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Stadtkurier Neuhaus
Ausgabe 12/2024
1. Amtlicher Teil
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1.3. Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden/Körperschaften

Landratsamt Sonneberg

Der Landkreis Sonneberg als untere Naturschutzbehörde beabsichtigt den Erlass einer Rechtsverordnung zur Unterschutzstellung eines Landschaftsteiles als Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) mit der Bezeichnung

„Schletzenbachwiese bei Steinheid“

in der Stadt Neuhaus am Rennweg, Gemarkung Steinheid.

Gem. § 10 Abs. 2 Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) wird der Entwurf der Verordnung ab dem 11.11.2024 für die Dauer eines Monats im Landratsamt Sonneberg im Foyer der 4. Etage links öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können dort von jedermann während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während dieser Zeit ist der Verordnungsentwurf zudem auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg unter

https://www.kreis-sonneberg.de/aktuelles/bekanntmachungen/ veröffentlicht.

Bedenken und Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich beim Landratsamt Sonneberg,

Umweltamt - Sachgebiet Naturschutz/Landschaftspflege, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, vorgebracht werden.

Sonneberg, den 01.10.2024

Robert Sesselmann

Landrat