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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 12/2023
1. Amtlicher Teil
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Beschlüsse des Stadtrates

Vom Stadtrat beschlossene Drucksachen:

Beschluss-Nr. 443/38/2023 vom 04.12.2023

Die Niederschrift der 37. Sitzung des Stadtrates vom 04.10.2023 - Öffentlicher Teil - wird bestätigt.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.12.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 444/38/2023 vom 04.12.2023

Es wird beschlossen:

1.

den Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Wärmeversorgung GmbH Neuhaus am Rennweg mit einer Bilanzsumme von 2.661.208,02 € und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 zu bestätigen.

2.

den sich ergebenden Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 247.936,54 € durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage auszugleichen.

3.

den Bürgermeister zu ermächtigen im Rahmen der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat, bestehend aus den Mitgliedern,

-

Herr Scheler, Uwe,

-

Herr Schröder, Thomas,

-

Frau Reißmann, Daniela,

-

Herr Ehspanner, Manfred;

-

Herr Haag, Frank,

für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung zu erteilen.

4.

den Bürgermeister zu ermächtigen im Rahmen der Gesellschafterversammlung dem Geschäftsführer, Herrn Scherf, Ansgar, für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 die Entlastung zu erteilen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.12.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 02.01.2024 bis 16.01.2024 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Beschluss-Nr. 445/38/2023 vom 04.12.2023

Es wird beschlossen, die Aufsichtsratsmitglieder der Wohnungsbau- und Wohnungsförderungsgesellschaft der Stadt Neuhaus am Rennweg mbH zu ermächtigen, der Aufstockung des Kredites bei der Deutschen Kreditbank AG für die umfassende Sanierung des Wohnobjekts Prachaticer Straße 15-21 in 98724 Neuhaus zu einem altersgerechten Wohnen mit Tagespflege über einen Kreditbetrag in Höhe von bisher 3.860.000 Euro um 2.000.000 Euro auf nunmehr insgesamt 5.860.000 Euro ihre Zustimmung zu erteilen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.12.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 446/38/2023 vom 04.12.2023

Der Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 gemäß Anlage wird beschlossen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.12.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 02.01.2024 bis 16.01.2024 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Beschluss-Nr. 447/38/2023 vom 04.12.2023

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan einschließlich aller Bestandteile und Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 gemäß Anlage wird beschlossen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.12.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 02.01.2024 bis 16.01.2024 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird nachfolgend amtlich bekannt gemacht.

Beschluss-Nr. 448/38/2023 vom 04.12.2023

Es wird beschlossen, den Jahresantrag 2024 zur Städtebauförderung in dem Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne BL-LZ“ gemäß der Anlage 1 fristgerecht zum 15.01.2024 beim Thüringer Landesverwaltungsamt einzureichen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.12.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 02.01.2024 bis 16.01.2024 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Beschluss-Nr. 449/38/2023 vom 04.12.2023

Es wird beschlossen, die für die Herstellung der Hausanschlüsse und damit für die Inbetriebnahme des Ersatzneubaus Mehrzweckgebäude auf der Sportanlage Petersberg im Ortsteil Steinheid notwendigen Kosten in Höhe von 23.300 € zu genehmigen.

Die Ausgaben in Höhe von 23.300 € sollen aus den Erholungsortmitteln gedeckt werden und sind im Haushalts- und Finanzplan 2024 bei der HH-Stelle 5605.9402 entsprechend zu veranschlagen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.12.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 450/38/2023 vom 04.12.2023

1.

Es wird beschlossen, als rechtliche Grundlage für die Erneuerung der Trinkwasserleitung im Waldbad Bernhardsthal den hierfür erforderlichen Gestattungsvertrag gemäß Anlage 2 mit ThüringenForst, AöR, Hallesche Straße 16, 99085 Erfurt, vertreten durch das Thüringer Forstamt Neuhaus, Forstamtsleiter Peter Hamers, Am Forsthaus 4, 98724 Neuhaus am Rennweg abzuschließen.

2.

Es wird beschlossen, als rechtliche Grundlage für den Betrieb des Waldbades Bernhardsthal den hierfür erforderlichen aktualisierten Gestattungsvertrag gemäß Anlage 3 mit ThüringenForst, AöR, Hallesche Straße 16, 99085 Erfurt, vertreten durch das Thüringer Forstamt Neuhaus, Forstamtsleiter Peter Hamers, Am Forsthaus 4, 98724 Neuhaus am Rennweg abzuschließen.

3.

Es wird beschlossen, die Trinkwasserleitung im Waldbad Bernhardsthal rechtzeitig vor Beginn der Schwimmbadsaison 2024 mit einem Kostenumfang von insgesamt noch 4.500 Euro fertigzustellen. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 4.500 Euro sind im Haushaltsplan 2024 einzuordnen und aus Erholungsortmitteln zu decken.

4.

