21 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes als Zuschüsse aufgewendet.

Zieht man die Pflichtzuschüsse für die Kindertagesbetreuung in Höhe von 3.206.000 € (Plan Vorjahr 2.976.155 €) und für den Vertrag Fundtierwesen in Höhe von 3.300 € ab, verbleiben nur 115.090 € für Zuschüsse im freiwilligem Bereich. Diese entsprechen nur noch rund 0,7 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes.

Zinsen für Kredite werden 2024 fällig in Höhe von 54.000 €, hier profitiert die Stadt noch von den äußerst zinsgünstigen Kommunaldarlehen inkl. Umschuldung aus den letzten Jahren.

Für die Inanspruchnahme des Kassenkreditrahmens beziehungsweise für die Verzinsung der Sonderrücklage im Kassenbestand werden insgesamt 2.000 € veranschlagt.

Eine Gewerbesteuerumlage an den Freistaat Thüringen wird entsprechend des Aufkommens an Gewerbesteuern und des geltenden Umlagesatzes von 38 v.H. in Höhe von 392.000 €.

Für die Verzinsung von Gewerbesteuererstattungen werden insgesamt 10.000 € geplant.

Die Kreisumlage wird in Höhe von 4.281.000 € (Plan Vorjahr 3.783.788 €) basierend auf den vorliegenden Umlagegrundlagen und gemäß Umlagesatz des Landkreises Sonneberg über den Kreishaushalt 2023 veranschlagt. Der Umlagesatz beträgt für 2023 42,826 %.

Die Kreisumlage umfasst im Jahr 2024 damit erneut 27 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes und damit wieder den größten Ausgabeposten des Haushaltes der Stadt im Jahr 2024.

Tendenziell steht aufgrund der REGIOMED-Krise und der Übernahme der Betriebsführung für die Gesundheitseinrichtungen durch den Landkreis Sonneberg ein weiteres Ansteigen der Kreisumlage zu befürchten.

3.1.3 Einnahmen des Vermögenshaushaltes

Im Haushaltsjahr 2024 ist zum Haushaltsausgleich voraussichtlich eine Rücklagenentnahme in Höhe von 1.151.174 € erforderlich. Das sind 36 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes und 6 % der Einnahmen des Gesamthaushaltes.

Weiterhin müssen absehbar 30.000 € aus der Sonderrücklage Gebührenausgleich für die Friedhöfe entnommen werden. Dem soll aber durch eine aktualisierte Gebührenkalkulation sowie nachfolgend dem Erlass einer für alle Ortsteile vereinheitlichten Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung Anfang 2024 entgegengewirkt werden.

Die Stadt Neuhaus am Rennweg erwartet im Jahr 2024 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen in Höhe von insgesamt 760.783 €. Das sind 24 % der Einnahmen des Vermögenshaushaltes.

Im Gesamtbetrag enthalten sind bereits beschiedene nicht zweckgebundene Mittel in Höhe von 249.750 € gemäß der kommunalen Investitionsoffensive des Freistaates Thüringen, die leider aber voraussichtlich 2024 ausläuft und somit letztmalig in diesem Jahr gewährt wird.

Erstattungen und Ausgleichszahlungen für entfallene Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen wird die Stadt 2024 beim Freistaat Thüringen in Höhe von 237.200 € anfordern, wobei hier eine Neuregelung aus 2023 zu beachten ist, nach der keine Abschlagszahlungen während der Baumaßnahmen mehr erfolgen, sondern erst nach Endabrechnung der jeweiligen Maßnahme mit einer Ausgleichsleistung gerechnet werden kann. 2024 sollen die Ausgleichsleistungen für die Ortsdurchfahrt der L 1112 in Scheibe-Alsbach/Limbach sowie für die Leninstraße in Neuhaus am Rennweg fließen.

Einnahmen aus der Veräußerung von Anlagevermögen und der Abwicklung von Baumaßnahmen werden in Höhe von 620.000 € geplant, davon allein 600.000 € für den Wiederverkauf der Grundstücke bezüglich Lückenschluss Gewerbegebiet Herrnberg II.

3.1.4 Ausgaben des Vermögenshaushaltes

Im Jahr 2024 muss eine Zuführung zum Verwaltungshaushalt (rückwärtig) in Höhe von 826.661 € zu dessen Ausgleich geplant werden.

Eine Zuführung zum Verwaltungshaushalt aus der Sonderrücklage für später entstehende Kosten auf den Friedhöfen der Stadt Neuhaus am Rennweg ist in Höhe von 30.000 € bei HH-Stelle 7501.9050 eingestellt worden.

Im Jahr 2024 werden Investitionen in Höhe von insgesamt 1.449.296 € (Plan Vorjahr 1.280.105 €) veranschlagt. Die Investitionen umfassen insgesamt ca. 46 % der Ausgaben des Vermögenshaushaltes.

Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Grundstückserwerb

634.980 €

Erwerb beweglicher Sachen

70.461 €

Baumaßnahmen

743.855 €

Investive Zuschüsse

24.200 €

Für den Grundstückserwerb fallen 2023 voraussichtlich an:

-

jährlich zu zahlende Apanage gemäß Vertrag zum 2019 erfolgten Grunderwerb Bürgerhaus, Marktstraße 2: 16.980 €

-

allgemeiner zur Aufgabenerfüllung erforderlicher Grundstückserwerb im Stadtgebiet: 18.000 €

-

Erwerb Gewerbefläche Lückenschluss Gewerbegebiet Herrnberg: 600.000 €

Für den Erwerb beweglicher Sachen werden insgesamt 70.461 € im Haushalt 2024 veranschlagt:

*finanziert aus Sonderzuweisungen für Erholungsorte

Für Baumaßnahmen werden im Jahr 2024 insgesamt 743.855 € in den Haushalt eingestellt.

Bereits gewährte bzw. beantragte Fördermittel für Baumaßnahmen, welche im Jahr veranschlagt wurden, sind in der nachfolgenden Tabelle maßnahmenbezogen mit aufgeführt.

* finanziert aus Sonderzuweisungen für Erholungsorte

Die Infrastrukturpauschale für Kindergärten und Spielplätze in Höhe von insgesamt 37.000 € soll 2024 anteilig mit 21.800 € als weiterer Investitionszuschuss an den freien Träger des Kindergartens „Tausendfüssler“ für dortige fortlaufende Baumaßnahmen gewährt werden. (Die verbleibenden 15.200 € dienen zur Mitfinanzierung der Erneuerung der Treppe am Kindergarten „Löwenzahn“ im Ortsteil Piesau - siehe Tabelle.)

Dem Tesching Schützenverein Igelshieb e.V. soll 2024 zur Mitfinanzierung des Bauvorhabens Instandsetzung Dach und Modernisierung der Anlagentechnik der Schießanlage Wulst ein Investitionszuschuss in Höhe von 2.400 € gewährt werden.

Die ordentliche Tilgung von Krediten beträgt im Jahr 2024 laut den bestehenden Kreditverträgen insgesamt 469.000 €.

Zur Umschuldung fällt 2024 eine Sondertilgung in Höhe von 350.000 € an.

3.2 Wirtschaftliche Beteiligungen

Diesem Haushaltsplan als Anlagen beigefügt sind gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 ThürGemHV die geprüften Jahresabschlüsse 2022 der Wärmeversorgung GmbH Neuhaus und der Wohnungsbau- und Wohnungsförderungsgesellschaft mbH der Stadt Neuhaus am Rennweg sowie deren Wirtschaftspläne für das Jahr 2024.