Der außerdem dokumentierte Sanierungsstau gemäß Anlage 4 wird zur Kenntnis genommen. Gemäß der im Touristischen Entwicklungskonzept vom 04.10.2023 festgelegten Maßnahme „Bernhardsthal als Naherholungsgebiet mit Ganzjahresnutzung entwickeln“ ist dieser Investitionsstau möglichst unter Inanspruchnahme von Fördermitteln nach Maßgabe des Haushalts- und Finanzplanes mittelfristig, d.h. im Zeitraum von 2025 bis 2028, abzubauen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.12.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlagen liegen vom 02.01.2024 bis 16.01.2024 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Beschluss-Nr. 451/38/2023 vom 04.12.2023

Es wird beschlossen, zur Sicherstellung der durchgängigen Präparierung der Loipen und Skiwanderwege in der Saison 2023/2024 und für die fortfolgenden Jahre für das Pistengerät Prinoth (stationiert in Scheibe-Alsbach) und das Pistengerät Kässbohrer (stationiert in Neuhaus am Rennweg) Gummiketten anzuschaffen.

Die Kosten in Höhe von ca. 40.000 € je Gummikette, insgesamt damit 80.000 € (brutto), sollen jeweils für eine Gummikette im Jahr 2024 und eine Gummikette im Jahr 2025 aus Erholungsortmitteln gedeckt werden und sind im Haushalts- und Finanzplan 2024 und 2025 bei HH-Stelle 5920.9350 entsprechend zu veranschlagen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.12.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 452/38/2023 vom 04.12.2023

Die Vereinbarung mit der Wärmeversorgung Neuhaus GmbH zur Übernahme von Anlagevermögen für die Schwimmhalle am Rennsteig und das Waldbad Bernhardsthal per 01.01.2023 gemäß Anlagen 1 und 2 wird beschlossen.

Der erforderliche Ausgleichsbetrag in Höhe des Restbuchwertes in Höhe von 39.615,00 Euro wird der Wärmeversorgung Neuhaus GmbH bis spätestens 30.06.2025 in Form eines Zuschusses in das Eigenkapital geleistet. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 im Vermögenshaushalt bei HH-Stelle 8160.9850 zu veranschlagen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.12.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 02.01.2024 bis 16.01.2024 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Beschluss-Nr. 453/38/2023 vom 04.12.2023

Es wird beschlossen, den Wanderparkplatz an der L1112 im Ortsteil Scheibe-Alsbach gemäß dem Entwurf des Ortsteilrates im Jahr 2024 zu errichten.

Die Kosten von maximal 50.000 € trägt die Stadt. Diese werden aus Erholungsmitteln gedeckt.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.12.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 454/38/2023 vom 04.12.2023

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis Ende 2023 einen Nutzungsvertrag über die unentgeltliche Nutzung des öffentlichen Grundstückes „Im Dorfe“/Scheibe-Alsbach (Kirmesplatz am Mühlteich) zugunsten des Kirmes- und Heimatvereins Scheibe-Alsbach gemäß Anlage 2 abzuschließen.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.12.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Die Anlage liegt vom 02.01.2024 bis 16.01.2024 in der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Zimmer 2.16, Marktstraße 2, 98724 Neuhaus am Rennweg montags bis mittwochs von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Beschluss-Nr. 455/38/2023 vom 04.12.2023

Es wird beschlossen, die Unterlandstraße im OT Scheibe-Alsbach als Anliegerstraße im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechtes zu klassifizieren.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.12.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 456/38/2023 vom 04.12.2023

Es wird beschlossen, die Straße „Zur Reihe“ im Ortsteil Scheibe-Alsbach als Anliegerstraße im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechtes zu klassifizieren.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.12.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 457/38/2023 vom 04.12.2023

Es wird beschlossen, die Straße „Igelskuppe“ in Neuhaus am Rennweg als Anliegerstraße im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechtes zu klassifizieren.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.12.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister

Beschluss-Nr. 458/38/2023 vom 04.12.2023

Es wird beschlossen, dass die Stadt Neuhaus am Rennweg gegenüber dem Zweckverband Rennsteigwasser ein öffentliches Interesse zur Übernahme des Grundstückes in der Gemarkung Scheibe, Flurstück 478/39 - Druckunterbrechungsschacht Sandwieschen - sowie des Grundstückes in der Gemarkung Steinheid, Flurstück 400/2 - ehem. Hochbehälter Kieferle - zur künftigen Nutzung als Löschwasserreserve für die Stadt Neuhaus am Rennweg und die Ortsteile bekundet.

Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, die diesbezüglich notwendigen Gespräche und Verhandlungen mit dem Zweckverband Rennsteigwasser zu führen.

Soweit eine entgelt- bzw. entschädigungsfreie Übernahme in das Eigentum der Stadt erfolgen kann und lediglich die Kosten der Beurkundung sowie der Eintragung in das Grundbuch anfallen, ist eine nochmalige Vorlage an den Stadtrat entbehrlich.

Wird vom Zweckverband Rennsteigwasser ein Entgelt/eine Entschädigung erhoben, behält sich der Stadtrat eine nochmalige Beschlussfassung vor.

Ausgefertigt:

Neuhaus am Rennweg, den 05.12.2023

Scheler

Dienstsiegel

Bürgermeister